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Vorlesungen grob vernachlässigt hat« undverurteilte ihn zur Strafe derRüge.
Die eingenommenenKollegiengeldermusste er zurückzahlen.19
2. DieDisziplinaruntersuchunggegenKarlGrünbergundOthmarSpann20
Zu einer Disziplinaruntersuchung führte im Studienjahr 1922/23 folgender
Sachverhalt: »[A]m 6.November 1922 habe ihm [Anm. Grünberg] Professor
Othmar Spann vorKollegen vorgeworfen, er führe das ihmvonder Fakultaet
zugewieseneReferatüberGesuchevonStudentenderStaatswissenschaftenum
Einrechnung vonSemestern, Anerkennung vonStudien,Nachsicht vonKolle-
gien und dergl. nicht objektiv, sondern einseitig, unter Begünstigung einer
Gruppe von Gesuchstellern und unberechtigter Strenge gegen eine andere
Gruppe.«21 Konkret warf Spann Grünberg vor, reichsdeutsche Studenten zu
benachteiligenundrussischeBolschewikenzubevorzugen.Grünbergstellte im
November 1922 das Gesuch auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen
sich selbst wegender FührungdesReferatesüberGesuche von Studentender
Staatswissenschaften. Zunächstwurde versucht eineEinigung zwischenGrün-
bergundSpannzuerzielen,diese scheiterte jedochAnfang1923endgültig.Da
dieVorerhebungen imFallGrünberg keineHinweise auf einDisziplinarverge-
hen lieferten, beantragte derDisziplinaranwaltGleispach dieAnzeige zurück-
zulegen, was im Februar 1923 erfolgte.22 Er leitete jedoch ein Disziplinarver-
fahren gegen Spann undGrünberg wegen deren Streites ein. Einerseits hatte
Grünberg »am6.November 1922 im sog. kleinen Prof.-Zimmer, also auf aka-
demischenBodenund inGegenwartmehrererKollegendenProf. Spanneinen
›ganz gemeinen Lügner u. Verleumder‹«23 genannt, und »ihn dadurch sowohl
bestimmter unehrenhafter Handlungen beschuldigt, als auch beschimpft«.
Spann andererseits hatte – soGleispach –dasDisziplinarvergehen »begangen
dadurch, daß er unterdenselben äußerenUmständen […]Prof.Grünbergmit
Beziehung auf dessen Bericht undAntrag zumGesuch eines reichsdeutschen
Studentenzurief: ›Wennes sichumeinenBolschewikenhandelnwürde,wären
19 Disziplinar-Erkenntnis verfasst am17.7. 1922, UAW,Disziplinarakt Franz Leifer, Sonder-
reiheDisziplinarakten, SenatS. 185.264.
20 UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergundOthmarSpann,SonderreiheDisziplinarakten,Senat
S. 185.270.
21 UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergundOthmarSpann,SonderreiheDisziplinarakten,Senat
S. 185.270.
22 ProtokollderDisziplinarkammervom13.2. 1923,UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergund
OthmarSpann,SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.270.
23 LautKelsensollGrünbergnochSpannzugerufenhaben»SiegehörenjainsIrrenhaus.«Vgl.
ZeugenaussageKelsens vom6.12. 1922,UAW,DisziplinaraktKarl Grünberg undOthmar
Spann,SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.270.
Disziplinarrecht84
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik