Seite - 232 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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können.Mitder IdentifikationvonRechtundStaat zeigteKelsenpointiertden
gesellschaftlichen Charakter des Rechts auf: »[D]ie ganze Rechtsentwicklung
vollzieht sichdochals gesellschaftlicherProzess inderGesellschaft«155.
Immodernen, demokratischen Verfassungsstaat war Recht zum Recht der
Gesellschaftunddamithöchstpolitischgeworden,woraufhinderStreitderDis-
ziplinen umdie Erforschung »des Politischen« einsetzte. Die alte Rechts- und
Staatswissenschaftliche Fakultät warmit ihren bereits etablierten gesellschafts-
wissenschaftlich relevanten Forschungsbereichen (vor allem Staats[rechts]lehre
undNationalökonomie) schließlich ebensoWegbereiterinwie auchVerhinderer
einersichentwickelndenmodernenPolitikwissenschaft.DieZäsurmarkiertedas
Jahr 1920mit derAufkündigungderKoalition zwischenSozialdemokratenund
Christlichsozialen.Damit hatte sichauch inderWissenschaftspolitikdasKlima
verschärft,was insbesondere inderuniversitärenBerufungspolitikNiederschlag
fand.Wurden bislang durchaus noch aufklärerisch-liberale und bürgerlich-po-
sitivistischeProfessorenandieRechts-undStaatswissenschaftlicheFakultät be-
rufen, zeigen sich die Stellenbesetzungen der nachfolgenden Jahre klar konser-
vativ-katholischbis explizit antimarxistisch156.DadurchentstandanderUniver-
sitäteinegewaltigeDisproportionzwischenihrer jüngstenEntwicklungseit1880
undderWissenschaftspolitikdesabEndeOktober1920christlichsozialgeführten
Ministeriums,dasaufgrundderengenVerflechtungenzwischenSozialismusund
Sozialwissenschaftgegenbeidemobilisierte157.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte im Zuge des allgemeinenWissen-
schaftswandels auch anderUniversitätWien eine »Soziologisierung«, d.h. er-
höhtegesellschaftlichePraxisorientierungdereinzelnenDisziplinen,eingesetzt;
hinzu kam die Ausrichtung der sozialwissenschaftlichen Forschung an den
empiristischenNaturwissenschaften. Einen Startvorteil hatten aufgrund ihrer
universitärenEingebundenheit dieNationalökonomen,derenErkenntnisinter-
esse–ebensowiejenesderSozialpsycholog/inn/en(Bühler,Jahodaetc.)undder
Philosoph/inn/en(Schlicketc.)–derTatsachenforschunggewidmetwarunddie
geforderte Lebens- undWirklichkeitsnähe erfüllte. Das erste große sozialwis-
senschaftlicheWerkausÖsterreich stammt folglich ausderFeder einesNatio-
nalökonomen;eshandeltsichumCarlMengers1871erschienenerevolutionäre
GrundsätzederVolkswirtschaftslehre.LeubeundPriberskyzufolgehobMenger
mit diesemWerk »die klassische ökonomische Theorie aus den Angeln und
eröffnete den Aufschwung der österreichischen Sozialwissenschaften.«158 Tat-
155 Kelsen, EineGrundlegungderRechtssoziologie876.
156 Vgl. etwa die Berufung Othmar Spanns als »Gegenpol zur linken Intelligenz« (näher:
Knoll, BeitragzurSoziologie69 ff).
157 Vgl.Knoll, Sozialwissenschaften261.
158 Leube,Pribersky,Geleit 9. –AlsweitereanderWienerRechts-undStaatswissenschaft-
lichenFakultät tätigePionierederSozialwissenschaftengeltenCarlGrünberg, derbereits
DasStudiumderStaatswissenschaften232
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik