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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
Seite - 326 -
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5 DIE PERSONALPOLITIK LEO THUNS AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK 326 Rechtsphilosophie, wie sie etwa Thuns Berater Jarcke entworfen hatte und wie sie auch Moy vorschwebte, eine Absage.789 Geyer wurde 1872 an die Universität München berufen, wo er bis zu sei- nem Tod 1885 lehrte.790 5.16.3. Fazit Die Berufung von Geyer war die letzte, die während Thuns Amtszeit in Inns- bruck vollzogen wurde. Die Vorgehensweise im Falle von Geyer unterschei- det sich von den bisher betrachteten Fällen dadurch, dass die Fakultät tat- sächlich ihr verbrieftes Recht, einen Dreiervorschlag einreichen zu dürfen, wahrgenommen hat. Thun setzte sich dann allerdings über diesen hinweg. Damit wahrte er nicht nur in dieser Hinsicht Kontinuität, auch die Wahl von Geyer ist durchaus symptomatisch, war Geyer doch derjenige, den Thun in wissenschaftlicher Hinsicht für am besten geeignet ansah und der gleichzei- tig auch weltanschaulich die Ansprüche von Thun befriedigen konnte. Beinahe eine Konstante bildet auch die versuchte Einflussnahme von Karl Ernst Moy de Sons, der in diesem Fall allerdings mit seinen Argumen- ten nicht bis zu Thun vordringen konnte. Dabei ist interessant, dass Moy sowohl den direkten Weg zu Thun, als auch den indirekten Weg über Josef Fessler wählte, um sich bei Thun Gehör zu verschaffen. Diesen indirekten Weg über Fessler wählte auch Wildauer bei seiner Bewerbung um den Auf- trag, die Lehre der Rechtsphilosophie übernehmen zu können. Neuerlich weist dies darauf hin, dass Fessler in Innsbruck großer Einfluss auf Thun zugeschrieben wurde. Moys Initiative – im Hinblick auf die Abtrennung der Rechtsphilosophie von der Kanzel des Strafrechts – wurde wohl insbesondere dadurch motiviert, dass er die Rechtsphilosophie einem vertrauenswürdigen Professor anver- trauen wollte. Wohl schon bei Schuler, der als vergleichsweise liberal galt, musste ihm die Verbindung des naturrechtlich inspirierten österreichischen Strafrechts und der Rechtsphilosophie ein Dorn im Auge gewesen sein. Er selbst hatte sich daher auch angeboten, die Kanzel nach dem Tod Schulers zu übernehmen, ausgestattet mit dem Wunsch, der naturrechtlich inspirier- ten Rechtsphilosophie endgültig den Garaus zu machen und sie stattdessen in seinem Sinn, ausgehend von der göttlichen Offenbarung zu lehren. Thun, 789 Vgl. insgesamt dazu ebenda, S. 81–86. Zu Geyer als Strafrechtler kurz bei oBerkofLer, August Geyers Berufung nach Innsbruck (1860), S. 131–132. 790 Siehe dazu auch bei Albert teicHmann, Geyer, August, in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 49, Leipzig 1904, S. 339–340.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Titel
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Untertitel
Aufbruch in eine neue Zeit
Autor
Christof Aichner
Verlag
Böhlau Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
512
Schlagwörter
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Kategorien
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