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Das filmischePropagandamaterial sollte denKrieg an sich stützen, denTrup-
peneinsatz, die Behandlung der Kriegsgefangenen, „den kulturellen Zustand der
Monarchie“, die Volksernährung, die Kriegsindustrie, „die landschaftlichen
Schönheiten derMonarchie“unddas Kaiserhaus bestmöglich in Szene setzen.237
Die „bildliche Berichterstattung“ hatte aber nicht nur den Auftrag, gegenwärtig
wirksame Propaganda im In- undAusland zu betreiben, siewar zudemdazu ge-
dacht, „fürdie Zukunft jenesMaterial bereitzustellen“, dassdieGeschichtsschrei-
bung, aber auch die Kunst „zur nachträglichenVerherrlichung der kriegerischen
Großtaten“benötigte.238
ZurUmsetzungder gewünschtenFilmaufnahmenbedurfte es qualifizierter und
erfahrener heimischer Produktionsfirmen.239 Nachdem die eben erst einsetzende
filmischeProduktwerbungmitdemAusbruchdesKriegseingestelltwordenwar,bot
die staatlicheFilmpropagandadenProduzenteneinewillkommeneneueEinnahme-
quelle.DieverändertepolitischeSituationkamderösterreichisch-ungarischenFilm-
industrie durchaus zugute. Mittels eines Zirkular-Erlasses vom 17. August 1914
wurde die Aufführung französischer, englischer, russischer und belgischer Filme
verboten, zugleich der Import von Filmen aus „feindlichen Staaten“ untersagt.240
MituntergabesaufAnsuchenderKinounternehmervorerstnochAusnahmeregelun-
gen. Filme aus „Feindesstaaten“, die noch vor dem 1. August 1914 von einer öster-
reichischenLeihanstalt angekauftundbezahltwordenwaren,bei einerneuerlichen
Prüfungalsunverfänglichgaltenodergar„österreichisch-ungarischpatriotischeSu-
jets“enthielten,durftenbisweilennochgezeigtwerden.241
Letztlich fördertedieZugangssperreallerdingsdie inländischeFilmproduktion,
die ihre Aufnahmen dadurch leichter am heimischenMarkt platzieren konnte. In
237 KA,KM,Präsidium,Ktn. 2369,„DirektivenüberdieHerstellungunddenAuslandsvertriebvon
Propagandafilms“, 8.Februar 1918,Präs.Nr.: 10618.
238 KA,KM,Präsidium,Ktn. 1890,„Vorschrift fürdiebildlicheBerichterstattung imKriege“, 1916,
Präs.Nr.:46, 15/3–2,E.-Nr.4992 (AOK).
239 DieAutorinzitierthierKapitel 4 ihresArtikels:Moser,Vom„öffentlichenÄrgernis“ zumPro-
pagandawerkzeug, Kapitel 4 „Organisierte Propaganda: Die Filmstelle des Kriegspressequar-
tiers“, in: Virtuelle Ausstellung „Der ErsteWeltkrieg und das Ende der Habsburgermonarchie“,
http://ww1.habsburger.net/de/kapitel/organisierte-propaganda-die-filmstelle-des-
kriegspressequartiers, 30.11.2014.
240 Bono, Bemerkungen zur österreichischen Filmwirtschaft, S. 59. ÖStA, Allgemeines Verwal-
tungsarchiv (AVA), Ministerium des Inneren, Allgem., 20/6a, Kinematographie, Spiele, Bettelmu-
sik, Lizenzen für Kinematik und Bettelmusik; in genre; 1913–1915. Ktn. 2174, „Runderlass an alle
Kommissariate“, 20.August 1914; beigelegt: Gegenstand (Ggstd.): Verbot derAufführungder fran-
zösischenFilms„DieKönigskinder“,P.Nr.:67783, 1915.
241 Ebd. Sowie: ÖStA,AVA,Ministeriumdes Inneren,Allgem., 20/6a, Kinematographie, Spiele,
Bettelmusik, Lizenzen für Kinematik und Bettelmusik; in genre; 1913–1915. Ktn. 2174, Ggstd.:
Pathé frères&CoGmbH inWien.Nichtzensurierung eines FilmsdieserGesellschaft.Ministerial-
rekurs,P.Nr.:68135, 1915. 5.1 OrganisierteKriegspropaganda 53
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Der österreichische Werbefilm
Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Titel
- Der österreichische Werbefilm
- Untertitel
- Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Autor
- Karin Moser
- Verlag
- De Gruyter Open Ltd
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-062230-0
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 316
- Schlagwörter
- Culture of memory, media history, advertising
- Kategorie
- Kunst und Kultur