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Der österreichische Werbefilm - Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
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Im Bereich der Kontingentregelungen konnten die Kurzfilmhersteller bereits im Jahr 1930einenErfolg verbuchen.Ursprünglichhatteman imJahr 1926angesichtsdes drohenden Zusammenbruchs der österreichischen Filmindustrie die Filmkontingentie- rungeingeführt.DieserBestimmungzufolgewarderFilmimportnachÖsterreichdirekt mitderheimischenEigenproduktiongekoppelt. 1925gingmandavonaus,dass fürden inländischenKinobetrieb420FilmezurVerfügungstehenmussten.20Filme–diesoge- nanntenStammfilme– solltenausÖsterreichkommen,400ausdemAuslandbezogen werden.632UmalsStammfilmanerkanntzuwerden,mussteeinGroßteilderArbeitsleis- tung inÖsterreicherfolgt sein,wobeiAtelierkosten,Gehälter,Ausstattungskostenusw. eingerechnetwurden. Für jedenanerkanntenStammfilmstelltendieBehörden20Vor- merkscheine aus, somit konntenproStammfilm20Filmimporte durchgeführtwerden. DieseBescheinigungendientenalsGrundlage fürdie Filmimporteundkonntenandie Filmverleiher übertragen bzw. verkauft werden. Zweck der Filmkontingentierungwar es,dieEinfuhrausländischerFilmenachÖsterreichzubeschränkenundmittelsderein- gehobenenKontingentgebührendieheimischeFilmproduktion zu fördern.DieBestim- mung fand allerdings vorerst nur bei Spielfilmen ihre Anwendung. Für Kultur- und Lehrfilme musste keine Importgenehmigung beigebracht werden, umgekehrt kamen die Produzenten dieser Genres auch nicht in denGenuss vonVormerkscheinen. Dies ändertesich1930,alsdurcheineneueRegelungauchKurztonfilmealsStammfilmean- erkannt werden konnten und in diesem Sinne auch deren Produzenten Kontingent- scheine zugewiesen bekamen.633 Der Wert eines solchen Belegs entsprach 1.000 Schilling,634wobeinundieVormerkscheinenurnochgestaffeltnachden tatsächlichen Produktionskosten zur Ausgabe kamen.635 Auch Reklamefilme waren mit Vormerk- scheinenversehenworden,allerdingsbloß ineinemAusmaßvon30Prozent jenesAn- teils, der für abendfüllende Tonfilme und Kurztonfilme zur Veranlagung kam.636 Im 632 Diese Quote wurde im Verlauf der Jahre 1926 bis 1937 immer wieder adaptiert und entspre- chendabgeändert.Vgl.:Loacker,Anschluss,S.75–77. 633 Ebd., S. 76–78. Um in denGenuss eines Kontingentscheins zu kommen,musste der Kurzfilm einen Kostenaufwand von mindestens 6.000 Schilling aufweisen können. Zusätzlich hatte das künstlerische und technische Personal in Österreich ansässig zu sein; sollte ein ausländischer Künstlereingesetztwerden,sodurftendiehierfüraufgewendetenBeträgenicht indieHerstellungs- kosten des Films eingerechnet werden. Vgl.: ÖStA, AdR, BMHV, 581c, Ktn. 3439, Grz. 92121/32, Gschz.92121/9L/32,Ggstd.:Filmkontingentierung1932, Jänner 1932. 634 ÖStA,AdR,BMHV, 581c,Ktn. 3483,Grz. 92843–9/32,Gschz. 105.324–9/L/32,Ggstd.:Wünsche derFilmerzeugerhinsichtlichFilmbeiratundFilmkontingentierung,21.Oktober 1932. 635 Davorwurde jedemStammfilm die gleiche Anzahl an Vormerkscheinen zugewiesen, egal ob derFilmmitgroßemKostenaufwandoderbilligproduziertwordenwar.Dies führtebeidenHerstel- lern von Großproduktionen zu Unmut. Eine Änderung des Systems im Jahr 1930 war somit die Folge.Vgl.:Loacker,Anschluss,S.78. 636 Entwurf „ErlassKammer fürHandel,Gewerbeund Industrie inWien,Filmbüro.Anerkennung von Stammfilmen. Kontingentquote, gültig vom 1. September 1932 bis auf weiteres“. Beigelegt: ÖStA, AdR, BMHV, 581c, Ktn. 3483, Grz. 90759/32, Gschz. 95121/L/32, Ggstd.: Neubesetzung im Filmbeirat,9.April 1932.AuchhierbeiwarendieProduktionskostenvonRelevanz. 142 8 DieWerbefilmproduzenten:Etablierung,Organisation,Einflusssphären
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Der österreichische Werbefilm Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
Titel
Der österreichische Werbefilm
Untertitel
Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
Autor
Karin Moser
Verlag
De Gruyter Open Ltd
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-11-062230-0
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
316
Schlagwörter
Culture of memory, media history, advertising
Kategorie
Kunst und Kultur
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