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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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bis 1948vierAuflagen erlebte.Nichtmehr indie vierteAuflage aufgenommen wurdeallerdingsdieanfangsnochdarinenthalteneErzählung»Derkleineund der große Baumeister«, in der SperlAdolfHitler als den »größten Baumeister allerZeiten«anpries…314 1942 wurde Sperl als Ehrenmitglied in die Akademie der Wissenschaften aufgenommen; er starb97-jährigam3.März1959 inWien. 3. GustavWalkerundder ILA-Kongress inWien1926 GustavWalkerwarab1924ordentlicherProfessordesBürgerlichenRechts,doch hatte er sich ursprünglich für Zivilverfahrensrecht habilitiert und »tauschte« seinenzivilrechtlichenLehrstuhl gegen jenenSperlsnachdessenEmeritierung 1933,315weshalb erandieserStellebehandeltwerdensoll. Walker316war 1892 zum JDr. promoviert worden und hatte 1894 die Richter- prüfung abgelegt. Nach Tätigkeit an verschiedenen Gerichten wurde er mit 31.August1895indasJustizministeriumberufen,woerFranzKleinzugeteiltwurde undvorwiegendmitFragendesinternationalenRechtsbetrautwar,sichaberauch ausgiebigmit der Zivilprozessreform imAllgemeinen beschäftigen konnte.1897 unternahmereineStudienreisenachLeipzigundGöttingenundreichte imselben Jahr, noch während der Legisvakanz der ZPO, seine Habilitationsschrift über »Streitfragen aus dem internationalen Civilprocessrechte unter besonderer Be- rücksichtigungderneuenösterreichischenCivilprocessgesetze«beiderRechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultät ein; auf Grundlage der Gutachten von Anton MengerundEmilSchrutkawurde ihmimMai1898dievenia fürösterreichisches zivilgerichtlichesVerfahren erteilt.317 1907wurde er zumaußerordentlichen Pro- fessor inInnsbruckernannt.»ErfühltesichdortausverschiedenenGründennicht 314 Vgl. dazuschonMair, Zivilverfahrensrecht 345. 315 Schima, Walker 12. Ein aktenmäßiger Beleg für diesen »Tausch« existiert leider nicht, weshalb dieRechtsnatur diesesVorgangs unklar ist; gleichwohl findet er imVorlesungs- verzeichnis seineDeckung. 316 21.4. 1868–1.1. 1944; vgl.ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 615, Perso- nalaktWalkerGustav;Mair, Zivilverfahrensrecht 334–336. 317 DasHabilitationsverfahrenwarmit16Monatenaußergewöhnlich langundoffenbarnicht ganzmühelos:NachErstattungderGutachtenwarWalkermitallengegeneineStimmezu denweiterenHabilitationsschritten zugelassenworden, nach demKolloquiumwaren es vier Stimmen,nachdemProbevortrag fünf Stimmen, die fürWalker votierten, sodass er letztlich äußerst knapp,mit sieben positiven Stimmen, habilitiert wurde: Schreiben des DekansandasMinisteriumvom30.5. 1898,Z1165ex1897/98,ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Univ.Wien,Karton615,PersonalaktWalkerGustav.AllerdingsmeintSchima,Walker12, dass das Buchnochnach 50 Jahren führend für alle Problemedes internationalenZivil- prozessrechts« sei. Die judiziellenFächer406
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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