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etc.).197Diese wurden in den juristischen Kreisen derWiener Universität mit
großer Emotionalität diskutiert, wobei die unterschiedlichenWeltanschauun-
gen recht offen zutage traten–oft schien ein rein sachlicherZuganggeradezu
unmöglich.
Vonden JuristenderWienerRechts- undStaatswissenschaftlichenFakultät
warenandieserAuseinandersetzung insbesondere jene starkbeteiligt, die sich
alsRichterdesVfGHmitderThematikbeschäftigenmussten,sovorallemHans
Kelsen, der mit seiner Argumentation eines positiven Kompetenzkonflikts
zwischen der die Dispens erteilenden Verwaltungsbehörde und demGericht,
welchesdieDispensehealsungültigbetrachtete,denUnmutchristlich-sozialer
Kreise auf sich zog. Die Konsequenzen seiner Positionierung in diesem Streit
gingen fürKelsenvomberuflichenbis insprivate.Als 1930 imZugeder »Ent-
politisierung« desVerfassungsgerichtshofes alleMitglieder ihrer Stellung ent-
hobenwurden, wurdeKelsen nicht wieder bestellt. Die Eingriffe in seine Pri-
vatsphäre schildert er in seiner Autobiographie 1947: »Auch ich persönlich,
dessen Anteil an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs natuerlich
bekannt geworden war, wurde zum Gegenstand teilweise recht schmutziger
Angriffegemacht.Ichwurdebeschuldigt,derBigamieVorschubzuleisten.Unter
anderemerinnere ichmich,dassmeinebeidenkleinenToechter,als sievonder
Schule nachhause kamen, mir mit grosser Bestuerzung sagten, an der Ein-
gangstuer zuunsererWohnung sei einPlakat angebracht, indemschreckliche
Dingeuebermichstuenden. […]EsenthieltdieunflaetigstenBeschimpfungen
sexuellerArt;Haremhaelterwarnocheinedermildesten.«198
Zu neuen Richtern des Verfassungsgerichtshofes wurden 1930 u.a. Arthur
Lenhoff, der alsRechtsanwalt undPrivatdozent derWiener Fakultät tätigwar,
und LudwigAdamovich sen., Ordinarius inGraz, bestellt. Unter Adamovichs
Führungwurdedie Spruchpraxis desVerfassungsgerichtshofes geändert – sei-
nerAnsichtnachhandeltees sichnichtumeinenKompetenzkonflikt.199Dieser
Ansichtwidersetzte sich zwarArthurLenhoff, ander schlussendlich erfolgten
WendeinderFragedesKompetenzkonfliktsundsomitauchinBehandlungder
Dispensehen konnte er jedoch nichts ändern. DerWeg für die Gerichte, die
Dispensehenalsungültig zubetrachten, lagnun frei.
Auch andereMitglieder der Juridischen Fakultät bezogen eine Stellung zu
diesem tagesaktuellenProblem.ZudenunbedingtenGegnernderDispensehe
gehörten etwa Karl GottfriedHugelmann undRudolf Pollak, der der Ansicht
war,dassnichtvonjedemEhehindernisdispensiertwerdenkann.200AdolfMerkl
197 Sobspw.Petschek, BehandlungderDispensehen.
198 Kelsen,Autobiographie78f.
199 Vgl. ausführlichHarmat, EheaufWiderruf 422–431sowienochunten496f.
200 Harmat, EheaufWiderruf 206.
Privatrecht 379
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik