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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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gefährliche Loslösung der wirtschaftlichen von den juristischen Studien ver- ursacht werden« könnte24. Diese Sorge um die immer weiter fortschreitende Auseinanderentwicklung der Disziplinenwar nicht unberechtigt. Denn einer- seitshattesichdieNationalökonomiebereits relativselbständigentwickeltund arbeitete bereits sozialwissenschaftlich25, andererseits konnte man jene Spe- zialisierungstendenz anschaulich andenVorgängenumdie k.k. Exportakade- mie inWienbeobachten, die imOktober 1919 zurHochschule fürWelthandel transformiertwurde26. DieAbsolvent/inn/en sollten nachdrei Jahren des Stu- diums der Wirtschafts-, Rechts- und Handelswissenschaften den Titel »Di- plomkaufmann«verliehenbekommen.FürdieHörerschaftwardieEinführung desstaatswissenschaftlichenDoktoratsnuneinImpuls,dieoffenbareGunstder (sozialdemokratischen)Stundezunützen,umimSeptember1920imStaatsamt für Unterricht eine »Denkschrift zur Erlangung des Doktorgrades derWirt- schaftswissenschaften an derHochschule fürWelthandel« einzubringen27. Im Juli1922beschlossderNationalrattatsächlicheinenGesetzesentwurfbetreffend die Verleihung eines entsprechenden Promotionsrechts, wogegen allerdings Karl Hugelmann, Professor für Rechtsgeschichte, in seiner Funktion als CSP- Bundesrat Einspruch erhob, insbesonders »[w]eil die Privatwirtschaft kein selbständiges Wissensgebiet ist«28. Diese Meinung deckte sich mit den Stel- lungnahmendesakademischenSenatsderUniversitätWienvomOktober1922 sowieneuerlichvomMärz1924. Ein vielleicht unbeabsichtigter Nebeneffekt jener Gutachten, Analysen und Stellungnahmen bezüglich der Einführung eines Doktorats der Wirtschafts- wissenschaftenwar eine zumindest nach außen hin selbstbewusstere und ve- hementere Verteidigung des staatswissenschaftlichen Doktorats, denn »[d]ie Universitätenkönnennie zugeben,dassderUnterrichtsbetrieb indenWissen- schaftenderVolkswirtschaft,Gesellschaftslehre,Wirtschaftsgeschichte, Staats- lehre,Völkerrecht, Rechtsphilosophie u.s.w., wie er zur ErlangungdesDokto- rates der Staatswissenschaften […] eingerichtet ist, verglichen oder gar gleichgehaltenwürdemitdenmehrenzyklopädischen,praktischesund lokales Material verarbeitenden Vorträgen an der Handelshochschule […] Allen Fä- chern fehlt die an den Universitäten gebotene geschichtliche, philosophische 24 Stellungnahmeder Innsbrucker juridischenFakultät vom1.4. 1919,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Prüfungen,Karton6902,Az6484/1919,Bogen2. 25 CarlMengersGrundsätze derVolkswirtschaftslehre (1871) hattendie klassischeökonomi- sche Theorie aus denAngeln gehoben und denAufschwung der österreichischen Sozial- wissenschaften eröffnet (vgl. Leube, Pribersky, Geleit 9). DementsprechendwarMenger am23.2.1920 das erste staatswissenschaftliche Ehrendoktorat (Dr. rer. pol. hc.) verliehen worden(UAW,PromotionsprotokollM37.1). 26 Vgl. StGBl494/1919. 27 Vgl.ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Prüfungen,Karton2902,Az18166/1920. 28 Vgl.ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Prüfungen,Karton2902,Az21021/1922. DasStudiumderStaatswissenschaften180
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938