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3. DieLehre
DasFach»Handels-undWechselrecht«war laut Studienplan1893über sieben
Wochenstunden(ineinemSemesteroder verteilt aufzweiSemester)zu lehren;
der Studienplan 1935 änderte hieran nichts. In der Praxis wurde zumeist im
Wintersemester eine fünfstündigeVorlesung als »I. Teil«, imSommersemester
einezweistündigeVorlesungals »II.Teil«gelesen,ohnedass ersichtlich ist,wie
die Stoffaufteilung erfolgte. Bis 1924wurdendieVorlesungen vonHupkaund
Pisko alternierendoder parallel gelesen; nach der Berufung vonPisko zumo.
Professor des bürgerlichenRechts, stellte dieser seine handelsrechtlichenVor-
lesungen – just ein Jahr nach Erscheinen seines Lehrbuches – ein, sodass die
HauptvorlesungenausHandels- undWechselrecht bis 1938 ausschließlichvon
Hupkagehaltenwurden.
Dieshatte auchAuswirkungenaufdie Spezialvorlesungen, die imLaufeder
Zeit immerwenigerwurden:NochbiszumWS1924/25lasPiskoregelmäßig im
Wintersemester eineVorlesung aus Frachtrechtmit demSchwerpunkt auf Ei-
senbahnfrachtrecht, imWS1918/19 außerdemeineVorlesung zum»Recht der
kaufmännischenUnternehmenskennzeichen«,worunterersowohlFirmenrecht
als auchMarkenrecht verstand, im SS 1924 über den unlauterenWettbewerb.
Nun fiel dies weg; lediglich Albert Ehrenzweig kündigte i.d.R. noch in den
Wintersemestern eine Vorlesung aus Privatversicherungsrecht an. Im Som-
mersemsterwurdediese i.d.R. vonHupka selbst gehalten, sodass er indiesen
Semestern – und als Ehrenzweig 1931–1933 seine Lehrtätigkeit unterbrach,
auch in denWintersemestern – überhaupt der einzige Vortragende war, der
handelsrechtliche Lehrveranstaltungen anbot. Erst im SS 1934 trat als neuer
Vortragender Guido Strobele hinzu, der in diesem und dem folgenden Som-
mersemester eineVorlesungüberdieGenferAbkommenzumScheckrecht ab-
hielt; für dasWS1937/38 kündigte Strobele auch erstmalsÜbungen ausHan-
delsrechtan,diebisdahin lediglichvonHupkaangebotenwordenwaren.Aber
im Ganzen betrachtet, zeugt das Vorlesungsverzeichnis von einer geradezu
unglaublichen personellen Ausdünnung der Lehrtätigkeit in den Sonderpri-
vatrechtenab1924.
C. ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht (ThomasOLECHOWSKI)
1. FranzKleinunddieZivilprozessreform1895
Am 26.Oktober 1890 brachten die Juristischen Blätter den ersten Teil einer
Aufsatzserie, betitelt: »ProFuturo«, inderdiebestehendenZivilprozessgesetze
kritisiert und eineReformderselben angeregtwurde.Autordieser Schriftwar
Die
judiziellenFächer396
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik