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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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(und auch, imGegensatz zu Schwind, Voltelini undHugelmann, nicht in die Akademie derWissenschaften zuWien aufgenommen wurden), weshalb ihr Wirkungsfeldbescheidenerblieb.AnderQualität ihrerArbeitenkanndiesnicht gelegenhaben,möglicherweise aber an ihrer jüdischenHerkunft. SigmundAdler242 kam am 26.November 1853 in Prag, als Sohn des Kauf- mannesSalomonMarkusAdlerzurWelt; erwarder jüngereBrudervonViktor Adler,demBegründerderSozialdemokratischenArbeiterpartei.SigmundAdler absolvierte inWiendasSchottengymnasium, studiertedieRechts-undStaats- wissenschaften und promovierte im Juni 1878. Es folgten die Gerichtspraxis sowieStudienaufenthalte inStraßburgundBerlin.ZuAdlersLehrerngehörten Lorenz von Stein,243Gustav Schmoller undHeinrich Brunner. SigmundAdler hatte sich 1885/86 nur gegen beträchtliche innerfakultäreWiderstände habili- tierenkönnen;auchseineErnennungzumExtraordinarius1894warnichtvon der Fakultät, sondernvomMinisteriumausgegangen, da erdasmit der Studi- enordnung 1893 etablierte Fach »Österreichische Reichsgeschichte« vertreten sollte; dann aber, 1898, hatte sich die Fakultät für seine Aufwertung zumOr- dinarius eingesetzt. SeineVerwandtschaft zuViktor Adler spielte dabei keine Rolle, zumal er – laut Angaben der niederösterreichischen Statthalterei – zu diesemschonseit JahrenkeinenKontaktmehrpflegte,undzwargeradewegen dessen politischer Haltung.244 Es schien eher so, dass sich die Fakultät nur langsam an das von Adler vertretene Forschungsgebiet – die österreichische Verwaltungsgeschichte – gewöhnen konnte. Seine Ernennung erfolgte mit 31.Oktober1899, alsonurkurznachderSchwinds. AlsHauptwerkAdlers ist seineHabilitationsschriftüber »DieOrganisation der Centralverwaltung unter KaiserMaximilian I.« anzusehen.245 »Wenn auch manche Einzelheit, wie die Rezeption niederländisch-französischen Verwal- tungsrechtesbeidieserOrganisation,durchdieneuereForschungrichtiggestellt worden ist, so bleibt dochAdler das Verdienst, durch Aufhellung der für die Entwicklung der österreichischen Verwaltung grundlegenden Einrichtungen KaiserMaximilians selber den Grund für die österreichische Verwaltungsge- schichte gelegt zu haben.«246 Es folgten kleinere Monographien zum Erben- wartrecht, zum ehelichen Güterrecht und zur Rechtsgeschichte des adeligen Grundbesitzes in Österreich;247 für das »Österreichische Staatswörterbuch« 242 26.11. 1853–18.8. 1920; vgl. Adler Siegmund, in:ÖBLI (Wien 1957) 7;Voltelini, Sig- mundAdler. 243 15. 11.1815–23.9.1890,WilhelmBrauneder,SteinLorenzvon,in:ÖBLXIII(Wien2008) 151 f. 244 DazuLentze,GermanistischeFächer88. 245 Adler, Centralverwaltung. 246 Voltelini,Adler531 f. 247 Adler,AdeligerGrundbesitz. DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte 301
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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