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Ordinarius beantragt, doch konnte dieserAntrag demWunschKarlGroß fol-
gend zurückgenommenwerden. Plöchl schilderte Groß‹Motivationwie folgt:
»Das trug zwarGross denVerdacht ein, daß er neben sich keinenOrdinarius
duldenwollte. InWahrheit befand er sich aber in vollem Einvernehmenmit
Maaßen,diebeideoffensichtlichdenjungenDozentenHussarekimAugehatten,
den in den Besetzungsvorschlag zu bringen sie kaumAussicht gehabt hätten,
wenn ein Ordinariat zur Besetzung gelangt wäre.«426Hussarek wurde in dem
ReferentenantragvonGroßundMaassenaufdasHöchstegelobt:»Hussarekhat
bereits in seinerHabilitationsschrift […]eine sogediegenehistorisch-dogma-
tischeArbeit geboten, daß seineweitereBethätigungaufdemGebietedesKir-
chenrechts zu den besten Hoffnungen berechtigen und er als einer der befä-
higstenunterdengegenwärtigenPrivatdocentenbezeichnetwerdendarf.«427
1895wurdeHussarekzumaußerordentlichenProfessorernannt, legtejedoch
1897 seine Professur nieder, da er zumSektionsrat imUnterrichtministerium
ernannt wordenwar. 1900 wurde ihm der Titel eines ordentlichen Professors
verliehen und er mit der Supplierung des Extraordinariats betraut. Ab 1906
supplierteHussarek,dereineNeubesetzungdesvakantenLehrstuhlsverhindern
konnte, die erledigte Lehrkanzel für Kirchenrecht als Honorarprofessor im
Nebenamt.DurchdieErnennungzumUnterrichtsminister(1911–1917)musste
Hussarek diese Aufgabe aufgeben. In seinen Reminiszenzen an Kaiser Franz
JosefI.schilderteerdieUmständedieserErnennungwiefolgt:»AlsGrafStürgkh
bei derBildung seinesKabinetts imHerbst 1911mich für dasPortefeuille des
KultusundUnterrichtes inVorschlagbrachte, fragteihnderKaiser,obichnicht
zueinerextremklerikalenGesinnunghinneige.GrafStürgkhrepliziertedarauf:
›Falls es sich als notwendig herausstellt, ist er auch imstande, einen Bischof
einsperren zu lassen.‹ Niemand ahnte damals, daß ein paar Jahre später die
Aufgabe an mich herantreten würde, die Interessen der Reichsverteidigung
gegendenTrientiner Fürstbischofwahrenzumüssen.«428 In seineMinisterzeit
fielendie »Anerkennungder IslamitennachhanefitischenRitus alsReligions-
gesellschaft, Anerkennung der Professoren der ev.-theologischen Fakultät als
Universitätsprofessoren,VorbereitungeinerReformderVolksschulenachdem
Friedensschluß, Reformder rechts- und staatswissenschaftlichen Studien, ge-
steigerte Bedachtnahme auf die körperliche Ausbildung der Schuljugend, Er-
426 Plöchl,MaxHussarekals akademischerLehrer81.
427 Grass,ÖsterreichischeKanonistenschulenausdrei Jahrhunderten375.
428 Hussarek,ReminiszenzenanKaiserFranzJosefI., I.–CelestinoEndrici,ab1904Bischof,
1920–1940ErzbischofvonTrient,wurde1916wegenseinerpro-italienischenHaltungauf
Betreibendesk.u.k.ArmeeoberkommandosinterniertundspäternachStiftHeiligenkreuz
überführt,woerbiszumUntergangderMonarchieblieb;vgl.EndriciCoelestin, in:ÖBLI
(Wien1956)249 f.
Kirchenrecht 329
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik