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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
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8 DIE UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK INNSBRUCK IN DER REFORMÄRA414 8.4.1. Die Qualifikation der Bibliothekare Ein klares Berufsbild, im Sinne von geregelter Aus- und Weiterbildung und reglementierten Anforderungs- und Zugangsbestimmungen, gab es zu dieser Zeit für Bibliothekare nicht. Zwar wurde in den schon mehrmals genannten Instruktionen von 1825 vom Personal verlangt, dass es neben allgemeiner Gelehrsamkeit und Wissen um den Zustand der Wissenschaften insbeson- dere bibliographische Kenntnisse besitzen solle, genaue Qualifikationen wurden jedoch nicht erwähnt.70 Unterschieden wurde darin allerdings zwi- schen den „scientifischen“ und den „Kanzlei-Individuen“.71 Im Jahr 1856 wurde in einem Ministerialerlass des Unterrichtsministe- riums von leitenden Bibliotheksbeamten verlangt, dass die Bibliothekare wenigstens diejenigen Kenntnisse vorweisen müssten, die für die Zulassung zu den Prüfungen für das Gymnasiallehramt berechtigten.72 Wenige Jahre später wird dies in einer Verordnung wiederholt, gleichzeitig wurde zudem empfohlen, dass auch Bibliotheksdiener („Amanuensen“) wissenschaftliche Bildung vorweisen sollten.73 Eine besondere bibliothekarische Ausbildung gab es jedoch nicht, der übliche Weg in ein höheres Bibliothekarsamt führte über die Tätigkeit als Scriptor oder Amanuensis.74 Zwar waren noch in der 70 Instruction für die k.k. Universitäts- und Studienbibliotheken, provisorisch erlassen mit Stud. Hof-Comm.-Decrete vom 23. Juli 1825, Z. 2930, § 2. 71 Ebenda, § 124. 72 Vgl. Ministerial-Erlass vom 10. Oktober 1856, Z. 9040/650, an das General-Gouvernement in Verona, in: Ferdinand grassauer (Hg.), Handbuch für österreichische Universitäts- und Studienbibliotheken sowie für Volks-, Mittel- und Bezirks-Lehrerbibliotheken. Mit einer Sammlung von Gesetzen, a.h. Entschliessungen, Verordnungen, Erlässen, Acten und Ac- tenauszügen, Wien 1883, S. 253; vgl. auch Ministerial-Erlass vom 4. August 1860, Z. 10274, an die Statthalterei in Galizien, in: Ferdinand grassauer (Hg.), Handbuch für österreichi- sche Universitäts- und Studienbibliotheken sowie für Volks-, Mittel- und Bezirks-Lehrer- bibliotheken. Mit einer Sammlung von Gesetzen, a.h. Entschliessungen, Verordnungen, Erlässen, Acten und Actenauszügen, Wien 1883, S. 261. 73 Vgl. Ministerial-Erlass vom 4. August 1860, Z. 10274, an die Statthalterei in Galizien. Auch hierzu ließe sich ein Beispiel aus Innsbruck anführen, wenn der Bibliothekar Scherer bei der Nachbesetzung der Scriptorenstelle einen wissenschaftlich gebildeten Mann bevor- zugte, dem man „nebst den verschiedenen Copierungsgeschäften auch eigentlich biblio- thekarische Arbeiten zutheilen kann“. Scherer an die Statthalterei, Innsbruck 24.10.1851, Statthalterei Studien 9314 ad 3003/1851, Tiroler Landesarchiv. 74 Vgl. dazu Instruction für die k.k. Universitäts- und Studienbibliotheken, provisorisch erlas- sen mit Stud. Hof-Comm.-Decrete vom 23. Juli 1825, Z. 2930, §124. Vgl. auch die Beispiele an der Bibliothek in Innsbruck, wo innerhalb des untersuchten Zeitraums drei Scriptoren/ Diener zu Bibliotheksvorständen aufstiegen, Eduard Kögeler in Innsbruck und Johann Lang und Alois Josef Hammerle in Salzburg. Vgl. dazu auch Hittmair, Geschichte der k.k. Universitätsbibliothek in Innsbruck, S. 104 und 121. Gleichzeitig scheint es jedoch auch so
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Titel
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Untertitel
Aufbruch in eine neue Zeit
Autor
Christof Aichner
Verlag
Böhlau Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
512
Schlagwörter
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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