Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 47 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 47 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Bild der Seite - 47 -

Bild der Seite - 47 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text der Seite - 47 -

Vertretern der juridischen, medizinischen und philosophischen Fakultät zu- sammen – für die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät saßen Fritz Hawelka,FranzLeifer,ArthurLenhoffundSigmundSchilder imAusschuss.Die Forderungen reichten von derÜberarbeitung der veraltetenNormen (so bei- spielsweise des nach wie vor geltenden Erlasses aus 1849 zur Stellung, den Pflichten und Rechten der Privatdozenten)25 über die Bildung einer Standes- körperschaft, deren Vertreter in den Akademischen Senat entsendet werden sollten,biszumPostulataufBesserungderwirtschaftlichenLage.Sieerreichten die Aufnahme einiger ihrer Forderungen in die neue Habilitationsnorm von 192026und indieNovelledesOrganisationsgesetzesvon192227. DieAufgabendesProfessorenkollegiumsnormierte§14OG1873.Demnach bildeten »alle Unterrichts- undDisziplinarangelegenheiten, welche nicht aus- schließlich dem akademischen Senat vorbehalten«28waren, seinenWirkungs- kreis. Demonstrativ wurden einige Agenden aufgezählt, die in den Kompe- tenzbereichdesProfessorenkollegiumsfielen,unteranderemdieSicherstellung des geregeltenVorlesungsablaufs unddieAufsichtüberdie Studierenden. Ins- besonderewardasProfessorenkollegiumfürdasHabilitationsverfahrenundfür die Erstellung vonVorschlägen bei Lehrstuhlnachbesetzungen zuständig. Die universitären Organisationsbestimmungen zeigen klar, dass die wichtigsten Gremien der Universitäten durch ordentliche Professoren geleitet wurden. Somit stand es auch in ihrer Macht zu entscheiden, wen sie in ihren Kreis kooptierten. DieRechts-undStaatswissenschaftlicheFakultätwar–imGegensatzzuheute – nicht durchwegs in Institute gegliedert; solche wurden idR nur dann ge- gründet, wenn ein »sachliches Substrat« vorhandenwar, wie dies etwa beim Kriminologischen InstitutderFallwar. Soweitkein Institut existierte, gliederte sich die Fakultät in Lehrkanzeln (wobei durchaus auch zwei ordentliche Pro- fessorengemeinsameineLehrkanzel leitenkonnten); fürdie gesamte Fakultät existierte das Rechtswissenschaftliche Seminar, zu dem v.a. die Fakultätsbi- bliothekgehörte.DenInstituten,LehrkanzelnundSeminarenwarendie–relativ wenigen – wissenschaftlichen Hilfskräfte, Bibliothekare und ausnahmsweise Sekretärinnenzugeordnet. Staatsrat,denakademischenSenatunddieFakultätenderWienerUniversität,UAGraz, Jur. Dek. 1918/19, 776ex1918/19. 25 E 5.1. 1849 RGBl Ergänzungsband 71/1849 über die Stellung, Pflichten und Rechte der PrivatdozentenanLehranstalten,welcheLehr-undLernfreiheit genießen. 26 Vollzugsanweisungdes StAIU2.9. 1920 StGBl 415/1920 betreffenddie Zulassungunddie LehrtätigkeitderPrivatdozentenandenHochschulen (Habilitationsnorm). 27 BG20.7. 1922BGBl 546/1922womit dasG 27.4. 1873RGBl 63/1873 betreffenddieOrga- nisationderUniversitätsbehördenabgeändertundergänztwird. 28 §14Abs. 1OG1873. DieStrukturderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät 47
zurück zum  Buch Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938