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garischenLänder.BreiterRaumwurdederpolitischenundderMilitärgeschichte
gewidmet, u.a. wurde der Schlachtenverlauf des Siebenjährigen Krieges über
eineinhalb Seiten detailliert geschildert; und auch das persönliche Verhältnis
Maria Theresias zu ihremGemahl, in dem sie zwar »keinen grossenPolitiker,
aber einenMenschen andem ihr ganzesHerz hing«, besaß,343blieb nicht un-
erwähnt.Dagegenwurdendie letztensiebzigJahre(1867–1937)aufwenigerals
zweiSeitenabgehandelt;dochimmerhinfandnochderdeutsch-österreichische
Zollunionsplan von 1931 Erwähnung. Er wurde als vorbildlich für ein gutes
Verhältnis zwischen Deutschland undÖsterreich dargestellt. »Dann aber hat
eine scharfeUnifikationdesDeutschenReiches eingesetzt, die für eine Eigen-
ständigkeit der Stände keinenPlatz liess« –mit diesenWortenwurde dieNS-
Machtergreifung angedeutet. Im Kampf für die Selbständigkeit sei Engelbert
Dollfuß, neben Seipel und Schober die »3. der tragenden politischen Persön-
lichkeiten [Österreichs] […] gefallen.«344UnddieDarstellung schlossmit den
Worten: »Österreich […] wird auch in Zukunft seine deutsche Missionmit
stolzemBewusstseinerfüllen, auf einenVorpostendesDeutschtumsgestellt, in
unendlicher Liebe zur deutsch-österreichischen Heimat, seiner Religion und
zumdeutschenVolk.«345
Spezialvorlesungenwurden in großer Zahl gehalten. So hielt Goldmann in
den Sommersemestern dreistündige Vorlesungen über eine Deutsche Rechts-
geschichtederNeuzeitundSchwindzweistündigeVorlesungenausDeutschem
Sachenrecht, mitunter auch aus Deutschem Familienrecht, wobei er einen
Schwerpunkt auf die »neue deutsche und schweizerischeGesetzgebung« (also
dasBGB1896unddasZGB1907) legte; dieseVorlesungwurdenachSchwinds
Tod vonGoldmannübernommen,wobei er den Schwerpunkt aufABGB 1811
undBGB1896 legte.Hugelmannkündigtewiederholt eine »Lektüre des Sach-
senspiegels« an. Bartsch undGoldmann hielten Spezialvorlesungen zur Straf-
rechts- und Prozessrechtsgeschichte, Melicher zumDeutschen Familien- und
Erbrecht sowieauchzur»RechtsgeschichtedergermanischenUrzeit«.
DanebenwurdenvondenmeistenDozentenPflichtübungenzujeweilseinem
der dreiHauptgebiete, zuweilen auch »Freiübungen« (derenBesuch nicht ob-
ligatorischwar) angeboten. G l hielt fast jedes Semester ein Konversatorium
oder Repetitorium, bei dem offenbar der gesamte Prüfungsstoff konzentriert
durchgemachtwurde.ProseminareundSeminare rundetendasLehrveranstal-
tungsprogrammab.
343 Wachlowski,ÖsterreichischeReichsgeschichte295 f.
344 Ebd. 339.
345 Ebd. 339. Die
rechtshistorischenFächer318
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik