Seite - 239 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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senschaftkeinenPlatz.MitderAblehnungmodernerVerfahrengingbeiOthmar
SpannundseinenKollegeneineantisozialistischeunddamitantidemokratische
Haltung einher.DementsprechendungehaltenwarendieReaktionen auf jegli-
chenVersuch, dieWissenschaften vonMetaphysik zu befreienund in exakter
Methodenkenntnis arbeitsteilig vorzugehen, Wissen(schaft) letztendlich zu
demokratisieren. IndenRechts- undStaatswissenschaftenwar etwaHansKel-
sens Postulat einer »Staatslehre ohne Staat«177deshalb einungeheurerAngriff
auf die Schuljuristerei.DurchdiesemethodischeEingrenzungundVerdiessei-
tigungdes juristischenGegenstandeswäre allerdings für ein tatsächlich eigen-
ständiges Studium der Staatswissenschaft im Sinne einer metaphysikfreien
Gesellschaftswissenschaft viel Forschungsmaterialübrig geblieben, hättenMi-
nisteriumundFakultät dieEtablierungeiner empiriegeleiteten sozial- undpo-
litikwissenschaftlichenDisziplinerlaubt.
ZumBeispielhättemandenForderungenderschon1907insLebengerufenen
Wiener Soziologischen Gesellschaft nachkommen können: Unter ihren Grün-
dern und späteren Mitgliedern waren auch Professoren der Rechts- und
StaatswissenschaftlichenFakultätvertreten(u.a.MaxAdler,CarlGrünbergund
HansKelsen), die sich zumZiel gesetzt hatten, Soziologie als Schul- und Stu-
dienfachzuetablieren. Indenam5.Februar1907verfasstenStatutenhieltman
alsVereinszweck fest, »dasVerständnis für dasWesenunddie Bedeutung der
SoziologieunddieKenntnisundErkenntnissoziologischerTatsacheninstreng
wissenschaftlicherWeise zu fördern und zu verbreiten […]Dieser Zweck soll
erreichtwerdendurch: a)AbhaltungvonVorträgenundKursensowieDiskus-
sionsredenüber soziologischeFragenunddamit imZusammenhang stehende
Themen; b)AnknüpfungvonBeziehungen zubestehenden ähnlichenKörper-
schaften; c) Unterstützung der Bestrebungen zur Errichtung von Lehrstühlen
fürSoziologieandenHochschulen[…]«178ImInteressesozialerReformwollten
siedaraufhinarbeiteten,»fürdie jungeWissenschaftderSoziologie,diedamals
nochvielfachumstrittenwar, volleAnerkennungzuerwirken«179.
DieWiener Soziologische Gesellschaft, diese Initialzündung sozialwissen-
schaftlicher Professionalisierung, lieferte wesentliche Beiträge sowohl zum
Methodendiskurs in denWissenschaften als auch realpolitisch zur Schulre-
formbewegung. JenesEngagementunddiepersonellenÜberschneidungenmit
derSozialdemokratischenPartei ließensie aber vielenals sozialdemokratische
Vorfeldorganisationerscheinen180.Bedenktman,dassdieUniversitätenauchin
177 Kelsen, Staatsbegriff 208.
178 §§2 fderStatutenderWienerSoziologischenGesellschaft (1907).–Zur(Vor-)Geschichte
derGesellschaft sieheKnoll,Beitrag.
179 PräsidiumderSoziologischenGesellschaft,o.T.2.Ab1926warauchHansKelsenMitglied
desPräsidiums(dazunäherEhs,HansKelsenundpolitischeBildung126 ff).
180 Vgl. Stadler, SpätaufklärungundSozialdemokratie 461.
ErstesAddendum:DieAnfängederPolitikwissenschaft 239
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik