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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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können.Mitder IdentifikationvonRechtundStaat zeigteKelsenpointiertden gesellschaftlichen Charakter des Rechts auf: »[D]ie ganze Rechtsentwicklung vollzieht sichdochals gesellschaftlicherProzess inderGesellschaft«155. Immodernen, demokratischen Verfassungsstaat war Recht zum Recht der Gesellschaftunddamithöchstpolitischgeworden,woraufhinderStreitderDis- ziplinen umdie Erforschung »des Politischen« einsetzte. Die alte Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät warmit ihren bereits etablierten gesellschafts- wissenschaftlich relevanten Forschungsbereichen (vor allem Staats[rechts]lehre undNationalökonomie) schließlich ebensoWegbereiterinwie auchVerhinderer einersichentwickelndenmodernenPolitikwissenschaft.DieZäsurmarkiertedas Jahr 1920mit derAufkündigungderKoalition zwischenSozialdemokratenund Christlichsozialen.Damit hatte sichauch inderWissenschaftspolitikdasKlima verschärft,was insbesondere inderuniversitärenBerufungspolitikNiederschlag fand.Wurden bislang durchaus noch aufklärerisch-liberale und bürgerlich-po- sitivistischeProfessorenandieRechts-undStaatswissenschaftlicheFakultät be- rufen, zeigen sich die Stellenbesetzungen der nachfolgenden Jahre klar konser- vativ-katholischbis explizit antimarxistisch156.DadurchentstandanderUniver- sitäteinegewaltigeDisproportionzwischenihrer jüngstenEntwicklungseit1880 undderWissenschaftspolitikdesabEndeOktober1920christlichsozialgeführten Ministeriums,dasaufgrundderengenVerflechtungenzwischenSozialismusund Sozialwissenschaftgegenbeidemobilisierte157. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte im Zuge des allgemeinenWissen- schaftswandels auch anderUniversitätWien eine »Soziologisierung«, d.h. er- höhtegesellschaftlichePraxisorientierungdereinzelnenDisziplinen,eingesetzt; hinzu kam die Ausrichtung der sozialwissenschaftlichen Forschung an den empiristischenNaturwissenschaften. Einen Startvorteil hatten aufgrund ihrer universitärenEingebundenheit dieNationalökonomen,derenErkenntnisinter- esse–ebensowiejenesderSozialpsycholog/inn/en(Bühler,Jahodaetc.)undder Philosoph/inn/en(Schlicketc.)–derTatsachenforschunggewidmetwarunddie geforderte Lebens- undWirklichkeitsnähe erfüllte. Das erste große sozialwis- senschaftlicheWerkausÖsterreich stammt folglich ausderFeder einesNatio- nalökonomen;eshandeltsichumCarlMengers1871erschienenerevolutionäre GrundsätzederVolkswirtschaftslehre.LeubeundPriberskyzufolgehobMenger mit diesemWerk »die klassische ökonomische Theorie aus den Angeln und eröffnete den Aufschwung der österreichischen Sozialwissenschaften.«158 Tat- 155 Kelsen, EineGrundlegungderRechtssoziologie876. 156 Vgl. etwa die Berufung Othmar Spanns als »Gegenpol zur linken Intelligenz« (näher: Knoll, BeitragzurSoziologie69 ff). 157 Vgl.Knoll, Sozialwissenschaften261. 158 Leube,Pribersky,Geleit 9. –AlsweitereanderWienerRechts-undStaatswissenschaft- lichenFakultät tätigePionierederSozialwissenschaftengeltenCarlGrünberg, derbereits DasStudiumderStaatswissenschaften232
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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