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mitHilfe freimaurerischerVerbindungen(derbetr.Gesprächsführersagte: ›wir
Freimauererunteruns‹…)mirplanmässig zuschadensuchen.DieGenannten
würdendamit nicht nur dasGesetz, sondern auch die Pflichten loyaler Kolle-
gialität, sowie jene des ernstenwissenschaftlichen Forschers verletzen.«73Die
Anzeige wurde an den Disziplinaranwalt Schönbauer weitergeleitet, der sich
zunächstmit Spann inVerbindung setzte.Nach zweiTreffenwar Spannbereit
»dieAnzeigevorläufigadacta«zu legen,»umdenFrieden inderFakultätnicht
zugefährden«74.
12. DisziplinaranzeigegegenunbekannteTäterwegenVeröffentlichungvon
Fakultäts-Beschlüssen75
Am3.November1933erschieninderZeitung»DerAbend«einArtikelmitdem
Titel »ZweiNachfolgerdesProf.Gleispach«:
»Wiewir vonunterrichteter Seite erfahren, steht die EntscheidungdesUnter-
richtsministers Schuschnigg über die Nachfolgerschaft des disziplinarisch
pensionierten Rektors Gleispach unmittelbar bevor. Von der juristischen Fa-
kultätwurdedemUnterrichtsministervoreinigenTagenderAntraggestellt,die
Stellvertretung des früheren Rektors Gleispach als Ordinarius für Strafrecht
sollezunächstgeteiltwerden.AllgemeinesStrafrechtsollder jetzigeOrdinarius
fürVölkerrecht,Prof.Hold-Ferneck,einSohndesehemaligenFeldzeugmeisters,
der sich ursprünglich für Strafrecht habilitiert hatte, vortragen, während für
einenbesonderenTeildesStrafrechtesderhervorragendeFachmannaufdiesem
Gebiete, Professor Kadecka, der Sektionschef im Justizministerium ist, einen
Lehrauftrag erhalten soll. Es wird angenommen, daß der Unterrichtsminister
dieser vorläufigen Lösung zustimmt. Für die endgültige Neubesetzung des
LehrstuhlesGleispachwürdeSektionschefKadeckaallein inBetrachtkommen.
In der Sitzung der Professoren der juridischen Fakultät, in der die endgültige
Ablehnungder EinwendungenGleichspachs gegen seine Pensionierungdurch
denUnterrichtsminister verlesenwurde,kameszueinemnettenZwischenfall.
ProfessorSchönbauer,dergeweseneLandbundabgeordnete,beantragtebeider
VerlesungdesDekretesdesUnterrichtsministersüberGleispach,manmögedie
Ziffern,diesichaufdieHöhederPensionGleispachsbeziehen,nichtverlesen,da
die Bekanntgabe derselben vielleicht doch unsachlichere und von einer rein
73 Schreiben Spanns an denDekan vom13.10. 1933, UAW,DisziplinaraktHansMayer und
AlexanderMahr, SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.611.
74 AktenvermerkSchönbauers vom19.12. 1933,UAW,DisziplinaraktHansMayerundAlex-
anderMahr, SonderreiheDisziplinarakten, SenatS. 185.611.
75 UAW, Disziplinarakt gegen unbekannte Täter, Sonderreihe Disziplinarakten, Senat
S. 185.619.
DieeinzelnenFälle 93
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik