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B. FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen104
(TamaraEHS)
1. Einleitung
DerErsteWeltkriegließauchdieUniversitätennichtunberührt,manifestiertesich
an ihnen doch einWandel der gesellschaftlichen undpolitischenKultur. Denn
derKrieghattederFrauenbewegungAuftriebverschafft, die zwar schondieZu-
lassungandiePhilosophischen(1897)undMedizinischen(1900)Fakultätender
k.k.Universitäten105 errungenhatte; dochdieRechts- undStaatswissenschaftli-
chen Fakultäten –wie auch die Theologischen – blieben den Frauenweiterhin
verschlossen. Allerdings zeigte der Krieg, dassman (angeblich in bestimmten
Bereichen ganz besonders) auf die juristisch-staatswissenschaftlich und natio-
nalökonomisch gebildeteweiblicheArbeitskraft angewiesenwar: »DieNotwen-
digkeit zurHeranziehung staats- undwirtschaftswissenschaftlich vorgebildeter
Frauen auf dem Fürsorgegebiete, insbesondere zur Jugendfürsorge, haben die
Kriegserfahrungen gesteigert […]Uns ist es unter den gegenwärtigenVerhält-
nissen geradezu unmöglich geworden, geeignete männliche Kräfte mit staats-
wissenschaftlicher Ausbildung für unsere Fürsorgearbeit hauptämtlich zu ge-
winnen«106, so der Landeskommissär für Kinderschutz und Jugendfürsorge in
Mähren.
Die Frauenvereine wiederum argumentierten neben (verfassungs-)rechtli-
chenEntgegnungenmitdemKulturhinweis:Eskönnedochnichtsein,dassder
angebliche»KulturstaatÖsterreich«seinenFrauennichterlaube,wasanderswo
längstUsus ist. Denn insbesondere seit 1871 hatte sichÖsterreich-Ungarn als
Kulturstaat, als Pendant zumpreußischenMachtstaat dargestellt. Folglichver-
suchte das Unterrichtsministerium, Frauen zwar rechts- und staatswissen-
schaftlich zu bilden, sie aber bloßnicht zum Jusstudiumzulassen zumüssen.
DenneinAbschlussdes StudiumsderRechtewarmitBerechtigungenverbun-
den,wie zumEintritt insRichteramt,denAnwaltsberufund insbesondereden
höherenStaatsdienst.Die Ideewarschließlich, einneuesStudium,nämlichdas
StaatswissenschaftlicheDoktoratsstudiumfür FrauenundAusländer zu schaf-
fen; für Frauen,weilman sie inder (Kriegs-)Fürsorgebenötigte, und fürAus-
länder, weil man – wie der Kriegsverlauf offenbarte – bessere diplomatische
Kontaktebrauchte.
104 Die InhaltediesesKapitels sind teilidentmitEhs,Rechte fürFrauen.
105 Die k.k. Universitäten waren: Wien, Graz, Innsbruck, Prag (die tschechische und die
deutscheUniversität),Krakau,LembergundCzernowitz.
106 BerichtderDeutschenLandeskommissionfürKinderschutzundJugendfürsorgeinMähren
andas k.k.Ministerium fürKultur undUnterricht, Juli/September 1918,ÖStAAVA,Un-
terrichtAllg., Prüfungen,Karton6902,Az17949.
FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 159
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik