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fassende Revision des AHGB, die jedoch nicht zustande kam.210 Es wurde le-
diglich1928einekleinereNovellezumAHGBbeschlossen,dasinsbesondereden
Kaufmannsbegriff zwar insgesamt erweiterte, aber die Unterscheidung von
Vollkaufleuten undMinderkaufleuten abänderte, indem nun nicht mehr die
Höhe der Erwerbsteuer, sondernArt undUmfang des Betriebes das entschei-
dende Kriterium sein sollte; Beschwerden vonGastwirten, die sich nicht im-
stande sahen, den Anforderungen des AHGB an Vollkaufleute zu genügen,
hattenhiezudenAnstoßgegeben.211
Erstnachdem»Anschluß«wurde–mitWirksamkeitvom1.März1939–das
deutsche HGB auch inÖsterreich eingeführt, wofür wiederumumfangreiche
Anpassungsvorschriften notwendig waren und sogar einige Paragraphen des
BGB inÖsterreich inGeltunggesetztwurden.212
ÜberdieRechtsvereinheitlichungsbestrebungenaufdemGebietdesWechsel-
und Scheckrechtes ist in denBiographien zu JosefHupkaundGuidoStrobele
einzugehen.
2. DieProfessorenundDozenten1918–1938
a) ZwischenWienundCzernowitz–dasSchicksal vonKarl FriedrichAdler
Vertretenwurde das Handelsrecht von 1874 bis 1915 vonCarl Samuel Grün-
hut,213demBegründerder»Zeitschrift fürdasPrivat-undÖffentlicheRechtder
Gegenwart«, in der viele bedeutende Aufsätze aus allen Rechtsgebieten, viele
davonschoninderLängeeinerMonographie,erschienen,undwelchebisheute
als»GrünhutsZeitschrift«bekanntist.Selbst insbesonderefürdasWechselrecht
ein anerkannter Experte und langjähriger Präses der judiziellen Staatsprü-
fungskommission, wurde er zweimal zum Dekan gewählt, musste aber 1895
zugunstenAntonMengersaufseineKandidatur fürdasRektorsamtverzichten,
umdemzu jenerZeit anschwellendenAntisemitismusnichtnochweiterÖl ins
Feuerzugießen.WiezumAusgleichfürdieseKränkungwurdeGrünhut1897in
210 Pisko,Richtlinien. Bei Demelius,Vergangenheit und Zukunft 222, wird auch erwähnt,
dass Pisko 1920 den Entwurf für ein komplett neues Handelsgesetzbuch vorlegte, was
jedochnicht verifiziertwerdenkonnte.
211 BGvom16.2. 1928BGBl 63/1928 betreffendÄnderung einiger BestimmungendesHan-
delsgesetzbuches über die Kaufleute (Handelsgesetznovelle), vgl. Pisko, Die Novelle;
Demelius,VergangenheitundZukunft 222.
212 Vgl. v.a.dieVierteVerordnungzurEinführunghandelsrechtlicherVorschriften imLande
Österreichvom24.12. 1938dRGBl IS. 1899.Vgl.Demelius,VergangenheitundZukunft
223;Krejci,Unternehmensrecht 13.
213 3. 8. 1844–1.10. 1929; vgl. Heinrich Demelius, Grünhut, Carl Samuel, in: NDBVII
(Berlin1966)199;Olechowski,VonGeorg JellinekzuHansKelsen (imDruck).
Die
judiziellenFächer382
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik