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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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sung»Obligationenrecht,speziellerTeil,unterbesondererBerücksichtigungder III. Teilnovelle«. Ebenfalls imEherechtwurdenaktuelle Entwicklungenbeson- ders behandelt: So lasRudolf Köstler imSommersemester 1935 eine Lehrver- anstaltungüberdas»EherechtdesKonkordats«. Auch die Behandlung rechtsvergleichender Aspekte kam nicht zu kurz: Heinrich Demelius bot Lehrveranstaltungen zum bürgerlichen Rechts des Deutschen Reiches rechtsvergleichend an. Heinrich Klang hielt Vorlesungen überdas »ÖsterreichischeEherecht, einschließenddesburgenländischenEhe- rechtes« und über das »Österreichische Mietrecht mit Berücksichtigung des tschechoslowakischen Revisionsentwurfes«. Eduard Fischer-Colbrie las die »GrundzügedesösterreichischenErbrechtes imVergleich zumdeutschenund schweizerischen Recht«. Der Romanist Ernst Schönbauer bot ein »Arbeits- rechtliches Seminar (DasArbeitsrechtÖsterreichs, desDeutschenReichs und Italiens)« imSommersemester1935. Robert Bartsch erwähnt in seinen Erinnerungen eigens für deutsche Stu- dierendevorgeseheneLehrveranstaltungenzumdeutschenbürgerlichenRecht: »Nach dem Umsturz wollte die Universität Vorlesungen für reichsdeutsche Studentenveranstaltenund imZugedieserAktionersuchtemichSchwindum eineVorlesungüber den allgemeinenTeil des deutschenBürgerlichenGesetz- buchs. Ichhabe imSommer1921 eine solche […]vorbereitet […].DieArbeit warmühsam.DasKolleg5Wochenstunden,warabersoschwachbesucht (2–3 Studenten) daß ich dieVorlesung absagte.«184Lehrveranstaltungen zumdeut- schen bürgerlichenRecht hielt in größeremUmfangHeinrichDemelius – im Sommersemester 1933bot er sogar zweiVorlesungen, eine zumdeutschenFa- milienrecht und eine zum deutschen Erbrecht, im Gesamtumfang von zwölf Semesterstundenan. 4. DieWienerZivilrechtlerunddieReformdesABGB Der politische, soziale und wirtschaftliche Wandel, den das 19. Jahrhundert gebrachthatte, zogzuBeginndes20. JahrhundertsgroßeRechtsreformennach sich. Reformbedürftig waren besonders das Familienrecht mit der differen- zierten Stellung ehelicher undunehelicherKinder unddasEherecht, das kon- fessionellgeprägtwarundKatholikendaherkeineEhescheidungerlaubte.Viele neueMaterienbenötigteneinerRegulierungsobeispielsweisedasMietrechtund dasArbeitsrecht, beideGebiete waren imABGBnur rudimentär geregelt.Mit demGedankenderNovellierungdesABGBbeschäftigtensichfreilichsehrviele Zivilrechtler der Wiener Fakultät. Eine der bekanntesten Schriften zum Re- 184 Vgl. oben365Fn.125. Die judiziellenFächer376
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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