Seite - 376 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Bild der Seite - 376 -
Text der Seite - 376 -
sung»Obligationenrecht,speziellerTeil,unterbesondererBerücksichtigungder
III. Teilnovelle«. Ebenfalls imEherechtwurdenaktuelle Entwicklungenbeson-
ders behandelt: So lasRudolf Köstler imSommersemester 1935 eine Lehrver-
anstaltungüberdas»EherechtdesKonkordats«.
Auch die Behandlung rechtsvergleichender Aspekte kam nicht zu kurz:
Heinrich Demelius bot Lehrveranstaltungen zum bürgerlichen Rechts des
Deutschen Reiches rechtsvergleichend an. Heinrich Klang hielt Vorlesungen
überdas »ÖsterreichischeEherecht, einschließenddesburgenländischenEhe-
rechtes« und über das »Österreichische Mietrecht mit Berücksichtigung des
tschechoslowakischen Revisionsentwurfes«. Eduard Fischer-Colbrie las die
»GrundzügedesösterreichischenErbrechtes imVergleich zumdeutschenund
schweizerischen Recht«. Der Romanist Ernst Schönbauer bot ein »Arbeits-
rechtliches Seminar (DasArbeitsrechtÖsterreichs, desDeutschenReichs und
Italiens)« imSommersemester1935.
Robert Bartsch erwähnt in seinen Erinnerungen eigens für deutsche Stu-
dierendevorgeseheneLehrveranstaltungenzumdeutschenbürgerlichenRecht:
»Nach dem Umsturz wollte die Universität Vorlesungen für reichsdeutsche
Studentenveranstaltenund imZugedieserAktionersuchtemichSchwindum
eineVorlesungüber den allgemeinenTeil des deutschenBürgerlichenGesetz-
buchs. Ichhabe imSommer1921 eine solche […]vorbereitet […].DieArbeit
warmühsam.DasKolleg5Wochenstunden,warabersoschwachbesucht (2–3
Studenten) daß ich dieVorlesung absagte.«184Lehrveranstaltungen zumdeut-
schen bürgerlichenRecht hielt in größeremUmfangHeinrichDemelius – im
Sommersemester 1933bot er sogar zweiVorlesungen, eine zumdeutschenFa-
milienrecht und eine zum deutschen Erbrecht, im Gesamtumfang von zwölf
Semesterstundenan.
4. DieWienerZivilrechtlerunddieReformdesABGB
Der politische, soziale und wirtschaftliche Wandel, den das 19. Jahrhundert
gebrachthatte, zogzuBeginndes20. JahrhundertsgroßeRechtsreformennach
sich. Reformbedürftig waren besonders das Familienrecht mit der differen-
zierten Stellung ehelicher undunehelicherKinder unddasEherecht, das kon-
fessionellgeprägtwarundKatholikendaherkeineEhescheidungerlaubte.Viele
neueMaterienbenötigteneinerRegulierungsobeispielsweisedasMietrechtund
dasArbeitsrecht, beideGebiete waren imABGBnur rudimentär geregelt.Mit
demGedankenderNovellierungdesABGBbeschäftigtensichfreilichsehrviele
Zivilrechtler der Wiener Fakultät. Eine der bekanntesten Schriften zum Re-
184 Vgl. oben365Fn.125. Die
judiziellenFächer376
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik