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8 DIE UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK INNSBRUCK IN DER
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insbesondere im Jahr 1870: Im letztgenannten Jahr erhielt der akademische
Senat ein Vorschlagsrecht bei Nachbesetzung von Bibliotheksbeamten und
erweiterten Einfluss bei Bücheranschaffungen96 In beiden Angelegenheiten
besaß die Universität in Innsbruck allerdings bereits in den 1850er-Jahren
ein gewisses – wenn auch nicht reglementiertes – Mitspracherecht, was so-
wohl die jährlichen Zustandsberichte der Bibliothek bezeugen als auch ein
Gutachten über die Nachbesetzung der Stelle von Martin Scherer.97 Außer-
dem hatte das Professorenkollegium die Bücheranschaffungen seit 1862
stärker mitbestimmt, nachdem man sich über einige Anschaffungen des Bi-
bliothekars Kögeler beschwert hatte.98 Da der Bibliothek in demselben Jahr
auch die Matrikelgelder der Universität zugewiesen wurden, ist es verständ-
lich, wenn die universitären Gremien sich ein explizites Mitspracherecht bei
Bücherankäufen ausbedungen haben.99
Zu Unstimmigkeiten kam es auch dadurch, dass die Bibliotheksinstruk-
tion von 1825 hinsichtlich der Stellung der Bibliothek nicht vollkommen
eindeutig war. Dort ist nämlich geregelt, dass die Bibliothek und deren
Vorsteher „in ämtlichen Verhältnissen zu der Landesstelle“100 standen, und
gleichwohl „nichtsdestoweniger […] die Bibliotheken als Bestandtheil der
Universität oder des Lyceum“101 anzusehen waren. Die Bibliothekare hatten
daher auch die Weisungen des Senats zu beachten und waren formal doch
unabhängig von der Universität.
96 Vgl. Verordnung des k.k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 1. März 1870, Z. 7330 ex
1869, betreffend den Wirkungskreis der akademischen Senate in Angelegenheiten der Uni-
versitätsbibliothek, in: Ferdinand Grassauer (Hg.), Handbuch für österreichische Univer-
sitäts- und Studienbibliotheken sowie für Volks-, Mittel- und Bezirks-Lehrerbibliotheken.
Mit einer Sammlung von Gesetzen, a.h. Entschliessungen, Verordnungen, Erlässen, Acten
und Actenauszügen, Wien 1883, S. 279. Vgl. auch Hittmair, Geschichte der k.k. Universi-
tätsbibliothek in Innsbruck, S. 132.
97 Ficker an Statthalterei, Innsbruck 01.01.1859, Statthalterei Studien 660/1859 (einsortiert
unter 4726/1858), Tiroler Landesarchiv.
98 Vgl. Hittmair, Geschichte der k.k. Universitätsbibliothek in Innsbruck, S. 123. Hittmair er-
wähnt, dass die Professoren damals sogar die Aufsicht über „Instandhaltung und Aufstel-
lung der Bücher [… und] freien Zutritt in die Magazine“ verlangten. Ebenda. Im Jahr 1866
wurde von den Professoren dann noch einmal eine Untersuchungskommission verlangt
und eingerichtet, die die Anschaffungspolitik und die allgemeine Führung der Bibliothek
untersuchen sollte. Auch in diesem Fall konnte Kögeler persönlicher Missbrauch nach-
gewiesen werden. Vgl. Kögeler an die Statthalterei, Innsbruck 28.01.1867, Statthalterei
Studien 2276/1867, Tiroler Landesarchiv. Die Angelegenheit zeigt auch, wie der Senat die
Arbeit des Bibliothekars beaufsichtigte.
99 Vgl. Hittmair, Geschichte der k.k. Universitätsbibliothek in Innsbruck, S. 122.
100 Instruction für die k.k. Universitäts- und Studienbibliotheken, provisorisch erlassen mit
Stud. Hof-Comm.-Decrete vom 23. Juli 1825, Z. 2930, § 126.
101 Ebenda, § 128.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen