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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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9. DieDisziplinaranzeigeGustavWalkersgegenFelixKornfeld64 DerDekanHold-Ferneck hatte auf Grund eines Beschlusses des Professoren- kollegiums am 29. Juni 1930 ein Schreiben an den Privatdozenten Kornfeld bezüglichdessenLehrtätigkeit gerichtet.AusdemAntwortschreibenKornfelds geht hervor, dass er offenbar aufgefordert wurde, auf derGrundlage von §21 Abs. 3HabilN 1920 seine venia legendi zurück zu legen, da er seine Lehrver- anstaltungenunregelmäßig halte. Kornfeld erwiderte darauf, dass dieseHabi- litationsordnungauf ihngarnichtanwendbarsei,daernochnachderHabilVO 1888dieLehrbefugniserlangthatteunddieseeineanalogeNormnichtvorsehe. Weiters wies er denVorwurf des Professorenkollegiums zurück und betonte, dasseszwarvielleichtseinmöge,dasserdieLehrveranstaltungspäterals seine Kollegen angekündigt habe, aber dass keine »andauernde Unregelmäßigkeit« vorliege.Abschließend fügte er einigepersönlicheWortehinzu, die ausschlag- gebend für dieDisziplinaranzeige sein sollten: »Ich gehöre seit langen Jahren, wie ichwohl sagen kann, zu den angesehenstenWiener Rechtsanwälten und- muss[sic]michschonausdiesemGrundegegendieAufforderung,aufdievenia legende [sic] zu verzichten, auf das Entschiedenste verwahren […]Dass aber einemangesehenenMitgliededesBarreau[Anm.:d.h.Anwaltschaft],dasseine Zeit undMüheohneEntgelt demDienste der von ihmgeliebtenWissenschaft vieleJahrelangopfert,geradezueinconsiliumabeundierteiltwird,kannselbst, wenn es gesetzlich begründetwäre, (was aber beimir nicht der Fall ist), nicht nachdrücklichgenugzurückgewiesenwerden.Uebrigensbinich,abgesehenvon meiner sozialen Position schon in demAlter angelangt, inwelchemZurecht- weisungen–selbstwennsienachdenBuchstabendesGesetzesberechtigtwären, was ichbestreite –nichtmehr amPlatz sind.«65DerDisziplinaranwaltKöstler betonte zwar, dass es sich bei demSchreibenKornfelds umeine »Ungeheuer- lichkeit«66 handle, sah aber darin kein Disziplinardelikt, so dass die Angele- genheit nach einstimmigem Beschluss der Disziplinarkammer67 zum Dekan weitergeleitetwurdemitderAufforderung,diesedementsprechendzuahnden. 64 UAW,DisziplinaraktFelixKornfeld, SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.439. 65 SchreibenKornfelds an dasWiener rechts- und staatswissenschaftliche Professorenkolle- gium vom 3.7. 1930, UAW, Disziplinarakt Felix Kornfeld, Sonderreihe Disziplinarakten, SenatS. 185.439. 66 SchreibenKöstlers anSperl vom10.12. 1930,UAW,DisziplinaraktFelixKornfeld, Sonder- reiheDisziplinarakten, SenatS. 185.439. 67 DiesergehörtenbeiderUntersuchungan:HansSperl alsVorsitzender,ErnstTomek,Hans Mayer, Josef Schaffer, Alfons Dopsch und die Standesvertreter Fritz Hawelka undGustav Lippert. Vgl. UAW, Disziplinarakt Felix Kornfeld, Sonderreihe Disziplinarakten, Senat S. 185.439. DieeinzelnenFälle 91
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938