Seite - 46 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Fakultät bedeutetedas stets zweiPrivatdozentenvertreter, denndieAnzahlder
stimmberechtigten außerordentlichen und ordentlichen Professoren betrug
nach1922/23niemehrals 24.
DerDekanwurde jährlich vomProfessorenkollegiumgewählt, gem. §6OG
1873 konnte nur ein ordentlicher Professor Dekan werden. Wahlberechtigt
warenalleordentlichenProfessoren,jeneaußerordentlichenProfessoren,dieim
ProfessorenkollegiumSitzundStimmehatten sowiediePrivatdozentenvertre-
ter. InderPraxiswaresüblich,dassder jeweilsnächstedienstältesteProfessor
zumDekangewähltwurde.DieswurdemeistensauchanderWienerRechts-und
Staatswissenschaftlichen Fakultät so gehandhabt, allerdings gab es imUnter-
suchungszeitraum einige Ausnahmen: 1918 wurdeWellspacher übergangen;
GleispachundGrünberg »tauschten« für die Jahre 1918/19 bzw.1919/20. 1920
wurdenHupkaund Spannübergangen undKelsen gewählt. 1927wurde aber-
mals Spann übergangen und ebensoKelsen, Strisower undHold-Ferneck; an
ihrerStellewurdeMayergewählt.Holdwurde stattdessen1929gewählt; Spann
wurdeniemalsDekan.1931wurdePiskoübergangen, an seiner StelleVerdroß
gewählt; 1934wurdeSchönbauerübergangen,21an seiner StelleMerkl gewählt.
Bezüglich derGründe für diesesmehrmaligeAbgehen vomUsus sindwir auf
Vermutungenangewiesen.Dass Spannniemals zumDekangewähltwurde, lag
höchstwahrscheinlichanseinerextremkontroversiellenPersönlichkeit,auchist
es denkbar, dass 1927 ein Kompromiss zwischen Anhängern und Gegnern
Spannsgefundenwurde,indemauchKelsenaufdasAmtdesDekansverzichtete,
und ebenso könnte der Verzicht der beiden Antipoden Strisower und Hold-
Ferneckgedeutetwerden.
AllePrivatdozenteneinerFakultätwählten jedesStudienjahraus ihrerMitte
zumindest zwei Privatdozentenvertreter. ZuVertretern konnten nur Privatdo-
zenten gewähltwerden, »diewenigstens schon sechs Semester ander Fakultät
habilitiert [waren] […] und nicht dem Professorenkollegium einer anderen
Hochschule als stimmberechtigtes Mitglied«22 angehörten.23Die Stellung der
Privatdozentenvertreter war zunächst durch ihreweitgehendberatende Funk-
tion sehr schwach. Die Privatdozenten verschiedener Hochschulen und Uni-
versitäten kämpften gegendiesenMissstand an: So verfasste derVollzugsaus-
schussderPrivatdozentenderUniversitätWienimJänner1919eineDenkschrift
zudenForderungenderPrivatdozenten.24DerVollzugsausschusssetztesichaus
21 DieWahlSchönbauerswarauspolitischenGründennichtbestätigtworden–NFPvom15.9.
1934,Nr.25147, 4.Vgl. auch279.
22 §5Abs.2OG1873 idFBGBl546/1922.
23 AnderenProfessorenkollegiengehörtenanderWienerRechts-undStaatswissenschaftlichen
FakultätunteranderemfolgendePrivatdozentenan:HansFrisch, JosefRedlichundRudolf
HerrmannvonHerrnritt.
24 Denkschrift der Privatdozenten der Universität Wien an den deutschösterreichischen
Organisationsrecht46
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik