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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Veränderungen,diederAusgangdesErstenWeltkriegesmitsichgebrachthatte, und die auch vor den Mauern der altehrwürdigen Alma Mater nicht halt machten. Zwanzig JahrespäterhattesichdieFakultät abermalsgewandelt: ImGefolge des»Anschlusses«ÖsterreichsanNS-Deutschlandwurdenzehnvoninsgesamt 19 Professoren aus rassistischen oder politischenGründen von ihrenÄmtern entfernt;mehr als 30Dozenten verloren aus denselbenGründen ihre Lehrbe- fugnis – an keiner anderen Fakultät der UniversitätWienwaren die Auswir- kungen der NS-Machtergreifung so stark zu spürenwie hier.5 Jüdischen Stu- dierendenwurdederHochschulzugangzunächstdurcheinennumerusclausus von2%erschwertundschließlichganzunmöglichgemacht; zahlreichen jüdi- schenAbsolvent/inn/enwurdederDoktorgradaberkannt.6Einbraindrain,der schon lange vor 1938 begonnen hatte, nun aber sein Ausmaß vervielfachte, führte dazu, dass die Fakultät viele ihrer bedeutendstenWissenschafter/innen verlor und die Qualität sowohl der Lehre wie auch der Forschung nachhaltig beeinträchtigtwurde.7Biszu ihrerAufteilung imJahr19758konntedieRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät nicht mehr an das internationale Re- nommee anknüpfen, das sie genossen hatte, als bei ihr die »Wiener rechts- theoretischeSchule«unddie»ÖsterreichischeSchulederNationalökonomie«in Blüte standenundzahlreicheProfessorenvonWeltruf an ihr lehrten. DiegegenständlicheDarstellungwilldieGeschichtederWienerRechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultät in der 39 Semester umspannenden Um- bruchszeit zwischenZerfall derMonarchieundMachtergreifungderNational- sozialisten(Wintersemester1918/19–Wintersemester1937/38)nachvollziehen. Bereits der Umstand, dass als Anfangs- und Endpunkt der Betrachtung zwei politischeEreignissegewähltwurden,zeigt,dassdieUntersuchungennichtrein wissenschaftsgeschichtlicherNatursind.DieswäreauchangesichtsderVielfalt der an der Fakultät gelehrten Fächer und vertretenen Theoreme ein wenig sinnvolles Unterfangen. Leitidee ist vielmehr, dass die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät einen organisatorischen, aber auch gesell- schaftlich-intellektuellenRahmen für eineVielzahl vonWissenschafter/inne/n darstellte,welcheuntereinander invielfältigerWeise vernetztwaren, zwischen 5 Huber, Eliten/dis/kontinuitäten17. 6 Reiter-Zatloukal, Juristenausbildung10 ff; Posch, »Würdig«undRecht? 29. 7 DazukünftigFeichtinger, BrainDrain. 8 Mit §12 Universitäts-Organisationsgesetz 11. 4. 1975 BGBl 258/1975 wurde an Stelle der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät eine Rechtswissenschaftliche sowie eine So- zial- undWirtschaftswissenschaftliche Fakultät errichtet; weitere Umstrukturierungen er- folgten 2000und2004.Heutebestehenan ihrer Stelle dieRechtswissenschaftlicheFakultät, die Fakultät fürWirtschaftswissenschaften und die Fakultät für Informatik; die sozialwis- senschaftlichenLehrstühle sind inderFakultät fürSozialwissenschaftenaufgegangen. Einleitung24
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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