Seite - 152 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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der Anblick seines zweiten Prüfers brachte Huppert zur Verzweiflung: »Wieder
öffnetesichdiefeierlichbraungebeizteTür:hereinhinktFreiherrHold.Daswarja
ein Kriegsplan, ein Hinterhalt. Spann undHold wechselten Blicke. Hold lächelt
unhold. Ichbinverloren.«75–WohldurchdieInterventionKelsenswurdedererste
Teil der Prüfung annulliert und Huppert abermals Nationalökonomie geprüft,
diesmal von Mayer – er bestand die staatswissenschaftliche Staatsprüfung mit
»AuszeichnungmitStimmenmehrheit«.76
MitderReformderStudienordnung1935wurdenauchneueBestimmungen
bezüglich der Staatsprüfungen erlassen.77Diesemusstennunnach jedemStu-
dienabschnitt abgelegt werden, um in den nächsten aufzusteigen. Zu den
StaatsprüfungenwarennurösterreichischeStaatsbürger/innenzugelassen.Die
GegenständederStaatsprüfungenwurdendurch§11RStVO1935normiert.Die
rechtshistorischeStaatsprüfungsetztesichausrömischemRecht,Kirchenrecht,
deutschem Recht (Geschichte der Quellen und des öffentlichen Rechtes, Ge-
schichte und System des deutschen Privatrechtes) und der österreichischen
Verfassungs- undVerwaltungsgeschichte zusammen. Somit kamesda abgese-
hen von der terminologischen Änderung, welche durch den Untergang des
Habsburgerreiches längst überfällig war, zu keinen inhaltlichenÄnderungen.
Die zweite StaatsprüfungumfassteösterreichischesPrivatrecht,österreichi-
schesHandels-undWechselrecht,österreichischeszivilgerichtlichesVerfahren
und österreichisches Strafrecht und Strafprozessrecht unter Berücksichtigung
derKriminologie. Bei dieser Staatsprüfungwardie einzigeÄnderungdieAuf-
nahmederKriminologie indenPrüfungsgegenstandStrafrecht.
Die meistenÄnderungen wurden bei der staatswissenschaftlichen Staats-
prüfung gemacht: sie bestand aus den Fächern allgemeine Staatslehre und
österreichischesVerfassungsrecht,Verwaltungslehre undösterreichischesVer-
waltungsrechtmitEinschlußdesVerwaltungsverfahrensundderVerwaltungs-
gerichtsbarkeit,Völkerrecht,VolkswirtschaftslehreundVolkswirtschaftspolitik
mit Einschluß der Sozialpolitik und Finanzwissenschaft mit besonderer Be-
rücksichtigung des österreichischen Finanzrechtes. Der Fächerkanon für die
staatswissenschaftliche Staatsprüfung bestätigte die 1935 durchgeführte Stär-
kungderöffentlich-rechtlichenFächer imStudium.AlsganzneuesFachwurde
dasVölkerrecht eingeführt.
75 Huppert,DieangelehnteTür 502.
76 Huppert,DieangelehnteTür 504.
77 §§9–28RStVO1935.
DasStudiumderRechtswissenschaften152
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik