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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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zeitbedingten Reformforderungen vollauf Rechnung trägt, ohne jedoch die Traditionswertederüberkommenen juristischenBildungeinfachüberBordzu werfen.«66 2. DieStaatsprüfungen67 Als Voraussetzung für den Eintritt in den Staatsdienst mussten zusätzlich zum Besuch der verpflichtenden Lehrveranstaltungen drei Staatsprüfungen absolviert werden: die rechtshistorische, die judizielle und die staatswissenschaftliche. Die rechtshistorischeStaatsprüfung sollte gem.§5RStG1893»indenerstenWochen des vierten Semesters abgelegt werden«, die weitere Reihenfolge der Staatsprü- fungenwargesetzlichnichtgeregeltunddieEntscheidungoblagdemStudierenden. Als frühesterZeitpunkt fürdie zweite Staatsprüfungkamendie »letztenvierWo- chen des letzten Semesters« in Frage. Als Prüfungsfächer der rechtshistorischen Staatsprüfungnannte§12RStVO1893dasrömischeRecht,dasKirchenrecht,das deutscheRecht (GeschichtederQuellenunddesöffentlichenRechtes,Geschichte undSystemdesdeutschenPrivatrechtes)unddieösterreichischeReichsgeschichte (GeschichtederStaatsbildungunddesöffentlichenRechtes).DieFächerder judi- ziellen Staatsprüfung setzten sich aus österreichischem Privatrecht, österreichi- schemHandels- undWechselrecht,österreichischemzivilgerichtlichenVerfahren sowieösterreichischemStrafrechtundStrafprozesszusammen.DiePrüfungsfächer derstaatswissenschaftlichenStaatsprüfungwarenallgemeinesundösterreichisches Staatsrecht, Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht, Volkswirt- schaftslehreundVolkswirtschaftspolitik,sowieFinanzwissenschaft,mitbesonderer Berücksichtigung der österreichischen Finanzgesetzgebung.1922 kam als Zulas- sungsvoraussetzungdieAbsolvierungvonentsprechendenPflichtübungenhinzu.68 Anders als bei denRigorosen,die reinvonakademischenLehrerndurchge- führtwurden,setztesichdiePrüfungskommissionbeidenStaatsprüfungenaus MitgliedernderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät undausPrakti- kern zusammen. Einen Einblick in kontroverse Prüfungssituationen gibt der DisziplinaraktdesThaddäusPetracki,69der am29.April 1918 zur rechtshisto- rischenStaatsprüfungangetretenwar. In seinemSchreibenandenDekanVol- telini schildertWlassak,derzusammenmitOthmarDoublier70undKöstlerdie rechtshistorische Staatsprüfung abnahm, folgendermaßen die Umstände der Prüfung: »UnterdenvierKandidaten,dieum9Uhrantraten,befandsichHerr 66 Merkl, Leitgedanken377. 67 ZurEinführungvonStaatsprüfungenvgl. Staudigl-Ciechowicz, Staatsprüfungen. 68 Vgl.dazu140f. 69 ImAkt wird seinNachname unterschiedlich geführt: Petracki, Petrazky, Petracky, Pedracki. 70 4. 9. 1865–29.4. 1946,DoublierOthmar, in:ÖBLI (Wien1956)197. DasStudiumderRechtswissenschaften150
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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