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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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senschaftkeinenPlatz.MitderAblehnungmodernerVerfahrengingbeiOthmar SpannundseinenKollegeneineantisozialistischeunddamitantidemokratische Haltung einher.DementsprechendungehaltenwarendieReaktionen auf jegli- chenVersuch, dieWissenschaften vonMetaphysik zu befreienund in exakter Methodenkenntnis arbeitsteilig vorzugehen, Wissen(schaft) letztendlich zu demokratisieren. IndenRechts- undStaatswissenschaftenwar etwaHansKel- sens Postulat einer »Staatslehre ohne Staat«177deshalb einungeheurerAngriff auf die Schuljuristerei.DurchdiesemethodischeEingrenzungundVerdiessei- tigungdes juristischenGegenstandeswäre allerdings für ein tatsächlich eigen- ständiges Studium der Staatswissenschaft im Sinne einer metaphysikfreien Gesellschaftswissenschaft viel Forschungsmaterialübrig geblieben, hättenMi- nisteriumundFakultät dieEtablierungeiner empiriegeleiteten sozial- undpo- litikwissenschaftlichenDisziplinerlaubt. ZumBeispielhättemandenForderungenderschon1907insLebengerufenen Wiener Soziologischen Gesellschaft nachkommen können: Unter ihren Grün- dern und späteren Mitgliedern waren auch Professoren der Rechts- und StaatswissenschaftlichenFakultätvertreten(u.a.MaxAdler,CarlGrünbergund HansKelsen), die sich zumZiel gesetzt hatten, Soziologie als Schul- und Stu- dienfachzuetablieren. Indenam5.Februar1907verfasstenStatutenhieltman alsVereinszweck fest, »dasVerständnis für dasWesenunddie Bedeutung der SoziologieunddieKenntnisundErkenntnissoziologischerTatsacheninstreng wissenschaftlicherWeise zu fördern und zu verbreiten […]Dieser Zweck soll erreichtwerdendurch: a)AbhaltungvonVorträgenundKursensowieDiskus- sionsredenüber soziologischeFragenunddamit imZusammenhang stehende Themen; b)AnknüpfungvonBeziehungen zubestehenden ähnlichenKörper- schaften; c) Unterstützung der Bestrebungen zur Errichtung von Lehrstühlen fürSoziologieandenHochschulen[…]«178ImInteressesozialerReformwollten siedaraufhinarbeiteten,»fürdie jungeWissenschaftderSoziologie,diedamals nochvielfachumstrittenwar, volleAnerkennungzuerwirken«179. DieWiener Soziologische Gesellschaft, diese Initialzündung sozialwissen- schaftlicher Professionalisierung, lieferte wesentliche Beiträge sowohl zum Methodendiskurs in denWissenschaften als auch realpolitisch zur Schulre- formbewegung. JenesEngagementunddiepersonellenÜberschneidungenmit derSozialdemokratischenPartei ließensie aber vielenals sozialdemokratische Vorfeldorganisationerscheinen180.Bedenktman,dassdieUniversitätenauchin 177 Kelsen, Staatsbegriff 208. 178 §§2 fderStatutenderWienerSoziologischenGesellschaft (1907).–Zur(Vor-)Geschichte derGesellschaft sieheKnoll,Beitrag. 179 PräsidiumderSoziologischenGesellschaft,o.T.2.Ab1926warauchHansKelsenMitglied desPräsidiums(dazunäherEhs,HansKelsenundpolitischeBildung126 ff). 180 Vgl. Stadler, SpätaufklärungundSozialdemokratie 461. ErstesAddendum:DieAnfängederPolitikwissenschaft 239
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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