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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Vorlesungen grob vernachlässigt hat« undverurteilte ihn zur Strafe derRüge. Die eingenommenenKollegiengeldermusste er zurückzahlen.19 2. DieDisziplinaruntersuchunggegenKarlGrünbergundOthmarSpann20 Zu einer Disziplinaruntersuchung führte im Studienjahr 1922/23 folgender Sachverhalt: »[A]m 6.November 1922 habe ihm [Anm. Grünberg] Professor Othmar Spann vorKollegen vorgeworfen, er führe das ihmvonder Fakultaet zugewieseneReferatüberGesuchevonStudentenderStaatswissenschaftenum Einrechnung vonSemestern, Anerkennung vonStudien,Nachsicht vonKolle- gien und dergl. nicht objektiv, sondern einseitig, unter Begünstigung einer Gruppe von Gesuchstellern und unberechtigter Strenge gegen eine andere Gruppe.«21 Konkret warf Spann Grünberg vor, reichsdeutsche Studenten zu benachteiligenundrussischeBolschewikenzubevorzugen.Grünbergstellte im November 1922 das Gesuch auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst wegender FührungdesReferatesüberGesuche von Studentender Staatswissenschaften. Zunächstwurde versucht eineEinigung zwischenGrün- bergundSpannzuerzielen,diese scheiterte jedochAnfang1923endgültig.Da dieVorerhebungen imFallGrünberg keineHinweise auf einDisziplinarverge- hen lieferten, beantragte derDisziplinaranwaltGleispach dieAnzeige zurück- zulegen, was im Februar 1923 erfolgte.22 Er leitete jedoch ein Disziplinarver- fahren gegen Spann undGrünberg wegen deren Streites ein. Einerseits hatte Grünberg »am6.November 1922 im sog. kleinen Prof.-Zimmer, also auf aka- demischenBodenund inGegenwartmehrererKollegendenProf. Spanneinen ›ganz gemeinen Lügner u. Verleumder‹«23 genannt, und »ihn dadurch sowohl bestimmter unehrenhafter Handlungen beschuldigt, als auch beschimpft«. Spann andererseits hatte – soGleispach –dasDisziplinarvergehen »begangen dadurch, daß er unterdenselben äußerenUmständen […]Prof.Grünbergmit Beziehung auf dessen Bericht undAntrag zumGesuch eines reichsdeutschen Studentenzurief: ›Wennes sichumeinenBolschewikenhandelnwürde,wären 19 Disziplinar-Erkenntnis verfasst am17.7. 1922, UAW,Disziplinarakt Franz Leifer, Sonder- reiheDisziplinarakten, SenatS. 185.264. 20 UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergundOthmarSpann,SonderreiheDisziplinarakten,Senat S. 185.270. 21 UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergundOthmarSpann,SonderreiheDisziplinarakten,Senat S. 185.270. 22 ProtokollderDisziplinarkammervom13.2. 1923,UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergund OthmarSpann,SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.270. 23 LautKelsensollGrünbergnochSpannzugerufenhaben»SiegehörenjainsIrrenhaus.«Vgl. ZeugenaussageKelsens vom6.12. 1922,UAW,DisziplinaraktKarl Grünberg undOthmar Spann,SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.270. Disziplinarrecht84
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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