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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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bemerkte, dass er sich zwar »aus kulturpolitischenGründenmit derDispens- praxis an sich nicht befreunden«201könne, sah jedochwie auch Fritz Schreier denbestehendenKompetenzkonflikt.202Georg Petschek entwickelte die Lehre, dassessichbeidemStreit zwischenGerichtenundVerwaltungsbehördennicht umeinenKompetenzkonflikt, sondernumeinenBindungskonflikthandle,was vomVfGHnach1930dannauchübernommenwurde.203Nicht unerwähnt soll hierdasRechtsgutachtenvonFriedrichWoess,derab1926 inWienOrdinarius für römischesRechtwar, bleiben. SogabdieTirolerLandesregierung1919ein Rechtsgutachten bei der juridischen Fakultät der Universität Innsbruck in Auftrag, zur Frage, ob »Befreiungen vom Hindernisse des Ehebandes nach österreichischem Recht zulässig seien oder nicht.«204 Mit der Ausarbeitung diesesGutachtenswurdeWoessbeauftragt,der sichklargegendieZulässigkeit derDispenserteilungbeimBesteheneineraufrechtenEheaussprach.Ausseiner Sicht war das Hindernis der bestehenden Ehe unauflöslich, eine nach Dis- penserteilung eingegangene Ehewar nur bis zurUngültigerklärungdurchdas Gericht gültig. Nach der Ungültigerklärung war sie – so Woess – wie eine Nichtehezubehandeln.205 ZueinerlängstensfälligenEherechtsreformkamesinderErstenRepubliknicht mehr, ein neues Eherecht kamnach dem »Anschluß«mit dem reichsdeutschen Ehegesetz nachÖsterreich, das in seinem §121 die »Sever-Ehen« ausdrücklich anerkannte, das eigentlich zugrunde liegende Problem aber mit der generellen ZulässigkeitderEhescheidungdemBandenach löste (§§46 ff).206 B. Handels-undWechselrecht (ThomasOLECHOWSKI) 1. ZudengesetzlichenGrundlagendesHandelsrechts zwischen 1918und1938 »AlsderPräsidentdesWienerHandelsgerichts[Franz]R[itter]v.Rauleanfangs 1857nachNürnberg fuhr,umalseinerderAbgeordnetenfürÖsterreichander Beratung der Staaten des Deutschen Bundes über ein gemeinsamesHandels- gesetzbuch teilzunehmen, legte erderKonferenz einen imVormärz verfaßten, durchdie jungeMinisterkonferenzberatenen, vomneuenReichsrat geprüften 201 Merkl,Der »entpolitisierte«Verfassungsgerichtshof510. 202 Schreier, Weg zur Erhaltung der Dispensehen, in: Arbeiter-Zeitung vom 16.5. 1927, Nr.134, S. 2. 203 Vgl. 415. 204 Harmat, EheaufWiderruf 199Fn.190. 205 Harmat, EheaufWiderruf 206 fmwN. 206 G6.7. 1938dRGBl I 1938, 807. Die judiziellenFächer380
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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