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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Ordinarius beantragt, doch konnte dieserAntrag demWunschKarlGroß fol- gend zurückgenommenwerden. Plöchl schilderte Groß‹Motivationwie folgt: »Das trug zwarGross denVerdacht ein, daß er neben sich keinenOrdinarius duldenwollte. InWahrheit befand er sich aber in vollem Einvernehmenmit Maaßen,diebeideoffensichtlichdenjungenDozentenHussarekimAugehatten, den in den Besetzungsvorschlag zu bringen sie kaumAussicht gehabt hätten, wenn ein Ordinariat zur Besetzung gelangt wäre.«426Hussarek wurde in dem ReferentenantragvonGroßundMaassenaufdasHöchstegelobt:»Hussarekhat bereits in seinerHabilitationsschrift […]eine sogediegenehistorisch-dogma- tischeArbeit geboten, daß seineweitereBethätigungaufdemGebietedesKir- chenrechts zu den besten Hoffnungen berechtigen und er als einer der befä- higstenunterdengegenwärtigenPrivatdocentenbezeichnetwerdendarf.«427 1895wurdeHussarekzumaußerordentlichenProfessorernannt, legtejedoch 1897 seine Professur nieder, da er zumSektionsrat imUnterrichtministerium ernannt wordenwar. 1900 wurde ihm der Titel eines ordentlichen Professors verliehen und er mit der Supplierung des Extraordinariats betraut. Ab 1906 supplierteHussarek,dereineNeubesetzungdesvakantenLehrstuhlsverhindern konnte, die erledigte Lehrkanzel für Kirchenrecht als Honorarprofessor im Nebenamt.DurchdieErnennungzumUnterrichtsminister(1911–1917)musste Hussarek diese Aufgabe aufgeben. In seinen Reminiszenzen an Kaiser Franz JosefI.schilderteerdieUmständedieserErnennungwiefolgt:»AlsGrafStürgkh bei derBildung seinesKabinetts imHerbst 1911mich für dasPortefeuille des KultusundUnterrichtes inVorschlagbrachte, fragteihnderKaiser,obichnicht zueinerextremklerikalenGesinnunghinneige.GrafStürgkhrepliziertedarauf: ›Falls es sich als notwendig herausstellt, ist er auch imstande, einen Bischof einsperren zu lassen.‹ Niemand ahnte damals, daß ein paar Jahre später die Aufgabe an mich herantreten würde, die Interessen der Reichsverteidigung gegendenTrientiner Fürstbischofwahrenzumüssen.«428 In seineMinisterzeit fielendie »Anerkennungder IslamitennachhanefitischenRitus alsReligions- gesellschaft, Anerkennung der Professoren der ev.-theologischen Fakultät als Universitätsprofessoren,VorbereitungeinerReformderVolksschulenachdem Friedensschluß, Reformder rechts- und staatswissenschaftlichen Studien, ge- steigerte Bedachtnahme auf die körperliche Ausbildung der Schuljugend, Er- 426 Plöchl,MaxHussarekals akademischerLehrer81. 427 Grass,ÖsterreichischeKanonistenschulenausdrei Jahrhunderten375. 428 Hussarek,ReminiszenzenanKaiserFranzJosefI., I.–CelestinoEndrici,ab1904Bischof, 1920–1940ErzbischofvonTrient,wurde1916wegenseinerpro-italienischenHaltungauf Betreibendesk.u.k.ArmeeoberkommandosinterniertundspäternachStiftHeiligenkreuz überführt,woerbiszumUntergangderMonarchieblieb;vgl.EndriciCoelestin, in:ÖBLI (Wien1956)249 f. Kirchenrecht 329
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938