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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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das österreichische Herrenhaus berufen und hatte dort an der Zivilrechtsge- setzgebung der folgenden Jahre, insbesondere an den drei Teilnovellen zum ABGB, hervorragendenAnteil. Als Grünhut 1915 emeritierte, erstellte die Fa- kultät eine Liste, bei der Grünhuts Schüler Josef Hupka an erster Stelle, der Czernowitzer Professor Karl Friedrich Adler an zweiter Stelle gereiht wurde. ObwohlHupka letztlich berufenwurde, soll hier dennochkurz auf denZweit- gereihten eingegangen werden, zumal sein persönliches Schicksal ein beson- deres Licht auf die Zustände an der Fakultät in den ersten Nachkriegsjahren wirft. Adlerwurde1865 inPraggeboren.1893habilitierte er sichmit einerSchrift über »österreichisches Lagerhausrecht« an derUniversitätWien; 1898 ließ er sich katholisch taufen und wurde drei Monate später zum ao. Professor für ZivilrechtanderUniversitätCzernowitzernannt,1902erfolgteseineErnennung zumo.ProfessoranderselbenUniversität,derer imakademischenJahr1909/10 alsRektor vorstand.214Als seinHauptwerk geltendie 1895 erschienenen »Bei- trägezurEntwicklungslehreundDogmatikdesGesellschaftsrechts«.WieAdler selbst später ausführte, war er Befürworter einer völligen Angleichung des österreichischenandasdeutscheZivilrecht.AlsjedochimDezember1907unter Justizminister Franz Klein eine Regierungsvorlage im Reichsrat eingebracht wurde,mit der dasABGB lediglich »mosaikartigeKorrekturen« erhalten soll- te,215kritisierteAdlerdiesenEntwurf scharf:Esgehenichtan,»eineingelebtes, bewunderungswürdigesGesetzbuchwieeineSchülerarbeitdurchzukorrigieren. Das Experiment hätte vielleicht unterbleiben können.«216Als er sich ein paar JahrespäterumdieNachfolgeGrünhutsbewarb,setztenachseinenWorten»ein heftiges Kesseltreiben gegenmich als Anwärter dieser Lehrkanzel ein.« Adler berichtet, dass sichmehrereGutachter für ihn ausgesprochenund ihndieBe- rufungskomission auch »primo et aequo loco«mit Hupka gesetzt hatte, dass aber ein Fakultätsmitglied – wie aus demKontext hervorgeht: offenbar Prof. Schey – gegen ihn intrigierte, sodass er letztlich zweitgereihtwurdeundnicht zum Zug kam.217 In den folgenden Jahren verfasste Adler einige Aufsätze, in 214 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton609,PersonalaktAdlerKarlFriedrich.Die Taufe fanddemgemäßam18.6. 1898statt,dieErnennungzumao.Prof. am5.9. 1898,die Ernennungzumo.Prof. am28.3. 1902. 215 29 BlgHH, XVIII. Session. Das Zitat stammt von Joseph Unger, vgl. Ogris, ABGB 323. 216 Adler,Anweisungsrecht207. 217 Karl FriedrichAdler, Beschwerde gegen die Entscheidung des BMfUvom17.12. 1923 Z 5523/1–2, ad BMUE Z 2958/24,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ. Wien, Karton 609, PersonalaktAdlerKarl Friedrich. –Die BehauptungAdlers bezüglich desKommissions- beschlusses ist unrichtig: LediglichGrünhut schlug vor, Adler ex aequomitHupka vor- zuschlagen,alleübrigen–Schey,Sperl,VolteliniundWieser–sprachensichfürdieReihung zugunstenHupkasaus:ProtokollüberdieKomit¦sitzungvom16.5.1915,ÖStAAVA,Un- terrichtAllg.,Univ.Wien,Karton607,Handels-undWechselrecht. Handels- undWechselrecht 383
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938