Seite - 286 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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h) ArnoldHerdlitczka–StanislausPineles–SlavomirCondanari154
Arn(b)old Rudolf Herdlitczka155 studierte nach der Absolvierung des Akade-
mischenGymnasiums und anschließendemMilitärdienst an der Technischen
Hochschule inWienund anderWienerRechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät.Ab1927warHerdlitczka,derauchdiePrüfungzumwissenschaftlichen
Bibliotheksdienst abgelegthatte, bis 1935beiderÖsterreichischenNationalbi-
bliothek tätig.WährenddieserZeithabilitierte er sichbeiWoess für römisches
Recht.Anfang1930 legteHerdlitczkaseineHabilitationsschrift»ZurLehrevom
Zwischenurteil (pronuntiatio)beidensogenanntenactionesarbitrarie«vor,die
GutachterWoess und Schönbauer waren sich bei der Beurteilung nicht einig.
WährendWoess seinen Schüler positiv begutachtete, konnte Schönbauer der
Arbeit nichts abgewinnen – er kritisiert sowohl diemethodische Vorgehens-
weise als auch die Thesen Herdlitczkas.156 Trotz der Bedenken Schönbauers
wurde Herdlitczka im Juni 1931 die venia legendi verliehen. VomWinterse-
mester 1931/32 bis in das Wintersemester 1934/35 bot Herdlitczka unter-
schiedlicheLehrveranstaltungenzumrömischenRecht–vondessenGeschichte
bis zumSachenrechtundErbrechtüberPflichtübungenundRepetitorien–an
derWiener Fakultät an. ImApril 1935wurdeHerdlitczka zumaußerordentli-
chen Professor für römisches Recht in Innsbruck ernannt. Nach dem »An-
schluß« setzte sichderDozentenbund für eineVersetzungHerdlitczkas ineine
»protestantischeGegend« ein, da er als »Anhängerdes politischenKatholizis-
mus« dort »kaumUnheil anrichten« könne.157 Im November 1939 wurde er
schließlichindenRuhestandversetztkonnteerst1945seineLehrtätigkeitwieder
aufnehmen.
Stanislaus Pineles,158 Sohn eines Bauunternehmers, studierteRechtswissen-
schaften inWien undHeidelberg. Er habilitierte sich 1891 an derUniversität
Wien mit der Schrift »Zur Lehre vom Erwerb der Erbschaft und des Ver-
mächtnissesnachrömischemundösterreichischemRecht«fürrömischesRecht.
Bereits in dieser Schrift zeigt sich seine rechtsvergleichende Methode, die
154 WeiterswarauchFranzKlein für römischesRechthabilitiert.Erhattebereits seit1885die
venia legendi für österreichisches Zivilprozessrecht, 1891 erweitert auf römischesRecht,
vgl. zu ihm396–398.
155 6.4. 1896–15.8. 1984. Vgl. zu ihmWaldstein, Arnold Rudolf Herdlitczka; Lichtman-
negger, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 37–41; Pakes, Geschichte des
Lehrkörpers93 f.
156 Lichtmannegger,Rechts-undStaatswissenschaftlicheFakultät 39.
157 Zit.n.Lichtmannegger,Rechts-undStaatswissenschaftlicheFakultät 40.
158 15.7. 1857–30.6. 1921 Wien, ein falsches Todesdatum (1. 7.) gibt der Nachruf von
Brassloff imBerichtüber das Studienjahr 1920/21 an.Die in derNFPpublizierte Todes-
anzeigenenntalsTodeszeitpunkt30. 6.Vgl.NFPvom2.7. 1921,Nr. 20417,S. 16.ZuPineles
vgl. Brassloff, Nachruf;HugoKnoepfmacher, Pineles Stanislaus, in:ÖBLVIII (Wien
1983)82. Die
rechtshistorischenFächer286
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik