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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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SchülerFranzHofer,sowievorallem»DieHochzeitdesFigaro«,eineMappemit 30 FederzeichnungenvonMoritz v. Schwind, die er währenddes ErstenWelt- kriegesvonderTochterdesKünstlers–undCousinedesRechtshistorikersErnst v.Schwind–um30.000Kronenerworbenhatte.2311925veröffentlichteer inder »NeuenFreienPresse«einenumfangreichenBeitragzur»Albertina-Frage«.Die vonHerzogAlbert vonSachsen-Teschenbegründeteweltberühmte graphische Sammlung, die sich zuletzt im Eigentum von Erzherzog Friedrich befunden hatte, warmit demHabsburgergesetz vom3.April 1919 in das Eigentumder Republikübergegangen;imfolgendenJahrwurdedieKupferstichsammlungder ehemaligen k.k. Hofbibliothekmit ihr vereinigt, sodass die – seit 1921 auch offiziellals»Albertina«bezeichnete–Graphiksammlungmehrals20.000Blätter besaß, viele davonallerdingswarenDubletten.232Wie in solchenFällenüblich, beschlossdieAlbertina,dieDublettenzuveräußernumdafürandereGraphiken zurVervollständigung ihrer Sammlung zu erwerben. ZudiesemZweckwurde eine siebenköpfige Dublettenkommission gebildet, bestehend aus »drei gra- phischen Künstlern und drei Kunstgelehrten«, die siebente Person war aller Wahrscheinlichkeit nachHupkaselbst.233DieArbeitderKommissionwurde in Fachkreisen argwöhnisch beobachtet; angesichts der finanziellen Lage des Staates war die Versuchung groß, wertvolle Kunstschätze leichtfertig aus der Hand zu geben, und namentlich der Entschluss, dieDubletten nicht inWien, sondernbeimAuktionsinstiutC.G.Boerner inLeipzigzuveräußern,warheftig kritisiert worden. Diesen Stimmen trat Hupka entgegen, indem er feststellte, dass »dieLeipzigerAuktionenbeiBoernerderwichtigste internationaleMarkt für Graphik sind und weil dagegen inWien die wirtschaftliche Konjunktur schlecht,dasAuktionspublikumimallgemeinenunberechenbarundnurwenige Interessenten für ernsteGraphikvorhandensind.«234 Auch sonst trat Hupka in derÖffentlichkeit immer wieder zu kontrovers diskutiertenThemenauf.SounterzeichneteerimFrühjahr1930einenAppellan denStrafrechtsausschussdesNationalrates,den»Homosexuellenparagraphen« (§129Z 1 lit b StG 1852) abzuschaffen unddie »homosexuellen Beziehungen zwischen erwachsenenMännern bei gegenseitigem Einverständnis« zu erlau- ben.DerAppellwurdeaußervonHupkavonkeinemanderenFakultätsmitglied, 231 Lillie,Was einmal war 525 f. Siehe dazu auch den Fünften Bericht des amtsführenden Stadtrates fürKulturundWissenschaftüberdiegemäßdemGemeinderatsbeschlussvom 29.April 1999 erfolgteÜbereignungvonKunst- undKulturgegenständenausdenSamm- lungenderMuseenderStadtWiensowiederWienerStadt-undLandesbibliothek[http:// www.wienmuseum.at/fileadmin/user_upload/PDFs/Restitutionsbericht_2004.pdf – abge- rufen18.12. 2013]139–148. 232 Dossi,Albertina42. 233 Vgl. dieAngabenbeiHupka, DieAlbertina-Frage11. EineumfassendeAufarbeitungder GeschichtederAlbertina ist einForschungsdesiderat. 234 Hupka,DieAlbertina-Frage1. Handels- undWechselrecht 387
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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