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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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B. FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen104 (TamaraEHS) 1. Einleitung DerErsteWeltkriegließauchdieUniversitätennichtunberührt,manifestiertesich an ihnen doch einWandel der gesellschaftlichen undpolitischenKultur. Denn derKrieghattederFrauenbewegungAuftriebverschafft, die zwar schondieZu- lassungandiePhilosophischen(1897)undMedizinischen(1900)Fakultätender k.k.Universitäten105 errungenhatte; dochdieRechts- undStaatswissenschaftli- chen Fakultäten –wie auch die Theologischen – blieben den Frauenweiterhin verschlossen. Allerdings zeigte der Krieg, dassman (angeblich in bestimmten Bereichen ganz besonders) auf die juristisch-staatswissenschaftlich und natio- nalökonomisch gebildeteweiblicheArbeitskraft angewiesenwar: »DieNotwen- digkeit zurHeranziehung staats- undwirtschaftswissenschaftlich vorgebildeter Frauen auf dem Fürsorgegebiete, insbesondere zur Jugendfürsorge, haben die Kriegserfahrungen gesteigert […]Uns ist es unter den gegenwärtigenVerhält- nissen geradezu unmöglich geworden, geeignete männliche Kräfte mit staats- wissenschaftlicher Ausbildung für unsere Fürsorgearbeit hauptämtlich zu ge- winnen«106, so der Landeskommissär für Kinderschutz und Jugendfürsorge in Mähren. Die Frauenvereine wiederum argumentierten neben (verfassungs-)rechtli- chenEntgegnungenmitdemKulturhinweis:Eskönnedochnichtsein,dassder angebliche»KulturstaatÖsterreich«seinenFrauennichterlaube,wasanderswo längstUsus ist. Denn insbesondere seit 1871 hatte sichÖsterreich-Ungarn als Kulturstaat, als Pendant zumpreußischenMachtstaat dargestellt. Folglichver- suchte das Unterrichtsministerium, Frauen zwar rechts- und staatswissen- schaftlich zu bilden, sie aber bloßnicht zum Jusstudiumzulassen zumüssen. DenneinAbschlussdes StudiumsderRechtewarmitBerechtigungenverbun- den,wie zumEintritt insRichteramt,denAnwaltsberufund insbesondereden höherenStaatsdienst.Die Ideewarschließlich, einneuesStudium,nämlichdas StaatswissenschaftlicheDoktoratsstudiumfür FrauenundAusländer zu schaf- fen; für Frauen,weilman sie inder (Kriegs-)Fürsorgebenötigte, und fürAus- länder, weil man – wie der Kriegsverlauf offenbarte – bessere diplomatische Kontaktebrauchte. 104 Die InhaltediesesKapitels sind teilidentmitEhs,Rechte fürFrauen. 105 Die k.k. Universitäten waren: Wien, Graz, Innsbruck, Prag (die tschechische und die deutscheUniversität),Krakau,LembergundCzernowitz. 106 BerichtderDeutschenLandeskommissionfürKinderschutzundJugendfürsorgeinMähren andas k.k.Ministerium fürKultur undUnterricht, Juli/September 1918,ÖStAAVA,Un- terrichtAllg., Prüfungen,Karton6902,Az17949. FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 159
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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