Seite - 357 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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1940einenAntragaufAufnahme indieNSDAPund legte eineBestätigungbei,
dasserbereitsseiteinigerZeitalsBlockhelfer inHietzingtätigwar.73DerAntrag
wurde befürwortet und Demelius seit 1941 als Parteimitglied geführt.74 1945
wurde Demelius zunächst an der Fakultät belassen, im Studienjahr 1946/47
mussteDemeliusaufseineLehrtätigkeitverzichten–Ende1948wurdeerjedoch
»als ordentlicherProfessor reinstalliert«75. ImStudienjahr1952/53hatte erdas
Amt des Dekans inne. Den universitären Umgang mit seiner Vergangenheit
veranschaulichtdie folgendevonMaxLeitner geschilderteAnekdote– eshan-
delt sich dabei um einGespräch zwischen einemProfessor und einemAssis-
tenten, das Leitner mithörte: »Der Ordinarius äußerte sich überschwänglich
über den inzwischen verstorbenenProfessorDemelius, der in der Jugend des
späterenOrdinarius seine förderndeHandüberdiesen gehaltenhatte, (›durch
und durch ein Sir‹); daraufhinmeinte der Assistent: ›Wissen’s eh, Herr Pro-
fessor, dassderDemelius einNaziwar.‹ ›EinNazi?‹, indieser Frage lag sowohl
Empörung, als aucheineetwasgespieltwirkendeÜberraschung. ›Ja‹, sagteder
Assistent, ›MitgliedderNSDAP.‹DaraufhinentgegnetederProfessor: ›Aberdas
könnenSiedochdemarmenDemeliusnichtvorwerfen.Damalshatmanjanicht
gewusst,werdenKrieggewinnenwird.‹«76
Wissenschaftlich widmete sich Demelius drei Gebieten: der Rechtsge-
schichte, dembürgerlichenRechtunddemHandels-,Gesellschafts-undWert-
papierrecht.SeinerechtshistorischeForschungkonzentriertesichvorallemauf
dasspätmittelalterlich-frühneuzeitlichePrivatrechtmiteinemSchwerpunkt im
Eherecht undGrundbuchsrecht. Doch auch in seinen rechtsdogmatischenAr-
beiten findensicheinigeWerkezumEhe-undzumGrundbuchsrecht,daneben
widmete er sich auch demMietrecht. Parallel zu diesen Forschungsinteressen
verfolgte er auchhandelsrechtlicheEntwicklungen, beschäftigte sichunter an-
deremmitdemHandelsregister,demGenossenschaftsrechtundkommentierte
einigeArtikeldesAllgemeinenHandelsgesetzbuches inderdrittenAuflagevon
Staub-Pisko.77Demelius hatte eineVorliebe »für die praktisch-handfeste Seite
der Jurisprudenz […], für das konkrete Erscheinungsbild des Rechts gleich-
gültigwelcherGegendundZeit.WirerkennendarindieGrundeinstellungeines
hervorragenden Juristen, dem sich die Rechtswissenschaft nicht von der
Theorie, sondernvonder Praxis her, als Erfahrungswissenschaft aufgrund le-
benderRechtseinrichtungenundRechtsentscheidungen,erschlossenhat.«78–so
OgrisüberDemelius. Inden1960erJahrenwurdenDemeliuseinigeWürdenzu
73 BArch (Berlin-Lichterfelde),PKB0236, fol. 308; 314.
74 UAW, JCur239,Dekan.Z. 826ex1945.
75 Grandner, StudiumanderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät 304.
76 Leitner, Zivilrecht280.
77 Pisko, Staub’sKommentar.
78 Ogris,HeinrichDemelius478.
Privatrecht 357
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik