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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Sienichtsostrenggewesen‹,undihndadurcheinerVoreingenommenheit,somit einer Eigenschaft beschuldigte, die ihn in der allgemeinenAchtung herabzu- setzen geeignet ist«.24Nach dermündlichenDisziplinarverhandlung erkannte derAkademische Senat, dass Spann einen »Verstoss gegenden akademischen Anstand«,Grünberghingegen»einVergehengegendenakademischenAnstand begangen«25habe. 3. DieDisziplinaruntersuchunggegenHansKelsen26 ImMai 1923machteKelsen eineEingabe andieDisziplinarkammer, in der er anzeigte,dassFritzSanderTatsachenbehaupte,»die,wennsiewahrwären,mit der Standesehre eines akademischen Lehrers unvereinbar wären«27 – auf den Punkt gebracht, beschuldigte SanderKelsendesPlagiats unddieDrucklegung Sanders Arbeit verzögert zu haben. Zwar bezeichnete Kelsen das Schriftstück nicht explizit als (Selbst)Anzeige, aberderVorsitzendederDisziplinarkammer HansSperlerkanntediesesalseinesolcheanundleiteteeineUntersuchungein.28 Es wurden ein Gutachten Adolf Menzels angefordert und zahlreiche Zeugen vernommen – neben Sander selbst auch Adolf Merkl, Alfred Verdroß, Ernst Seidler, Richard Striegel und andere. ZumUntersuchungsführer wurde Alex- anderLöfflerbestellt.NacheinerumfangreichenUntersuchungkamdieDiszi- plinarkammer zumSchluss, dass die SelbstanzeigeKelsens zurückzulegen sei, dadieAnschuldigungenSanders gänzlichgrundloswaren. In ihremBeschluss betonte dieDisziplinarkammerdieUnterstützung, dieKelsen Sander geleistet hatte.29UmKelsen nach außen hin gegen die Vorwürfe Sanders zu schützen, 24 AntragGleispachsvom6.2. 1923,UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergundOthmarSpann, Sonderreihe Disziplinarakten, Senat S. 185.270; wobei Gleispach in Grünbergs Fall von einem schweren, in Spanns Fall von einem leichten Disziplinarvergehen ausging. Spann erklärtebei seinerEinvernahme, erhabe»Ostjuden«gemeint. 25 DasUrteilwurdeam16.3.1923gefällt,vgl.UAW,DisziplinaraktKarlGrünbergundOthmar Spann, SonderreiheDisziplinarakten, Senat S. 185.270,AmtsvermerkamUrteilsvorschlag. DieDisziplinarkammer setzte sich ausdemVorsitzendenHansSperlunddenMitgliedern OswaldRedlich, Josef Schaffer, ConstantinHohenloheundRudolfKöstler sowiedemDis- ziplinaranwaltWenzelGleispachzusammen. 26 UAW,DisziplinaraktHansKelsen,SonderreiheDisziplinarakten,SenatS. 185.296.Vgl.auch Olechowski, Busch,HansKelsenalsProfessoranderDeutschenUniversitätPrag. 27 Eingabe Kelsens vom 7.5. 1923, UAW, Disziplinarakt Hans Kelsen, Sonderreihe Diszi- plinarakten, SenatS. 185.296. 28 Schreiben Sperls vom 10.5. 1923, UAW, Disziplinarakt Hans Kelsen, Sonderreihe Diszi- plinarakten, SenatS. 185.296. 29 Beschluss der Disziplinarkammer vom 20.7. 1923, UAW, Disziplinarakt Hans Kelsen, SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.296. DieeinzelnenFälle 85
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938