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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Weiters mussten die Studierenden vor Ablegung »der rechtshistorischen StaatsprüfungeineVorlesunganderPhilosophischenFakultätausdemGebiete derPhilosophie«12 imUmfangvonvierStundenbesuchen. ImerstenAbschnitt, alternativ im zweiten,musste eine zusätzliche »Vorlesung an der philosophi- schenFakultät [imUmfangvondrei Stunden], ferner eineVorlesungüberGe- schichtederRechtsphilosophie [imUmfangvonvierStunden]undeineVorle- sungüber allgemeine vergleichende undösterreichische Statistik [imUmfang vonvierStunden]«13gehörtwerden. BezüglichderReihenfolgederVorlesungennormiertedieRStVO1893in§4: »EinebestimmteReihenfolge fürdenBesuchdieserVorlesungen ist nicht vor- geschrieben;dasStudiumderRechts-undStaatswissenschaftenhat jedochmit einerVorlesung, inwelcherdie Institutionendes römischenRechtes zumVor- tragegelangen, zubeginnen.« Im zweitenAbschnitt waren folgendeVorlesungen obligat, sie bildeten die Voraussetzung fürdieAblegungder restlichenStaatsprüfungen:14 1. ÖsterreichischesPrivatrecht–18Stunden(verteilt auf zweiSemester) 2. Österreichisches Handels- undWechselrecht – 7 Stunden (ein oder zwei Semester) 3. ÖsterreichischeszivilgerichtlichesVerfahren–12Stunden(verteilt auf zwei Semester) 4. Österreichisches StrafrechtundStrafprozeß–10Stunden (verteilt auf zwei Semester) 5. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht–5Stunden(ineinemSemester) 6. Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht – 6 Stunden (ein Semester) 7. VolkswirtschaftslehreundVolkswirtschaftspolitik–10Stunden(verteiltauf zwei Semester) 8. Finanzwissenschaft,mit besonderer Berücksichtigungderösterreichischen Finanzgesetzgebung–5Stunden(einSemester) Im zweiten Abschnitt war ebenfalls keine konkrete Reihenfolge der Lehrveran- staltungenvorgeschrieben.NebendenPflichtfächernsahdieStudienordnungvon 1893 auch eineZahl an freien Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu folgenden Disziplinenangebotenwerdenmussten, vor: Eshandelte sichbei diesenFächern gem.§7RStVO1893umdieEnzyklopädiederRechts-undStaatswissenschaften, das österreichische Bergrecht, das Völkerrecht, die gerichtliche Medizin, die Staatsrechnungswissenschaft, die österreichischeAgrargesetzgebung (mit beson- 12 §4 III a)RStG1893. 13 §4 IIIb)RStG1893. 14 Vgl. §5RStVO1893. DasStudiumderRechtswissenschaften132
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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