Seite - 324 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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1923382 folgte danndieErnennungzumordentlichenProfessor.383 ImStudien-
jahr1928/29warerDekanderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät, im
folgendemStudienjahr Prodekan unddas Jahr darauf Senator derUniversität
Wien. Im Studienjahr 1933/34 übernahmKöstler die Leitung des Rechtswis-
senschaftlichenSeminars,dieseFunktionhatteerbis1939inne.384Weiterswarer
Mitgliedder rechtshistorischenStaatsprüfungskommission, von1925bis 1938
deren Vizepräses und zuletzt seit 1945 deren Präses.385 Köstler sollte bis zu
seinemTode 1952 anderUniversitätWien forschenund lehren –bis 1949 als
ordentlicher Professor und nach seiner Emeritierung alsHonorarprofessor.386
Köstler beschränkte sich bei derAbhaltung von Lehrveranstaltungen nicht
nur aufdasKirchenrecht. Zwarhielt er stets imWintersemester eine fünfstün-
digeVorlesung zumKirchenrecht und imSommersemester abwechselnd eine
zweistündige zum Staatskirchenrecht bzw. zum Eherecht, doch bot er gele-
gentlich auch Lehrveranstaltungen im Bereich des Staats- und Verwaltungs-
rechtes an. So las er zwischen 1921 und 1925 zusätzlich auch Lehrveranstal-
tungenzumEisenbahnrecht,Bergrecht sowiePost-,Telegraphen-undTelefon-
recht.Nebenbei veranstaltete er kirchenrechtliche Seminare, die sichmitunter
auf aktuelle kirchenrechtlicheEntwicklungenbezogen–dasThema seiner Se-
minare imWintersemester 1934/35 und 1935/36wardasösterreichischeKon-
kordatvon1933.
EntgegendervonPetraschgeäußertenMeinung,Hussarekhabediemoderne
Wiener Kirchenrechtsschule begründet,387 schien Köstler, zwar ohne dies ex-
plizitzuschreiben,dieMeinungzuvertreten,dasserstdurchihnentscheidende
Änderungen der bisherigen Lehrpraxis vorgenommenwurden. So schrieb er
1951 über seinen Vorlesungsbeginn: »Bis dahin wurde das Kirchenrecht in
Wien, wie auch sonst gewöhnlich, dogmatisch vorgetragen und nach dem
gleichfallssoangelegtenLehrbuchvonGroßgelernt.WohlhatteschonHussarek
als Privatdozent einen schüchternenVersuchunternommen, zweistündig eine
›Allgemeine kirchliche Rechtsgeschichte‹ zu lesen. Ich baute aber sofort die
kirchlicheRechtsgeschichte aus und in dieHauptvorlesung ein, in der ich so-
dann gegen Ende einenÜberblick über das geltende Recht gab.«388Trotz der
umfangreichen Lehrverpflichtung freute Köstler die große Anzahl an Studie-
renden,daerhoffte imLaufederZeit eineKirchenrechtsschulezugründen.Zu
382 WienerZeitungvom25.05.1923,Nr.118S.1.
383 Lebenslauf,AÖAW,PersonalaktRudolfKöstler.
384 UAW, JPA341 (RudolfKöstler), 061.
385 UAW, JPA341 (RudolfKöstler), 061.
386 UAW, JPA341 (RudolfKöstler), 016, 049.
387 Petrasch,DieWienerUrania218.
388 Köstler, Selbstdarstellung 96; Auch Grass nennt Köstler als Begründer der Wiener
kirchenrechtlichenSchule, vgl.Grass,RudolfKöstlerundUlrichStutz238.
Die
rechtshistorischenFächer324
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik