Seite - 170 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Bild der Seite - 170 -
Text der Seite - 170 -
terrats, einzig die Gegenzeichnung durch denKönig, also König Karl IV. von
Ungarn (i.e.KaiserKarl I. vonÖsterreich), erfolgtenie.152
EdmundBernatzik, der der Frauenbewegung stets akademische Argumen-
tationshilfe geleistet hatte, sollte zwarnochdenUntergangderMonarchieund
dieGeburtderRepublikerleben,dochnichtmehrdieZulassungderFrauenzum
Rechtsstudium.Erverstarbam30.März1919unddamitnurknappeinenMonat
vorder Beschlussfassung imKabinettsrat.Mit derMöglichkeit eines ordentli-
chenStudiumsderRechte endete auchdieExistenzderRechtsakademie; doch
Bernatziks Tochter, Marie Hafferl, war eine der allerersten Doktorinnen der
Rechte.
5. DieKultur (in)der spätenHabsburgerMonarchie
DieVerteidigungdesRechtsstudiumsalsMännerbastionlässt sichnichtzuletzt
mit dem Kriegsverlauf für Österreich-Ungarn erklären. Die Rechtswissen-
schaften sind seit jeher systemrelevantundverheißenMacht, berechtigtedoch
bis weit ins 20. Jahrhundert allein der TitelDoctor iuris zum Eintritt in den
höherenStaatsdienst;undauchdieführendenPolitiker jenerJahrerekrutierten
sich aus den Rechtsfakultäten. »Die der Obrigkeit und Macht verpflichteten
juristischen Berufe galten als männliche Domäne schlechthin«,153 fasst Jutta
Limbach zusammen.Der Zugang zumWissenüberRecht und Staat befähigte
damit zumHandeln in Recht und Staat. Dieses Handelnwurde umso bedeu-
tender,alssichdieHabsburgerMonarchieallmählichaufzulösenbegann.Eswar
daher aus Sicht desUnterrichtsministeriums undenkbar, Frauen zumRechts-
studiumzuzulassen,zumalmanihnengegenüberzahlreicheVorurteilewiezum
BeispielmangelndeDenkfähigkeitoderdenHangzumPazifismushegte.Hätte
maneineVerweiblichungundVerweichlichungzulassenkönnenineinemKrieg
der»Stahlgestalten«?154
Zwarhatte sichÖsterreich-Ungarn seit 1871 selbst als »Kulturstaat«, als er-
zieherisches, ja weibliches Pendant zummännlichen preußischenMachtstaat
dargestellt,155 worauf schließlich auch die kulturellen Argumente der Befür-
worter/innen derUniversitätsöffnung für Frauen rekurrierten; doch imKrieg
zähltendiesesoftskillsnicht.FrauenerwerbsarbeitwarfürdieAufrechterhaltung
der Kriegswirtschaft unentbehrlich gewesen,156 es wurde aber erwartet, dass
152 Vgl.Zimmermann, BessereHälfte?
153 Limbach, Erste Juristinnen260.
154 Vgl. Jünger, InStahlgewittern1920. SiehedazunäherEhs, Steeling thebody.
155 ZudieserGenderperspektivederMachtverhältnisse sieheReynolds,Kavaliere249.
156 Im Jänner 1918 sollte gar eine allgemeineArbeitspflicht eingeführtwerden (vgl. Augen-
eder,Arbeiterinnen).
DasStudiumderRechtswissenschaften170
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik