Seite - 383 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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das österreichische Herrenhaus berufen und hatte dort an der Zivilrechtsge-
setzgebung der folgenden Jahre, insbesondere an den drei Teilnovellen zum
ABGB, hervorragendenAnteil. Als Grünhut 1915 emeritierte, erstellte die Fa-
kultät eine Liste, bei der Grünhuts Schüler Josef Hupka an erster Stelle, der
Czernowitzer Professor Karl Friedrich Adler an zweiter Stelle gereiht wurde.
ObwohlHupka letztlich berufenwurde, soll hier dennochkurz auf denZweit-
gereihten eingegangen werden, zumal sein persönliches Schicksal ein beson-
deres Licht auf die Zustände an der Fakultät in den ersten Nachkriegsjahren
wirft.
Adlerwurde1865 inPraggeboren.1893habilitierte er sichmit einerSchrift
über »österreichisches Lagerhausrecht« an derUniversitätWien; 1898 ließ er
sich katholisch taufen und wurde drei Monate später zum ao. Professor für
ZivilrechtanderUniversitätCzernowitzernannt,1902erfolgteseineErnennung
zumo.ProfessoranderselbenUniversität,derer imakademischenJahr1909/10
alsRektor vorstand.214Als seinHauptwerk geltendie 1895 erschienenen »Bei-
trägezurEntwicklungslehreundDogmatikdesGesellschaftsrechts«.WieAdler
selbst später ausführte, war er Befürworter einer völligen Angleichung des
österreichischenandasdeutscheZivilrecht.AlsjedochimDezember1907unter
Justizminister Franz Klein eine Regierungsvorlage im Reichsrat eingebracht
wurde,mit der dasABGB lediglich »mosaikartigeKorrekturen« erhalten soll-
te,215kritisierteAdlerdiesenEntwurf scharf:Esgehenichtan,»eineingelebtes,
bewunderungswürdigesGesetzbuchwieeineSchülerarbeitdurchzukorrigieren.
Das Experiment hätte vielleicht unterbleiben können.«216Als er sich ein paar
JahrespäterumdieNachfolgeGrünhutsbewarb,setztenachseinenWorten»ein
heftiges Kesseltreiben gegenmich als Anwärter dieser Lehrkanzel ein.« Adler
berichtet, dass sichmehrereGutachter für ihn ausgesprochenund ihndieBe-
rufungskomission auch »primo et aequo loco«mit Hupka gesetzt hatte, dass
aber ein Fakultätsmitglied – wie aus demKontext hervorgeht: offenbar Prof.
Schey – gegen ihn intrigierte, sodass er letztlich zweitgereihtwurdeundnicht
zum Zug kam.217 In den folgenden Jahren verfasste Adler einige Aufsätze, in
214 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton609,PersonalaktAdlerKarlFriedrich.Die
Taufe fanddemgemäßam18.6. 1898statt,dieErnennungzumao.Prof. am5.9. 1898,die
Ernennungzumo.Prof. am28.3. 1902.
215 29 BlgHH, XVIII. Session. Das Zitat stammt von Joseph Unger, vgl. Ogris, ABGB 323.
216 Adler,Anweisungsrecht207.
217 Karl FriedrichAdler, Beschwerde gegen die Entscheidung des BMfUvom17.12. 1923 Z
5523/1–2, ad BMUE Z 2958/24,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ. Wien, Karton 609,
PersonalaktAdlerKarl Friedrich. –Die BehauptungAdlers bezüglich desKommissions-
beschlusses ist unrichtig: LediglichGrünhut schlug vor, Adler ex aequomitHupka vor-
zuschlagen,alleübrigen–Schey,Sperl,VolteliniundWieser–sprachensichfürdieReihung
zugunstenHupkasaus:ProtokollüberdieKomit¦sitzungvom16.5.1915,ÖStAAVA,Un-
terrichtAllg.,Univ.Wien,Karton607,Handels-undWechselrecht.
Handels- undWechselrecht 383
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik