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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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1940einenAntragaufAufnahme indieNSDAPund legte eineBestätigungbei, dasserbereitsseiteinigerZeitalsBlockhelfer inHietzingtätigwar.73DerAntrag wurde befürwortet und Demelius seit 1941 als Parteimitglied geführt.74 1945 wurde Demelius zunächst an der Fakultät belassen, im Studienjahr 1946/47 mussteDemeliusaufseineLehrtätigkeitverzichten–Ende1948wurdeerjedoch »als ordentlicherProfessor reinstalliert«75. ImStudienjahr1952/53hatte erdas Amt des Dekans inne. Den universitären Umgang mit seiner Vergangenheit veranschaulichtdie folgendevonMaxLeitner geschilderteAnekdote– eshan- delt sich dabei um einGespräch zwischen einemProfessor und einemAssis- tenten, das Leitner mithörte: »Der Ordinarius äußerte sich überschwänglich über den inzwischen verstorbenenProfessorDemelius, der in der Jugend des späterenOrdinarius seine förderndeHandüberdiesen gehaltenhatte, (›durch und durch ein Sir‹); daraufhinmeinte der Assistent: ›Wissen’s eh, Herr Pro- fessor, dassderDemelius einNaziwar.‹ ›EinNazi?‹, indieser Frage lag sowohl Empörung, als aucheineetwasgespieltwirkendeÜberraschung. ›Ja‹, sagteder Assistent, ›MitgliedderNSDAP.‹DaraufhinentgegnetederProfessor: ›Aberdas könnenSiedochdemarmenDemeliusnichtvorwerfen.Damalshatmanjanicht gewusst,werdenKrieggewinnenwird.‹«76 Wissenschaftlich widmete sich Demelius drei Gebieten: der Rechtsge- schichte, dembürgerlichenRechtunddemHandels-,Gesellschafts-undWert- papierrecht.SeinerechtshistorischeForschungkonzentriertesichvorallemauf dasspätmittelalterlich-frühneuzeitlichePrivatrechtmiteinemSchwerpunkt im Eherecht undGrundbuchsrecht. Doch auch in seinen rechtsdogmatischenAr- beiten findensicheinigeWerkezumEhe-undzumGrundbuchsrecht,daneben widmete er sich auch demMietrecht. Parallel zu diesen Forschungsinteressen verfolgte er auchhandelsrechtlicheEntwicklungen, beschäftigte sichunter an- deremmitdemHandelsregister,demGenossenschaftsrechtundkommentierte einigeArtikeldesAllgemeinenHandelsgesetzbuches inderdrittenAuflagevon Staub-Pisko.77Demelius hatte eineVorliebe »für die praktisch-handfeste Seite der Jurisprudenz […], für das konkrete Erscheinungsbild des Rechts gleich- gültigwelcherGegendundZeit.WirerkennendarindieGrundeinstellungeines hervorragenden Juristen, dem sich die Rechtswissenschaft nicht von der Theorie, sondernvonder Praxis her, als Erfahrungswissenschaft aufgrund le- benderRechtseinrichtungenundRechtsentscheidungen,erschlossenhat.«78–so OgrisüberDemelius. Inden1960erJahrenwurdenDemeliuseinigeWürdenzu 73 BArch (Berlin-Lichterfelde),PKB0236, fol. 308; 314. 74 UAW, JCur239,Dekan.Z. 826ex1945. 75 Grandner, StudiumanderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät 304. 76 Leitner, Zivilrecht280. 77 Pisko, Staub’sKommentar. 78 Ogris,HeinrichDemelius478. Privatrecht 357
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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