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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schlecht, Konfession, Geburtsort etc.) erfüllen. Da zudem nur die wenigsten StipendienexklusivdenRechts-undStaatswissenschafter/innenzurVerfügung standen, hatten sich die Bewerber/innen der gesamtuniversitärenKonkurrenz zu stellen; oder waren zumindest imWettbewerbmit den Studierenden der medizinischen Fakultät, wie es Johanna Kregsamer 1916 in ihrem Testament vorgesehen hatte: »Bewerber um die Stipendien müssen österreichische Staatsbürger römisch-katholischer Religion sein, deutsche Muttersprache haben, ordentlicheHörerder juridischen, beziehungsweise dermedizinischen Fakultät der Universität Wien sein, ein den akademischen Gesetzen entspre- chendes Verhalten haben und ihre Prüfungen mit mindestens genügendem Erfolgablegen.«46 AndereStiftungsgelderstandendenStudierendenallerFakultätenoffen,wie etwa das Biela-, Geissler-, Goldberg-, Haidenburs-, Hein-, oder das Raschen- dorfer-Stipendium47. Davon bevorzugte einzig das Stipendium von August Biela’s Wiener Universitäts-Stiftung Rechts- und Staatswissenschafter/innen, bestimmte doch §9 des 1903 erstellten Stiftbriefes: »Die Zahl der Stipendien wirdvorläufigmit 12bestimmt,wovon6 aufHörerder rechts- und staatswis- senschaftlichen,3aufHörerdermedizinischen,3aufHörerderPhilosophischen Fakultät entfallen.«48Allerdings schwebten auchAugustBiela einigeCharakte- ristika seiner Stipendiat/innen vor. So sollten diese christlicher Religion sein, jedochkeineKonvertit/innen,undmusstenausMähren,Schlesien,Nieder-oder Oberösterreichstammen. Zu den höchstdotierten und begehrtesten Stipendien, weil bezüglich der Bewerbungsvoraussetzungen noch am offensten, zählte das Goldberg-Stipen- dium, das jährlichvier »studierendekatholische Jünglinge vonwas immer für einer Nation« mit je 600 Kronen fördern konnte.49 Der durch dieWortwahl »Jünglinge«angedeuteteAusschlussvonFrauenberuhtaberalleinaufdemAlter der Stiftung, die eingerichtet wordenwar, alsman inÖsterreich anweibliche Studierende noch nicht einmal einen Gedanken verschwendete. Aus den im WienerUniversitätsarchiverhaltenenBewerbungsmappengehtnämlichhervor, dassmansichdieserProblematikspäterbewusstwurdeundseitderZulassung von Frauen zum Universitätsstudium sie auch als Bewerberinnen um ein Goldberg-Stipendiumakzeptierte. Der imUntersuchungszeitraumbekannteste Studierende (und später auch Lehrende)derRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät,dereinGoldberg- Stipendiumerhielt,warFriedrichAugustHayek.Erbewarb sich imNovember 46 Stiftbrief JohannaKregsamerUniversitäts-Stipendienstiftung,UAW,SenatsaktenS. 149.19. 47 Siehedazu imEinzelnendie imWienerUniversitätsarchiv (Senatsakten) verwahrtenStift- briefe. 48 StiftbriefAugustBiela’sWienerUniversitäts-Stiftung,UAW,SenatsaktenS.144.3. 49 Vgl.Akt»Goldberg-Stipendium«,UAW,SenatS. 138/1. Stipendien 115
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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