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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
Seite - 325 -
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5.16. DIE BERUFUNG VON AUGUST GEYER NACH INNSBRUCK 325 beiden vor ihm Gereihten klar den Vorzug geben, wenn er auch anerkannte, dass der erstgereihte Indermauer – Neubauer wird von Thun als ungeeig- net angesehen – , hätte er sich länger wissenschaftlichen Studien gewidmet und wäre er nicht in den praktischen Verwaltungsdienst gewechselt, dies zu leisten im Stande gewesen wäre. Indermauer fehle dadurch auch „ein tie- feres Verständniß der verschiedenen Theile des positiven Rechtes und die Einsicht in ihren wissenschaftlichen Zusammenhang“784, der insbesondere durch die neue Studienordnung von 1855 gefördert werden sollte, so Thun. Nicht zuletzt konnte Indermauer, so Thun schließlich, nur das Strafrecht vertreten, wohingegen Geyer auch die Lehre der Rechtsphilosophie abde- cken könne. Damit war auch die Übertragung des Faches an Wildauer vom Tisch. Hinsichtlich des Lebenswandels konnte Thun sowohl Indermauer als auch Geyer ein vollkommen tadelloses Zeugnis ausstellen. Der Kaiser ernannte Geyer daher am 14. April 1860 zum Professor des Strafrechts und der Rechtsphilosophie in Innsbruck. Schulers Titulatur des Lehrstuhls hatte noch gelautet: „Professor für Rechtsphilosophie und Straf- recht“, somit zeigte sich schon in der Bezeichnung des Lehrstuhls, welchen Schwerpunkt Thun gesetzt wissen wollte.785 Es sollte dies die letzte Beru- fung in Innsbruck sein, die unter der Ägide von Thun vollzogen wurde. Geyer führte sein wissenschaftliches Werk in Innsbruck fort. Wie Peter Goller in seiner Arbeit zur Geschichte der österreichischen Rechtsphiloso- phie786 zeigte, versuchte Geyer schon kurz nach seinem Amtsantritt eine Erneuerung der Rechtsphilosophie in Österreich anzustoßen. Geyer stieß sich vor allem am sich entwickelnden Monopol der historischen Methode in den Rechtswissenschaften. Er kritisierte an der historischen Perspektive, dass sie den Begriff und den Ursprung des Rechts selbst im Dunkeln lasse. Geyer konnte allerdings die Zweifel an der spekulativen, naturrechtlich ori- entierten Rechtsphilosophie verstehen. Er war sogar ganz auf der Linie von Thun, wenn er das Naturrecht als revolutionär wirkende Kraft deutete, die geltendes Recht in Frage stelle und Revolution und Krieg mit der „Erhebung natürlicher und ethischer Forderungen“ rechtfertige.787 Er versuchte daher eine realistische Rechtsphilosophie zu etablieren, die sich ganz an Herbarts Philosophie orientierte, indem er das „Recht vom ethischen Standpunkt aus“788 beurteilt wissen wollte. Damit erteilte er freilich auch einer religiösen 784 Ebenda. 785 Auch Goller weist auf diese Verschiebung in der „Präferenzgewichtung“ bei der Berufung von Geyer hin. Vgl. goLLer, Naturrecht, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie?, S. 358. 786 goLLer, Naturrecht, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie? 787 Zit. ebenda. S. 83 788 Zit. ebenda, S. 83.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Titel
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Untertitel
Aufbruch in eine neue Zeit
Autor
Christof Aichner
Verlag
Böhlau Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
512
Schlagwörter
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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