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5.16. DIE BERUFUNG VON AUGUST GEYER NACH INNSBRUCK 319
hard Oberkofler betonte daher zu Recht, dass Thun eigentlich Kandidaten
nach dem Vorbild seines „Lieblingsjuristen“757 Joseph Unger bevorzugte, die
besonders die historische Perspektive betonten.758 Daher war Oberweis schon
eher nach dem Wunsch von Thun. Interessanterweise hatte Moy in seinem
Brief an Josef Fessler, der Oberweis an den Minister empfehlen sollte, eige-
nes hervorgehoben, dass Oberweis Unger nacheifern wolle. Ob der Hinweis
auf Unger bei Thun gewirkt hat, lässt sich auf Grund von fehlenden Quellen
allerdings nicht sagen. Die Intervention von Moy und Fessler bei Thun fällt
jedenfalls zeitlich eng zusammen. Der Fall verdeutlicht jedoch einmal mehr,
dass Fessler allgemein als Berater von Thun wahrgenommen worden war.759
Moy zeigt sich dabei neuerlich als Mahner im Kampf gegen den Libera-
lismus und als Befürworter für den Aufschwung der Universität. Pfaundler
als Vertreter des liberalen Bürgertums war ihm dabei ein Dorn im Auge.
Die Warnung Moys zeigt auch, wie sehr die Erinnerung an das Jahr 1848 –
wenngleich die Revolution in Innsbruck sehr gemäßigt verlaufen war – wei-
terhin als Schreckgespenst in konservativen Kreisen präsent war.
5.16. Die Berufung von August Geyer nach Innsbruck
Die Berufung von August Geyer760 auf den Lehrstuhl für Strafrecht und
Rechtsphilosophie an die Universität Innsbruck wurde bereits 1971 von Ger-
hard Oberkofler761 auf Grund der Akten im Universitätsarchiv und Allgemei-
nen Verwaltungsarchiv dargestellt. Oberkofler sah darin dezidiert eine Fort-
führung des Werks von Hans Lentze, da er die Berufung von Geyer als „sehr
deutliches Beispiel“762 für die von Lentze erstmals ausführlich thematisierte
Personalpolitik Thuns wertete. Da Oberkofler die offiziellen Quellen weit-
gehend ausgeschöpft hat, sei besonders auf seine Ausführungen verwiesen.
Allerdings brachte die Untersuchung des Nachlasses des bereits mehrfach
erwähnten Josef Fessler einige Briefe ans Tageslicht, die einen noch tieferen
Einblick in die Angelegenheit erlauben, und auf die im Folgenden näher ein-
gegangen wird.
757 goLLer, Naturrecht, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie?, S. 15.
758 oBerkofLer, Die Vertretung des österreichischen Zivilrechts an der Innsbrucker Universi-
tät, S. 119.
759 Das zeigen auch andere Briefe im Nachlass von Fessler.
760 August Johann Geyer (Asch 1831–1885 München), ab 1857 PD an der Universität Prag, ab
1860 Prof. des Kriminalrechts und der Rechtsphilosophie an der Universität Innsbruck, ab,
1872 Prof. an der Universität München.
761 oBerkofLer, August Geyers Berufung nach Innsbruck (1860).
762 Ebenda, S. 127.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen