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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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1923382 folgte danndieErnennungzumordentlichenProfessor.383 ImStudien- jahr1928/29warerDekanderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät, im folgendemStudienjahr Prodekan unddas Jahr darauf Senator derUniversität Wien. Im Studienjahr 1933/34 übernahmKöstler die Leitung des Rechtswis- senschaftlichenSeminars,dieseFunktionhatteerbis1939inne.384Weiterswarer Mitgliedder rechtshistorischenStaatsprüfungskommission, von1925bis 1938 deren Vizepräses und zuletzt seit 1945 deren Präses.385 Köstler sollte bis zu seinemTode 1952 anderUniversitätWien forschenund lehren –bis 1949 als ordentlicher Professor und nach seiner Emeritierung alsHonorarprofessor.386 Köstler beschränkte sich bei derAbhaltung von Lehrveranstaltungen nicht nur aufdasKirchenrecht. Zwarhielt er stets imWintersemester eine fünfstün- digeVorlesung zumKirchenrecht und imSommersemester abwechselnd eine zweistündige zum Staatskirchenrecht bzw. zum Eherecht, doch bot er gele- gentlich auch Lehrveranstaltungen im Bereich des Staats- und Verwaltungs- rechtes an. So las er zwischen 1921 und 1925 zusätzlich auch Lehrveranstal- tungenzumEisenbahnrecht,Bergrecht sowiePost-,Telegraphen-undTelefon- recht.Nebenbei veranstaltete er kirchenrechtliche Seminare, die sichmitunter auf aktuelle kirchenrechtlicheEntwicklungenbezogen–dasThema seiner Se- minare imWintersemester 1934/35 und 1935/36wardasösterreichischeKon- kordatvon1933. EntgegendervonPetraschgeäußertenMeinung,Hussarekhabediemoderne Wiener Kirchenrechtsschule begründet,387 schien Köstler, zwar ohne dies ex- plizitzuschreiben,dieMeinungzuvertreten,dasserstdurchihnentscheidende Änderungen der bisherigen Lehrpraxis vorgenommenwurden. So schrieb er 1951 über seinen Vorlesungsbeginn: »Bis dahin wurde das Kirchenrecht in Wien, wie auch sonst gewöhnlich, dogmatisch vorgetragen und nach dem gleichfallssoangelegtenLehrbuchvonGroßgelernt.WohlhatteschonHussarek als Privatdozent einen schüchternenVersuchunternommen, zweistündig eine ›Allgemeine kirchliche Rechtsgeschichte‹ zu lesen. Ich baute aber sofort die kirchlicheRechtsgeschichte aus und in dieHauptvorlesung ein, in der ich so- dann gegen Ende einenÜberblick über das geltende Recht gab.«388Trotz der umfangreichen Lehrverpflichtung freute Köstler die große Anzahl an Studie- renden,daerhoffte imLaufederZeit eineKirchenrechtsschulezugründen.Zu 382 WienerZeitungvom25.05.1923,Nr.118S.1. 383 Lebenslauf,AÖAW,PersonalaktRudolfKöstler. 384 UAW, JPA341 (RudolfKöstler), 061. 385 UAW, JPA341 (RudolfKöstler), 061. 386 UAW, JPA341 (RudolfKöstler), 016, 049. 387 Petrasch,DieWienerUrania218. 388 Köstler, Selbstdarstellung 96; Auch Grass nennt Köstler als Begründer der Wiener kirchenrechtlichenSchule, vgl.Grass,RudolfKöstlerundUlrichStutz238. Die rechtshistorischenFächer324
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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