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schäftigte sichmitdieserProblematik imrömischenRecht, inderRezeptions-
zeitund imgeltendenRecht.AusdiesenStudiengingseineHabilitationsschrift
»Das römische Erbrecht und die Erbanwärter« hervor, mit der er die venia
legendi 1910 beantragte. Als Referenten wurdenWlassak und Jörs bestellt.55
Trotz einigerMängel lobteWlassakdieArbeit imAllgemeinenundbemerkte,
dass sie»umsichtigvorbereitetundaufbreiterGrundlageaufgebaut« sei.Auch
Jörs bemängelte »namentlich die nicht hinreichend scharfe Scheidung von
quellenmäßigBeweisbaremundbloßenVermutungen«,56schlosssichjedochim
Gesamten dempositivenGutachtenWlassaks an. Im Jänner 1911 hieltWoess
seinen Probevortrag über »Das ägyptische Grundbuch«, einenMonat später
wurde ihmdieLehrbefugnisverliehen. ImJuni1911wurdedieseLehrbefugnis
auf das österreichische Privatrecht ausgedehnt – als Grundlage dafür dienten
dreizivilrechtlicheSchriftenWoess’.57TrotzeinigerKritikpunkte–DekanSchey
bemerkte,dassdieArbeiteneine»leichteNeigungzujuristischerDurchgängerei
nicht verkennen« lassen–erfolgtederBeschluss aufAusweitungeinstimmig.58
1912heirateteWoess Friederike, dieTochter des Sektionschefs FranzLeifer
sen. und Schwester seines späterenKollegen an derWiener Fakultät, des Ro-
manistenFranzLeifer jun.DerEhe entsprangendreiKinder. Zu seinerPerson
schildertSchönbauer:»Seltenwareraber inseinemLebenungetrübtglücklich.
InderJugendhindert ihneinFußgebrechendaran, inderZeitderReifeunddes
ErfolgesschwanktderfeinnervigeForscherzwischengesteigertemSelbstgefühle
und schwarzem Pessimismus. Diese inneren Spannungen bewirkten meines
Erachtensaberauch,daßerungemeinanregendplauderte,starkenEindruckauf
denHörermachteundeigenartig fesselnd schrieb.«59
NachdemStudiumtratWoesszunächst indenRichterdienstein. 1912wurde
er zumaußerordentlichen Professor für römisches und bürgerliches Recht in
Innsbruckernannt, zwei Jahre später erfolgte die Ernennung zumOrdinarius.
Anfangderzwanziger JahreerfolgtendievonWoessersehnten»Berufungenan
angeseheneRechtsfakultätendesAuslandes«, imSommersemester 1922 lehrte
eranderMünchnerUniversität imRahmeneinerGastprofessuralsVertretung
vonErnstRabel.60Es folgte eineBerufungnachFreiburg, die jedochnicht zu-
55 SchreibendesDekansvom24.2. 1911,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton615,
PersonalaktWoessFriedrich.
56 KUMEvom24.2. 1911,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 615, Personalakt
WoessFriedrich.
57 Woess,ÜberdieHaftungdesGläubigersauswiderrechtlicherZwangsvollstreckung;Ders.,
Über die Berücksichtigung von Schenkungen bei der Pflichtteilsbemessung; Ders., Die
EntstehungdesPflichtteilsanspruches.
58 SchreibendesDekansvom25.6. 1911,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton615,
PersonalaktWoessFriedrich.
59 Schönbauer, Friedrichv.Woess238.
60 Brassloff, Nachruf Friedrich Woeß 176; Schönbauer, Friedrich v. Woess 236; Die
RömischesRecht 271
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik