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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schenReiches – schon imSommersemester 1919 als »ÖsterreichischeVerfas- sungs- undVerwaltungsgeschichte« bezeichnet, dieserName verdrängte dann allmählich die anachronistische, aber noch bis 1935 offizielle Bezeichnung dieses Teilfaches. Alle drei Hauptvorlesungen wurden zunächst fünfstündig gehalten, lediglichdieDeutscheRechtsgeschichtewurde1935von fünfaufvier Stunden gekürzt. Vorgetragenwurden sie, soweit ersichtlich337, von den Pro- fessoren–Schwind,Voltelini,Adler,Hugelmann,MitteisundauchGoldmann–, während die übrigen Dozenten vor allem Spezialvorlesungen undÜbungen hielten.DieVorlesungenzur»ÖsterreichischenReichsgeschichte«konntenauch an der Philosophischen Fakultät absolviert werden – so finden sich in den rechts- und staatswissenschaftlichen Teilen der Vorlesungsverzeichnisse Hin- weiseaufeinschlägigeLehrveranstaltungenderanderPhilosophischenFakultät lehrenden Professoren Gustav Turba,338 Heinrich Kretschmayr339 und Alfons Dopsch.340 Fürden Inhalt desFaches»DeutschesPrivatrecht«kannwohldasLehrbuch Schwinds als repräsentativ angesehenwerden. Es handelte sich umeineDog- men- und Institutionengeschichte des Privatrechts, wie es in den Ländern deutscherZungebestandenhabensollte,wobeiSchwindfreimütigeinbekannte, dass es ein »völlig einheitliches deutsches Privatrecht […]nie gegeben«habe, dieses vielmehr schon »zu Beginnn der historischen Zeit« von »Partikularis- mus«gekennzeichnetwar. »Aberbei all dieserZersplitterungbleibendochge- meinsameGrundsätze, welche bei allenVerschiedenheitendurchleuchtenund die verschiedenen Rechte etwa in einem ähnlichen, vielleicht noch loserem, Verhältnisse erscheinen lassenwiedieMundarten einer Sprache.«341So erwies sichdasLehrbuchSchwinds–typischfürdendamaligenStandderWissenschaft – als der Versuch, aus einer Vielzahl von Partikularrechten ein geschlossenes dogmatischesGebäudezuerrichten,partikulareBesonderheitendabei zumeist ausklammernd und auch die historischenWandlungen nicht immer berück- sichtigend; der Schwerpunkt lag eindeutig bei der Darstellung des Rechtszu- standes vor der sog. Rezeption, also desmittelalterlichen Rechts, woran sich dannaberdochAusführungenzurweiterenEntwicklungbis zum20. Jahrhun- dert anschlossen. Aufgebautwar das Buchnach einemmodifizierten Pandek- 337 ImWS 1934/35wird imVorlesungsverzeichnis zwar je eine fünfstündigeVorlesung aus Deutscher Rechtsgeschichte undDeutschemPrivatrecht angekündigt, jedoch keinName genannt. 338 29.2. 1864–4.11. 1935, Professor für Allgemeine neuere Geschichte; vgl. Christoph Schmetterer, TurbaGustav, in:ÖBL67.Lfg. (inVorbereitung). 339 15.7. 1870–21.7. 1939: vgl. LorenzMikoletzky, Kretschmayr, Heinrich, in: NDBXIII (Berlin1982)14 f. 340 14. 6. 1868–1.9. 1953; vgl.OttoBrunner, Dopsch,Alfons, in:NDBIV (Berlin 1959) 77. 341 Schwind,DeutschesPrivatrecht3. Die rechtshistorischenFächer316
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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