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schlecht, Konfession, Geburtsort etc.) erfüllen. Da zudem nur die wenigsten
StipendienexklusivdenRechts-undStaatswissenschafter/innenzurVerfügung
standen, hatten sich die Bewerber/innen der gesamtuniversitärenKonkurrenz
zu stellen; oder waren zumindest imWettbewerbmit den Studierenden der
medizinischen Fakultät, wie es Johanna Kregsamer 1916 in ihrem Testament
vorgesehen hatte: »Bewerber um die Stipendien müssen österreichische
Staatsbürger römisch-katholischer Religion sein, deutsche Muttersprache
haben, ordentlicheHörerder juridischen, beziehungsweise dermedizinischen
Fakultät der Universität Wien sein, ein den akademischen Gesetzen entspre-
chendes Verhalten haben und ihre Prüfungen mit mindestens genügendem
Erfolgablegen.«46
AndereStiftungsgelderstandendenStudierendenallerFakultätenoffen,wie
etwa das Biela-, Geissler-, Goldberg-, Haidenburs-, Hein-, oder das Raschen-
dorfer-Stipendium47. Davon bevorzugte einzig das Stipendium von August
Biela’s Wiener Universitäts-Stiftung Rechts- und Staatswissenschafter/innen,
bestimmte doch §9 des 1903 erstellten Stiftbriefes: »Die Zahl der Stipendien
wirdvorläufigmit 12bestimmt,wovon6 aufHörerder rechts- und staatswis-
senschaftlichen,3aufHörerdermedizinischen,3aufHörerderPhilosophischen
Fakultät entfallen.«48Allerdings schwebten auchAugustBiela einigeCharakte-
ristika seiner Stipendiat/innen vor. So sollten diese christlicher Religion sein,
jedochkeineKonvertit/innen,undmusstenausMähren,Schlesien,Nieder-oder
Oberösterreichstammen.
Zu den höchstdotierten und begehrtesten Stipendien, weil bezüglich der
Bewerbungsvoraussetzungen noch am offensten, zählte das Goldberg-Stipen-
dium, das jährlichvier »studierendekatholische Jünglinge vonwas immer für
einer Nation« mit je 600 Kronen fördern konnte.49 Der durch dieWortwahl
»Jünglinge«angedeuteteAusschlussvonFrauenberuhtaberalleinaufdemAlter
der Stiftung, die eingerichtet wordenwar, alsman inÖsterreich anweibliche
Studierende noch nicht einmal einen Gedanken verschwendete. Aus den im
WienerUniversitätsarchiverhaltenenBewerbungsmappengehtnämlichhervor,
dassmansichdieserProblematikspäterbewusstwurdeundseitderZulassung
von Frauen zum Universitätsstudium sie auch als Bewerberinnen um ein
Goldberg-Stipendiumakzeptierte.
Der imUntersuchungszeitraumbekannteste Studierende (und später auch
Lehrende)derRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät,dereinGoldberg-
Stipendiumerhielt,warFriedrichAugustHayek.Erbewarb sich imNovember
46 Stiftbrief JohannaKregsamerUniversitäts-Stipendienstiftung,UAW,SenatsaktenS. 149.19.
47 Siehedazu imEinzelnendie imWienerUniversitätsarchiv (Senatsakten) verwahrtenStift-
briefe.
48 StiftbriefAugustBiela’sWienerUniversitäts-Stiftung,UAW,SenatsaktenS.144.3.
49 Vgl.Akt»Goldberg-Stipendium«,UAW,SenatS. 138/1.
Stipendien 115
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik