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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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der Anblick seines zweiten Prüfers brachte Huppert zur Verzweiflung: »Wieder öffnetesichdiefeierlichbraungebeizteTür:hereinhinktFreiherrHold.Daswarja ein Kriegsplan, ein Hinterhalt. Spann undHold wechselten Blicke. Hold lächelt unhold. Ichbinverloren.«75–WohldurchdieInterventionKelsenswurdedererste Teil der Prüfung annulliert und Huppert abermals Nationalökonomie geprüft, diesmal von Mayer – er bestand die staatswissenschaftliche Staatsprüfung mit »AuszeichnungmitStimmenmehrheit«.76 MitderReformderStudienordnung1935wurdenauchneueBestimmungen bezüglich der Staatsprüfungen erlassen.77Diesemusstennunnach jedemStu- dienabschnitt abgelegt werden, um in den nächsten aufzusteigen. Zu den StaatsprüfungenwarennurösterreichischeStaatsbürger/innenzugelassen.Die GegenständederStaatsprüfungenwurdendurch§11RStVO1935normiert.Die rechtshistorischeStaatsprüfungsetztesichausrömischemRecht,Kirchenrecht, deutschem Recht (Geschichte der Quellen und des öffentlichen Rechtes, Ge- schichte und System des deutschen Privatrechtes) und der österreichischen Verfassungs- undVerwaltungsgeschichte zusammen. Somit kamesda abgese- hen von der terminologischen Änderung, welche durch den Untergang des Habsburgerreiches längst überfällig war, zu keinen inhaltlichenÄnderungen. Die zweite StaatsprüfungumfassteösterreichischesPrivatrecht,österreichi- schesHandels-undWechselrecht,österreichischeszivilgerichtlichesVerfahren und österreichisches Strafrecht und Strafprozessrecht unter Berücksichtigung derKriminologie. Bei dieser Staatsprüfungwardie einzigeÄnderungdieAuf- nahmederKriminologie indenPrüfungsgegenstandStrafrecht. Die meistenÄnderungen wurden bei der staatswissenschaftlichen Staats- prüfung gemacht: sie bestand aus den Fächern allgemeine Staatslehre und österreichischesVerfassungsrecht,Verwaltungslehre undösterreichischesVer- waltungsrechtmitEinschlußdesVerwaltungsverfahrensundderVerwaltungs- gerichtsbarkeit,Völkerrecht,VolkswirtschaftslehreundVolkswirtschaftspolitik mit Einschluß der Sozialpolitik und Finanzwissenschaft mit besonderer Be- rücksichtigung des österreichischen Finanzrechtes. Der Fächerkanon für die staatswissenschaftliche Staatsprüfung bestätigte die 1935 durchgeführte Stär- kungderöffentlich-rechtlichenFächer imStudium.AlsganzneuesFachwurde dasVölkerrecht eingeführt. 75 Huppert,DieangelehnteTür 502. 76 Huppert,DieangelehnteTür 504. 77 §§9–28RStVO1935. DasStudiumderRechtswissenschaften152
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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