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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schäftigte sichmitdieserProblematik imrömischenRecht, inderRezeptions- zeitund imgeltendenRecht.AusdiesenStudiengingseineHabilitationsschrift »Das römische Erbrecht und die Erbanwärter« hervor, mit der er die venia legendi 1910 beantragte. Als Referenten wurdenWlassak und Jörs bestellt.55 Trotz einigerMängel lobteWlassakdieArbeit imAllgemeinenundbemerkte, dass sie»umsichtigvorbereitetundaufbreiterGrundlageaufgebaut« sei.Auch Jörs bemängelte »namentlich die nicht hinreichend scharfe Scheidung von quellenmäßigBeweisbaremundbloßenVermutungen«,56schlosssichjedochim Gesamten dempositivenGutachtenWlassaks an. Im Jänner 1911 hieltWoess seinen Probevortrag über »Das ägyptische Grundbuch«, einenMonat später wurde ihmdieLehrbefugnisverliehen. ImJuni1911wurdedieseLehrbefugnis auf das österreichische Privatrecht ausgedehnt – als Grundlage dafür dienten dreizivilrechtlicheSchriftenWoess’.57TrotzeinigerKritikpunkte–DekanSchey bemerkte,dassdieArbeiteneine»leichteNeigungzujuristischerDurchgängerei nicht verkennen« lassen–erfolgtederBeschluss aufAusweitungeinstimmig.58 1912heirateteWoess Friederike, dieTochter des Sektionschefs FranzLeifer sen. und Schwester seines späterenKollegen an derWiener Fakultät, des Ro- manistenFranzLeifer jun.DerEhe entsprangendreiKinder. Zu seinerPerson schildertSchönbauer:»Seltenwareraber inseinemLebenungetrübtglücklich. InderJugendhindert ihneinFußgebrechendaran, inderZeitderReifeunddes ErfolgesschwanktderfeinnervigeForscherzwischengesteigertemSelbstgefühle und schwarzem Pessimismus. Diese inneren Spannungen bewirkten meines Erachtensaberauch,daßerungemeinanregendplauderte,starkenEindruckauf denHörermachteundeigenartig fesselnd schrieb.«59 NachdemStudiumtratWoesszunächst indenRichterdienstein. 1912wurde er zumaußerordentlichen Professor für römisches und bürgerliches Recht in Innsbruckernannt, zwei Jahre später erfolgte die Ernennung zumOrdinarius. Anfangderzwanziger JahreerfolgtendievonWoessersehnten»Berufungenan angeseheneRechtsfakultätendesAuslandes«, imSommersemester 1922 lehrte eranderMünchnerUniversität imRahmeneinerGastprofessuralsVertretung vonErnstRabel.60Es folgte eineBerufungnachFreiburg, die jedochnicht zu- 55 SchreibendesDekansvom24.2. 1911,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton615, PersonalaktWoessFriedrich. 56 KUMEvom24.2. 1911,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 615, Personalakt WoessFriedrich. 57 Woess,ÜberdieHaftungdesGläubigersauswiderrechtlicherZwangsvollstreckung;Ders., Über die Berücksichtigung von Schenkungen bei der Pflichtteilsbemessung; Ders., Die EntstehungdesPflichtteilsanspruches. 58 SchreibendesDekansvom25.6. 1911,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton615, PersonalaktWoessFriedrich. 59 Schönbauer, Friedrichv.Woess238. 60 Brassloff, Nachruf Friedrich Woeß 176; Schönbauer, Friedrich v. Woess 236; Die RömischesRecht 271
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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