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schenReiches – schon imSommersemester 1919 als »ÖsterreichischeVerfas-
sungs- undVerwaltungsgeschichte« bezeichnet, dieserName verdrängte dann
allmählich die anachronistische, aber noch bis 1935 offizielle Bezeichnung
dieses Teilfaches. Alle drei Hauptvorlesungen wurden zunächst fünfstündig
gehalten, lediglichdieDeutscheRechtsgeschichtewurde1935von fünfaufvier
Stunden gekürzt. Vorgetragenwurden sie, soweit ersichtlich337, von den Pro-
fessoren–Schwind,Voltelini,Adler,Hugelmann,MitteisundauchGoldmann–,
während die übrigen Dozenten vor allem Spezialvorlesungen undÜbungen
hielten.DieVorlesungenzur»ÖsterreichischenReichsgeschichte«konntenauch
an der Philosophischen Fakultät absolviert werden – so finden sich in den
rechts- und staatswissenschaftlichen Teilen der Vorlesungsverzeichnisse Hin-
weiseaufeinschlägigeLehrveranstaltungenderanderPhilosophischenFakultät
lehrenden Professoren Gustav Turba,338 Heinrich Kretschmayr339 und Alfons
Dopsch.340
Fürden Inhalt desFaches»DeutschesPrivatrecht«kannwohldasLehrbuch
Schwinds als repräsentativ angesehenwerden. Es handelte sich umeineDog-
men- und Institutionengeschichte des Privatrechts, wie es in den Ländern
deutscherZungebestandenhabensollte,wobeiSchwindfreimütigeinbekannte,
dass es ein »völlig einheitliches deutsches Privatrecht […]nie gegeben«habe,
dieses vielmehr schon »zu Beginnn der historischen Zeit« von »Partikularis-
mus«gekennzeichnetwar. »Aberbei all dieserZersplitterungbleibendochge-
meinsameGrundsätze, welche bei allenVerschiedenheitendurchleuchtenund
die verschiedenen Rechte etwa in einem ähnlichen, vielleicht noch loserem,
Verhältnisse erscheinen lassenwiedieMundarten einer Sprache.«341So erwies
sichdasLehrbuchSchwinds–typischfürdendamaligenStandderWissenschaft
– als der Versuch, aus einer Vielzahl von Partikularrechten ein geschlossenes
dogmatischesGebäudezuerrichten,partikulareBesonderheitendabei zumeist
ausklammernd und auch die historischenWandlungen nicht immer berück-
sichtigend; der Schwerpunkt lag eindeutig bei der Darstellung des Rechtszu-
standes vor der sog. Rezeption, also desmittelalterlichen Rechts, woran sich
dannaberdochAusführungenzurweiterenEntwicklungbis zum20. Jahrhun-
dert anschlossen. Aufgebautwar das Buchnach einemmodifizierten Pandek-
337 ImWS 1934/35wird imVorlesungsverzeichnis zwar je eine fünfstündigeVorlesung aus
Deutscher Rechtsgeschichte undDeutschemPrivatrecht angekündigt, jedoch keinName
genannt.
338 29.2. 1864–4.11. 1935, Professor für Allgemeine neuere Geschichte; vgl. Christoph
Schmetterer, TurbaGustav, in:ÖBL67.Lfg. (inVorbereitung).
339 15.7. 1870–21.7. 1939: vgl. LorenzMikoletzky, Kretschmayr, Heinrich, in: NDBXIII
(Berlin1982)14 f.
340 14. 6. 1868–1.9. 1953; vgl.OttoBrunner, Dopsch,Alfons, in:NDBIV (Berlin 1959) 77.
341 Schwind,DeutschesPrivatrecht3. Die
rechtshistorischenFächer316
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik