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Magistratsüberdie für JugendlichezugelassenenFilme (1932–1935)1007 sowiedievon
derHandelskammerWiengeführtenAufzeichnungenderAufführungsbewilligungen
fürWien (1934–1938)1008 die Filme einemGenre zu, Herstellerangaben sind jedoch
nichtangeführt.
Die beim „Besonderen Stadtamt II/3“ der Gemeinde Wien eingereichten Film-
Vorführkonzessionen(ab1926)ermöglichenmeisteindeutigeBranchenzuordnungen,
die tatsächlich gezeigten Reklamefilmtitel werden aber oftmals nicht genannt.1009
Auchwurdenbei dieserBehördenurKonzessionen fürVorführungenaußerhalbdes
regulärenKinobetriebsbeantragt. ImKinoprogrammfindensichaber fastausschließ-
lich keine explizit ausgewiesenenWerbefilme.Diese galten (undgeltennochheute)
denKinobetreibern als bezahltes Beiwerk imVorprogramm, für dasmangrundsätz-
lichnichtwarb.
Ein weiteres offenes Feld ist die Filmzensur in Österreich bzw. Österreich-
Ungarn. Seit 1898 gab es unterschiedliche Behörden, die eine Vorzensur durch-
führten. Eine Vereinheitlichung der Zensurbestimmungen gelang bis 1938 nicht.
Allein 1913 fanden sich 15 Stellen innerhalb Cisleithaniens, die berechtigtwaren,
Filme einer Zensur zu unterziehen.1010 Und auch in der Zeit der Ersten Republik
sowie zur Zeit des austrofaschistischen „Ständestaats“ konnten Filme durchaus
acht oder mehr Zensurgremien durchlaufen,1011 wobei die Entscheidungen im
OstenundWestenÖsterreichsdurchausunterschiedlichausfallenkonnten.Einige
Filmzensurerhebungen fürWien, Prag undTirol liegen bereits vor,1012 doch auch
hierbleibenbereitsangeführteFragenoffen:Nicht immerwurdenalleWerbefilme
in die Listen aufgenommen.1013 Über die Filmtitel sind die werbenden Branchen
nicht zuordenbar. Die Produzenten werden wohl ausgewiesen, ob es sich dabei
1007WStLA,MA104,Zl.KA10, 1–297,Mappe„JugendfreieFilme1932–1935“.
1008WKW,Filmakten,Aufführungsbewilligungen,Handelskammer fürWien1934–1938.
1009 Soerklärt das InternationaleReise-undTouristenbüro in seinemAntrag,Werbefilme fürÖs-
terreich zeigen zuwollen,welche Streifen gezeigtwerden sollen, blieb ungesagt.WStLA,MA 104,
Zl.K 1334, „Konzessionsansuchendes InternationalenReise-undTouristenbureaus“, 11.Dezember
1936.Auchdie Firma „Kathreiner“ verwies einzig darauf, für ihrenMalzkaffee per Filmwerben zu
wollen, Titelangaben sindnicht angeführt.WStLA,MA104, „KonzessionsansuchenderKathreiner
A.G.“, 8. Jänner 1936.
1010 Ballhausen/Caneppele,Filmzensur inderösterreichischenPresse,S.9–13.
1011 1936waren allein imLand Salzburg sieben Zensurstellen aktiv. Vgl.: Das Kino-Journal, „Wir
brauchenendlicheineeinheitlicheFilmzensur, 19.September1936;zit.nach:Ebd.,S. 233–236.
1012 U.a. liegen vor: Caneppele, Paolo (Hg.):Materialien zurÖsterreichischen Filmgeschichte 12:
EntscheidungenderPrager Filmzensur 1916–1918,Wien 2003.Ders., Tiroler Filmzensur 1922–1938.
Ballhausen/Caneppele,WienerFilmzensur1929–1933.
1013 Der Reklamefilm DER GEISTIGE ARBEITER (A 1922) findet sich beispielsweise nicht in den ent-
sprechendenZensuraufzeichnungen. Siehedazu: Caneppele, Paolo (Hg.):Materialien zurÖsterrei-
chischenFilmgeschichte8:EntscheidungenderWienerFilmzensur1922–1925,Wien2002.
10.1 Sammelkriterien,Quellenüberlieferung 235
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Der österreichische Werbefilm
Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Titel
- Der österreichische Werbefilm
- Untertitel
- Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Autor
- Karin Moser
- Verlag
- De Gruyter Open Ltd
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-062230-0
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 316
- Schlagwörter
- Culture of memory, media history, advertising
- Kategorie
- Kunst und Kultur