Seite - 385 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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tete.222FürKarlAdler kamdiesesErkenntnis zu spät, gleichwohl ermöglichte es
seinerTochterHildegard,diedenProzess ihresVaters fortgesetzthatte, zueiner
etwashöherenWaisenpensionzukommen.
b) JosefHupka
JosefHupkawurde 1875 inWien geboren, besuchte jedoch das Staatsgymna-
sium in Znaim, bevor er wiederum inWien die Rechte studierte und 1897
promovierte.223 Im Anschluss arbeitete er in der niederösterreichischen Fi-
nanzprokuratur, betrieb daneben aber auch romanistische Studien, insbeson-
dere bei LudwigMitteis (demVater desweiter obenbehandeltenRechtshisto-
rikersHeinrichMitteis224), zuwelchemZweckHupka 1898 auch nach Leipzig
fuhr. 1901 habilitierte er sich zunächst für das Fach Römisches Recht an der
Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Seine Habilitations-
schrift trug denTitel »DieVollmacht, eine civilistischeUntersuchungmit be-
sondererBerücksichtigungdesdeutschenbürgerlichenGesetzbuches«undwar,
wieschonderTitelzeigt, typischfürdiePandektistik jenerZeit, indemernicht
etwa vomWortlaut des Gesetzbuches ausging, sondern stets von der »Natur«
bzw. dem »Wesen der Vollmacht«, und »immer erst nachdem der gerade er-
strebteZielpunkt erreicht ist, blickt er sichnachdenParagraphendesBGBum
und kann in der fast ausnahmslosen Regel feststellen, daß er zumnämlichen
Ergebnis gelangt ist, wie der Gesetzgeber des Deutschen Reiches.«225Die All-
gemeingültigkeit seinerThesenwirdauchdarausdeutlich, dass seinWerk fast
dreiJahrzehntespätereineÜbersetzunginsSpanischeerfuhr.226Dennoch–oder
gerade deshalb – hatte seine Arbeit so viel Relevanz auch für das geltende
österreichischeRecht,dassdieProfessorenGrünhutundWlassak imJuni1902
222 VwGH14.5. 1924Z13780-I/1924,VwSlg13.544A.DasErkenntnisistrechtshistorischauch
deshalb interessant, als der Grundsatz des rechtlichen Gehörs imVerwaltungsverfahren
damals nochnicht positivrechtlich normiert war, derVwGHeinen solchen aber voraus-
setzte undumgekehrt erklärte, es gebekeinenAnhaltspunkt, dassdieBehörde indiesem
FallvondiesemGrundsatz entbundenwordenwäre.
223 22. 2. 1875–23.4. 1944;vgl.zuihmHupkaJoseph, in:ÖBLIII(Wien1965)13;M.Klang,
Die geistigeElite 395. –GanzkurzvorDrucklegungdiesesBuches erschieneineausführ-
liche Studie zu Hupka, insbesondere zu seinem Leidensweg in der NS-Zeit, von Klaus
Taschwer: [https://www.academia.edu/6456639/Der_verlangerte_Leidensweg_des_Jo-
sef_Hupka._Unter_den_vielen_NS-Opfern_der_Universitat_Wien_war_er_der_einzi-
ge_Ordinarius_der_in_einem_KZ_umkam._Eine_spate_erste_Wurdigung_eines_gros-
sen_Rechtswissenschafters_und_Kampfers_gegen_den_Antisemitismus._2014_] (16.4.
2014 /16.7. 2014).
224 Oben311.
225 Demelius,Hupka118. Eine eingehendeBeschäftigungmit derMonographieHupkas er-
folgtedurchWelser,VertretungohneVollmacht, vgl. bes. 42 ff.
226 Hupka, La representacion.
Handels- undWechselrecht 385
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik