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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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etc.).197Diese wurden in den juristischen Kreisen derWiener Universität mit großer Emotionalität diskutiert, wobei die unterschiedlichenWeltanschauun- gen recht offen zutage traten–oft schien ein rein sachlicherZuganggeradezu unmöglich. Vonden JuristenderWienerRechts- undStaatswissenschaftlichenFakultät warenandieserAuseinandersetzung insbesondere jene starkbeteiligt, die sich alsRichterdesVfGHmitderThematikbeschäftigenmussten,sovorallemHans Kelsen, der mit seiner Argumentation eines positiven Kompetenzkonflikts zwischen der die Dispens erteilenden Verwaltungsbehörde und demGericht, welchesdieDispensehealsungültigbetrachtete,denUnmutchristlich-sozialer Kreise auf sich zog. Die Konsequenzen seiner Positionierung in diesem Streit gingen fürKelsenvomberuflichenbis insprivate.Als 1930 imZugeder »Ent- politisierung« desVerfassungsgerichtshofes alleMitglieder ihrer Stellung ent- hobenwurden, wurdeKelsen nicht wieder bestellt. Die Eingriffe in seine Pri- vatsphäre schildert er in seiner Autobiographie 1947: »Auch ich persönlich, dessen Anteil an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs natuerlich bekannt geworden war, wurde zum Gegenstand teilweise recht schmutziger Angriffegemacht.Ichwurdebeschuldigt,derBigamieVorschubzuleisten.Unter anderemerinnere ichmich,dassmeinebeidenkleinenToechter,als sievonder Schule nachhause kamen, mir mit grosser Bestuerzung sagten, an der Ein- gangstuer zuunsererWohnung sei einPlakat angebracht, indemschreckliche Dingeuebermichstuenden. […]EsenthieltdieunflaetigstenBeschimpfungen sexuellerArt;Haremhaelterwarnocheinedermildesten.«198 Zu neuen Richtern des Verfassungsgerichtshofes wurden 1930 u.a. Arthur Lenhoff, der alsRechtsanwalt undPrivatdozent derWiener Fakultät tätigwar, und LudwigAdamovich sen., Ordinarius inGraz, bestellt. Unter Adamovichs Führungwurdedie Spruchpraxis desVerfassungsgerichtshofes geändert – sei- nerAnsichtnachhandeltees sichnichtumeinenKompetenzkonflikt.199Dieser Ansichtwidersetzte sich zwarArthurLenhoff, ander schlussendlich erfolgten WendeinderFragedesKompetenzkonfliktsundsomitauchinBehandlungder Dispensehen konnte er jedoch nichts ändern. DerWeg für die Gerichte, die Dispensehenalsungültig zubetrachten, lagnun frei. Auch andereMitglieder der Juridischen Fakultät bezogen eine Stellung zu diesem tagesaktuellenProblem.ZudenunbedingtenGegnernderDispensehe gehörten etwa Karl GottfriedHugelmann undRudolf Pollak, der der Ansicht war,dassnichtvonjedemEhehindernisdispensiertwerdenkann.200AdolfMerkl 197 Sobspw.Petschek, BehandlungderDispensehen. 198 Kelsen,Autobiographie78f. 199 Vgl. ausführlichHarmat, EheaufWiderruf 422–431sowienochunten496f. 200 Harmat, EheaufWiderruf 206. Privatrecht 379
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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