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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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B. DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte (ThomasOLECHOWSKI /KamilaSTAUDIGL-CIECHOWICZ) 1. ZurEntwicklungdesFachesbis1918 Mehr als jedes andere Fachdes juristischenStudiumswardasDeutscheRecht einProduktderThunschenStudienreformvon1855.ZudiesemFachzähltezum einen das Deutsche Privatrecht, worunterman nicht etwa das BGB verstand, sonderneinPrivatrecht,wieesvorderRezeptionausgesehenhabenmusste,also einnochvonfremdenEinflüssenfreies,»heimisches«Privatrecht.Zumanderen gehörtehierherdieDeutscheReichsgeschichte,alsovorallemdieGeschichtedes HeiligenRömischenReichesdeutscherNation.Beideswar inÖsterreichschon im 18. und frühen 19. Jahrhundert gelehrt, dann aber mit der Zeiller’schen Studienordnung1810abgeschafftworden:DieDeutscheReichsgeschichtehatte ihrenpraktischenNutzenmit demUntergangdesReiches 1806, dasDeutsche Privatrecht den seinen mit dem Inkrafttreten des ABGB 1812 verloren.189 Demgegenüber hatte der in Frankfurt an derOder, Berlin undGöttingen leh- rende Karl Friedrich v. Eichhorn mit seiner erstmals 1808 erschienenen »DeutschenStaats-undRechtsgeschichte«190sowiemitder1815gemeinsammit Friedrich Carl v. Savigny begründeten »Zeitschrift für geschichtliche Rechts- wissenschaft« das Fach in eine neue Ära hinübergerettet und war zum Be- gründerdesgermanistischenZweigesderhistorischenRechtsschulegeworden, die fortan mit dem romanistischen Zweig um die Gestaltung des künftigen Rechts inDeutschland ritterte. Leo Graf Thun verfolgtemit seinem Entschluss, dieses Fach inÖsterreich wiederneueinzuführen,mehrereZielezugleich:ZumeinensolltedasDeutsche Recht, sowieauchdasRömischeRecht, dasgesamteRechtsstudiumhistorisch ausrichten, es»sollteeinstaatspolitischwichtigesBildungsfachwerden,dasdie Gesinnungdeswerdenden Juristen imkatholisch-konservativenGeiste formen undschädlicheEinflüssedesheidnischenRömischenRechtsabwehrensollte.«191 ZumanderenaberwollteThunmitdemDeutschenRecht auchdenAnschluss der österreichischen an die deutsche Rechtswissenschaft erreichen – ein Ziel, das gerade in der Zeit des Neoabsolutismus von großer staatspolitischer Be- deutung war. Doch blieb das FachÖsterreichisches Privatrecht neben dem Deutschen Privatrecht bestehen und bewahrte auch seine zentrale Bedeutung für die Erschließung des positiven Rechts, während dasDeutsche Privatrecht 189 SiehedazuschonOlechowski,200 JahreösterreichischesRechtsstudium460;Staudigl- Ciechowicz,Rechtsgeschichte139, jeweilsmwN. 190 Eichhorn,DeutscheStaats-undRechtsgeschichte. 191 Lentze,GermanistischeFächer63. Die rechtshistorischenFächer292
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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