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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Fakultät bedeutetedas stets zweiPrivatdozentenvertreter, denndieAnzahlder stimmberechtigten außerordentlichen und ordentlichen Professoren betrug nach1922/23niemehrals 24. DerDekanwurde jährlich vomProfessorenkollegiumgewählt, gem. §6OG 1873 konnte nur ein ordentlicher Professor Dekan werden. Wahlberechtigt warenalleordentlichenProfessoren,jeneaußerordentlichenProfessoren,dieim ProfessorenkollegiumSitzundStimmehatten sowiediePrivatdozentenvertre- ter. InderPraxiswaresüblich,dassder jeweilsnächstedienstältesteProfessor zumDekangewähltwurde.DieswurdemeistensauchanderWienerRechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultät so gehandhabt, allerdings gab es imUnter- suchungszeitraum einige Ausnahmen: 1918 wurdeWellspacher übergangen; GleispachundGrünberg »tauschten« für die Jahre 1918/19 bzw.1919/20. 1920 wurdenHupkaund Spannübergangen undKelsen gewählt. 1927wurde aber- mals Spann übergangen und ebensoKelsen, Strisower undHold-Ferneck; an ihrerStellewurdeMayergewählt.Holdwurde stattdessen1929gewählt; Spann wurdeniemalsDekan.1931wurdePiskoübergangen, an seiner StelleVerdroß gewählt; 1934wurdeSchönbauerübergangen,21an seiner StelleMerkl gewählt. Bezüglich derGründe für diesesmehrmaligeAbgehen vomUsus sindwir auf Vermutungenangewiesen.Dass Spannniemals zumDekangewähltwurde, lag höchstwahrscheinlichanseinerextremkontroversiellenPersönlichkeit,auchist es denkbar, dass 1927 ein Kompromiss zwischen Anhängern und Gegnern Spannsgefundenwurde,indemauchKelsenaufdasAmtdesDekansverzichtete, und ebenso könnte der Verzicht der beiden Antipoden Strisower und Hold- Ferneckgedeutetwerden. AllePrivatdozenteneinerFakultätwählten jedesStudienjahraus ihrerMitte zumindest zwei Privatdozentenvertreter. ZuVertretern konnten nur Privatdo- zenten gewähltwerden, »diewenigstens schon sechs Semester ander Fakultät habilitiert [waren] […] und nicht dem Professorenkollegium einer anderen Hochschule als stimmberechtigtes Mitglied«22 angehörten.23Die Stellung der Privatdozentenvertreter war zunächst durch ihreweitgehendberatende Funk- tion sehr schwach. Die Privatdozenten verschiedener Hochschulen und Uni- versitäten kämpften gegendiesenMissstand an: So verfasste derVollzugsaus- schussderPrivatdozentenderUniversitätWienimJänner1919eineDenkschrift zudenForderungenderPrivatdozenten.24DerVollzugsausschusssetztesichaus 21 DieWahlSchönbauerswarauspolitischenGründennichtbestätigtworden–NFPvom15.9. 1934,Nr.25147, 4.Vgl. auch279. 22 §5Abs.2OG1873 idFBGBl546/1922. 23 AnderenProfessorenkollegiengehörtenanderWienerRechts-undStaatswissenschaftlichen FakultätunteranderemfolgendePrivatdozentenan:HansFrisch, JosefRedlichundRudolf HerrmannvonHerrnritt. 24 Denkschrift der Privatdozenten der Universität Wien an den deutschösterreichischen Organisationsrecht46
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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