Seite - 132 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Weiters mussten die Studierenden vor Ablegung »der rechtshistorischen
StaatsprüfungeineVorlesunganderPhilosophischenFakultätausdemGebiete
derPhilosophie«12 imUmfangvonvierStundenbesuchen. ImerstenAbschnitt,
alternativ im zweiten,musste eine zusätzliche »Vorlesung an der philosophi-
schenFakultät [imUmfangvondrei Stunden], ferner eineVorlesungüberGe-
schichtederRechtsphilosophie [imUmfangvonvierStunden]undeineVorle-
sungüber allgemeine vergleichende undösterreichische Statistik [imUmfang
vonvierStunden]«13gehörtwerden.
BezüglichderReihenfolgederVorlesungennormiertedieRStVO1893in§4:
»EinebestimmteReihenfolge fürdenBesuchdieserVorlesungen ist nicht vor-
geschrieben;dasStudiumderRechts-undStaatswissenschaftenhat jedochmit
einerVorlesung, inwelcherdie Institutionendes römischenRechtes zumVor-
tragegelangen, zubeginnen.«
Im zweitenAbschnitt waren folgendeVorlesungen obligat, sie bildeten die
Voraussetzung fürdieAblegungder restlichenStaatsprüfungen:14
1. ÖsterreichischesPrivatrecht–18Stunden(verteilt auf zweiSemester)
2. Österreichisches Handels- undWechselrecht – 7 Stunden (ein oder zwei
Semester)
3. ÖsterreichischeszivilgerichtlichesVerfahren–12Stunden(verteilt auf zwei
Semester)
4. Österreichisches StrafrechtundStrafprozeß–10Stunden (verteilt auf zwei
Semester)
5. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht–5Stunden(ineinemSemester)
6. Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht – 6 Stunden (ein
Semester)
7. VolkswirtschaftslehreundVolkswirtschaftspolitik–10Stunden(verteiltauf
zwei Semester)
8. Finanzwissenschaft,mit besonderer Berücksichtigungderösterreichischen
Finanzgesetzgebung–5Stunden(einSemester)
Im zweiten Abschnitt war ebenfalls keine konkrete Reihenfolge der Lehrveran-
staltungenvorgeschrieben.NebendenPflichtfächernsahdieStudienordnungvon
1893 auch eineZahl an freien Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu folgenden
Disziplinenangebotenwerdenmussten, vor: Eshandelte sichbei diesenFächern
gem.§7RStVO1893umdieEnzyklopädiederRechts-undStaatswissenschaften,
das österreichische Bergrecht, das Völkerrecht, die gerichtliche Medizin, die
Staatsrechnungswissenschaft, die österreichischeAgrargesetzgebung (mit beson-
12 §4 III a)RStG1893.
13 §4 IIIb)RStG1893.
14 Vgl. §5RStVO1893.
DasStudiumderRechtswissenschaften132
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik