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tischen Studium lehrend und forschend tätig waren – und dies waren insbe-
sondere nach dem Koalitionsbruch 1920 immer häufiger und entschiedener
katholisch-konservative bis gar restaurativ und neoromantisch-ständestaatli-
che, jedenfallsantimarxistischeProfessoren,allenvoranOthmarSpann,der im
VorwortderzweitenAuflageseinerGesellschaftslehreprogrammatischkundtat,
»die sog. Beziehungslehre, die sozialpsychologische Schule, die ethnologische
Schule,die empiristischeRichtungüberhaupt«nichtmehrzubehandeln,denn
»[d]ieseSchulenwerdenihrSprüchleinbaldausgestammelthaben.DerGeistder
Zeit […] kehrt sich vonder ödenTatsachenjägerei ab«192. Tatsächlichwurden
»diese Schulen«, also methodische Innovatoren und gesellschaftskritische
WegbereiterderSozial-undPolitikwissenschaftwiedieKreiseumKelsen,Mises
etc. immermehr vonderUniversität, schließlichausÖsterreichverdrängtund
vertrieben.
DasDoktoratderStaatswissenschaftenwaraufgrunddieserstrukturellen,der
innenpolitischen Kampfsituation geschuldeten Umstände weder rechts- noch
sozialwissenschaftlichausgewiesen,sodassAbsolvent/innen,diebloßstriktdem
Studienplan gefolgt waren, ohne Zeit undMühe für die Teilnahme an extra-
muralen Zirkeln und Seminaren aufzubringen, weder in denRechten noch in
den Sozial- oderWirtschaftswissenschaften umfassend (aus-)gebildet waren.
ChristianFleck fasst treffendzusammen, »dassman indiesen Jahren inÖster-
reichzumSoziologenwurde,weilmansichdazuentschloss,das,wasmantat,als
zudieser neuenundnochwenig konturiertenDisziplin gehörig zubetrachten
undnicht, weilman einen bestimmtenAusbildungsweg absolvierte.«193Wenn
jeneAbsolvent/inn/endes staatswissenschaftlichenDoktoratsstudiums in spä-
terenJahren–dasheißt indenmeistenFällen: imUS-amerikanischenExil–zu
herausragenden Soziolog/inn/en, Politolog/inn/en, Gesellschaftswissenschaf-
ter/inn/en (oderwoauch immer sie sichzugehörig sahen)wurden,dannnicht
wegen,sonderneherentgegenderuniversitärenVoraussetzungen.Dennwassie
sich anmethodischemHandwerkszeug aneigneten, geschah hauptsächlich in
Privatseminaren, in außeruniversitären Kreisen und in postgradualer Förde-
rung durch ausländische Fonds, wie allen voran der Rockefeller Foundation.
Den außeruniversitären Vereinen und Gesellschaften ist ein eigenes Kapitel
gewidmet, weswegen im Folgenden speziell auf den Beitrag der Rockefeller
Foundation zur Entwicklung sozial- und politikwissenschaftlicher Forschung
imÖsterreichderErstenRepublikeingegangenwerdensoll.
192 Spann,GesellschaftslehreVI.
193 Fleck,AlfredSchütz 103.
DasStudiumderStaatswissenschaften244
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik