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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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spiele, die niemals praktisch gelebt haben.«282 Sperl plante, einederartigeMa- terialiensammlung vorerst nur für den Bereich des bürgerlichen Rechts ein- schließlichdesHandelsrechtsundderbürgerlichenRechtspflegeaufzubauen,in einer späterenPhase könntendie anderenTeile desRechts hinzutreten. Sperls Planwurde genehmigt, und schon am1. Jänner 1915 erschien ein gedrucktes, 150 Seiten starkes »Bestand-Verzeichnis«, in welchem er die Materialien de- tailliert auflistete:Da fandensichPfandbestellungsurkunden, einNotariatsakt, vermittels welchem eine bukowinische Bäuerin ihrem minderjährigen Sohn Land schenkte, einPflegschaftsvertrag nach§186ABGB, zahlreicheEhe- und Erbverträge sowie Testamente, aber auchMietverträge über elektrischeGlüh- lampen,einAusschnittausdemEisenbahnbuchderYbbstalbahn,einKuxschein (eine Besonderheit des Bergrechts), Schiffspapiere, diverse Wechsel, Grund- buchseinlagen, verschiedenste Klagsschriften, die Nachlassabhandlung eines österreichisch-ungarischenKonsulates inderTürkei samteigenhändigemTes- tament, ausländische Dokumente (aus Italien, Deutschland, der Schweiz, Un- garn,EnglandundUSA),Diapositive sowie auch»historischeUrkunden«, von denen die älteste ein privatrechtlicher Vergleich aus dem Jahr 1717 war, und vielesmehr. Sperl hielt in einemkurzenVorwort zumBestandverzeichnis fest, dass die Sammlung»durchZusendungvonAktenstückenundUrkunden« von»Behör- den und Fachgenossen« zustande gekommen sei, und er sprach die Bitte um weitereFörderungaus.283Tatsächlicherschien1919ein42Seitenstarker»Erster Nachtrag«zumBestandverzeichnisinDruck.Undauchwennesscheint,dassein »ZweiterNachtrag«niemals folgte, somüssendochdie große Sammelleistung Sperls und sein Bemühen, die verschiedensten Arten von Rechtsgeschäften, Rechtsakten und sonstigen »Rechtstatsachen« zu erfassen, gewürdigt werden. Unklar bleibt jedoch, welchen wissenschaftlichenWert die Sammlung haben sollte: Sollte der Universitätslehrer »etwa die Rechtsdisziplin, die er vertritt, künftig nichtmehrmethodisch in ihrem systematischenAufbau, sondern ka- suistischanderHandausgewählter›Akten‹desInstitutsvortragen?Odersoller nur bei der bisherigen Gepflogenheit verbleiben und die Akten nur als Illus- trationsmittel in seinen Vorlesungen verwenden? Jenes ist wohl ganz ausge- schlossen;aberauchdiesesscheintunsschwerausführbar.DieAktenlassensich ja nicht allen Hörern gleichzeitig, etwamittels des Skioptikons284 oder eines ähnlichen Projektionsapparats vorführen«, schrieb der Advokat Leo Geller 1911.285 Und der damals als Richter tätige Albert Ehrenzweig (sen.) urteilte 282 Sperl, EinUniversitätsinstitut fürRechtsanwendung1. 283 Sperl, Bestand-Verzeichnis III. 284 Auch als »Laternamagica« bekannt und im19. sowie im frühen 20. Jh.weit verbreitetes Projektionsgerät. 285 Geller,Universitätsinstitut. Die judiziellenFächer400
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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