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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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tete.222FürKarlAdler kamdiesesErkenntnis zu spät, gleichwohl ermöglichte es seinerTochterHildegard,diedenProzess ihresVaters fortgesetzthatte, zueiner etwashöherenWaisenpensionzukommen. b) JosefHupka JosefHupkawurde 1875 inWien geboren, besuchte jedoch das Staatsgymna- sium in Znaim, bevor er wiederum inWien die Rechte studierte und 1897 promovierte.223 Im Anschluss arbeitete er in der niederösterreichischen Fi- nanzprokuratur, betrieb daneben aber auch romanistische Studien, insbeson- dere bei LudwigMitteis (demVater desweiter obenbehandeltenRechtshisto- rikersHeinrichMitteis224), zuwelchemZweckHupka 1898 auch nach Leipzig fuhr. 1901 habilitierte er sich zunächst für das Fach Römisches Recht an der Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Seine Habilitations- schrift trug denTitel »DieVollmacht, eine civilistischeUntersuchungmit be- sondererBerücksichtigungdesdeutschenbürgerlichenGesetzbuches«undwar, wieschonderTitelzeigt, typischfürdiePandektistik jenerZeit, indemernicht etwa vomWortlaut des Gesetzbuches ausging, sondern stets von der »Natur« bzw. dem »Wesen der Vollmacht«, und »immer erst nachdem der gerade er- strebteZielpunkt erreicht ist, blickt er sichnachdenParagraphendesBGBum und kann in der fast ausnahmslosen Regel feststellen, daß er zumnämlichen Ergebnis gelangt ist, wie der Gesetzgeber des Deutschen Reiches.«225Die All- gemeingültigkeit seinerThesenwirdauchdarausdeutlich, dass seinWerk fast dreiJahrzehntespätereineÜbersetzunginsSpanischeerfuhr.226Dennoch–oder gerade deshalb – hatte seine Arbeit so viel Relevanz auch für das geltende österreichischeRecht,dassdieProfessorenGrünhutundWlassak imJuni1902 222 VwGH14.5. 1924Z13780-I/1924,VwSlg13.544A.DasErkenntnisistrechtshistorischauch deshalb interessant, als der Grundsatz des rechtlichen Gehörs imVerwaltungsverfahren damals nochnicht positivrechtlich normiert war, derVwGHeinen solchen aber voraus- setzte undumgekehrt erklärte, es gebekeinenAnhaltspunkt, dassdieBehörde indiesem FallvondiesemGrundsatz entbundenwordenwäre. 223 22. 2. 1875–23.4. 1944;vgl.zuihmHupkaJoseph, in:ÖBLIII(Wien1965)13;M.Klang, Die geistigeElite 395. –GanzkurzvorDrucklegungdiesesBuches erschieneineausführ- liche Studie zu Hupka, insbesondere zu seinem Leidensweg in der NS-Zeit, von Klaus Taschwer: [https://www.academia.edu/6456639/Der_verlangerte_Leidensweg_des_Jo- sef_Hupka._Unter_den_vielen_NS-Opfern_der_Universitat_Wien_war_er_der_einzi- ge_Ordinarius_der_in_einem_KZ_umkam._Eine_spate_erste_Wurdigung_eines_gros- sen_Rechtswissenschafters_und_Kampfers_gegen_den_Antisemitismus._2014_] (16.4. 2014 /16.7. 2014). 224 Oben311. 225 Demelius,Hupka118. Eine eingehendeBeschäftigungmit derMonographieHupkas er- folgtedurchWelser,VertretungohneVollmacht, vgl. bes. 42 ff. 226 Hupka, La representacion. Handels- undWechselrecht 385
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938