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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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verfasste er denumfangreichenArtikelüber das Lehenwesen.248 In den Studi- enjahren1902/03und1913/14wurdeAdlerzumDekander juridischenFakultät gewählt–allerdingsmussteerdiesesAmt imHerbst1913ausgesundheitlichen Gründenzurücklegen.IndenStudienjahren1911/12und1912/13warerSenator imAkademischenSenat.VoltelinibeschriebAdlerals»stilleGelehrtennatur[…] von fast peinlicherKorrektheit undgroßer Feinfühligkeit, zurückhaltend, zart beseitet [sic], fast einwenig empfindsam.«249Adler starb am18.August 1920. AuchEmilGoldmann250stammteauseiner jüdischenKaufmannsfamilieund kamam2.November1872 inKarlsbadzurWelt.Erstudierte inWienundPrag Jus undwurde 1897 inWien zum JDr. promoviert. Er hatte unter schwierigen materiellenBedingungendie akademischeLaufbahneingeschlagen. EinReise- stipendium ermöglichte es ihm, die damals führenden Rechtshistoriker im Reich,HeinrichBrunnerinBerlinsowieKarlv.AmirainMünchen,zubesuchen, vor allemder letzterehatte einenprägendenEinfluss aufGoldmannundblieb auch zeitlebens mit ihm in Kontakt; ihm widmete Goldmann sein 1904 er- schienenesBuch»BeiträgezurGeschichtedergermanischenFreilassungdurch Wehrhaftmachung«.251Dabei ging es umeine spezifische, in einigen germani- schenRechtenanzutreffendeFormderFreilassungvonunfreienPersonen,die sie den Freien völlig gleichstellte; Goldmannverneinte jedoch dieHypothese, dassdieseErscheinungenauf eingemeinsames, urgermanischesRechtsinstitut zurückgeführtwerdenkönnten.252 ImAugust 1905habilitierte sichGoldmann an der Universität Wien für Deutsches Recht undÖsterreichische Reichsge- schichteunderhielt1912denTiteleinesao.Professors;abererst1916wurdeer auf eine entsprechende Planstelle ernannt, seine materiellen Verhältnisse bis dahinsindunbekannt,dürftenaberals»schwierig«einzustufengewesensein.253 »GoldmannwareinvorzüglicherLehrer,seineVorlesungenwarensehrgediegen undvongroßerKlarheit. BerühmtwarenseineÜbungen,hierkonntemanviel lernen.Erwardasorecht inseinemElement,wennervollGelenkigkeitüberdie 248 Adler,Lehenwesen.–ZwarhattederReichsratbereits1862einGesetzüberdieAufhebung desLehenbandesunddieLandtage1868/69entsprechendeAusführungsgesetzebeschlos- sen; da einHeimfall der Lehen aber erst stattfand,wennder Lehnsbesitzer und alle An- wärter das 60. Lebensjahrüberschritten hatten, war dieMaterie zumZeitpunkt der Ab- fassungdesArtikelsnochvongewisserAktualität. 249 Voltelini, SigmundAdler26. 250 2.11. 1872–6.6. 1942; vgl. Goldmann Emil, in:ÖBLII (Wien 1959) 24; Lentze, Gold- mann; Lieberwirth, Goldmann. In allen dreien Artikeln wird jedoch ein falsches Ge- burtsdatumangegeben,LentzeundLieberwirthgebendesWeiterenauchein falschesTo- desdatuman.DaskorrekteGeburtsdatumergibtsichausUAW,JPA310;vgl.auchLeifer, Goldmann;Olechowski,Rechtsgermanistik88–93. 251 Goldmann, Freilassung. 252 Goldmann, Freilassung68 f. 253 Vgl. den etwas kryptischen Hinweis bei Lentze, Germanistische Fächer 97, wonach Goldmannbisdahin»finanziell ganzungesichert«gewesensei. Die rechtshistorischenFächer302
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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