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unddass ihndie»Beobachtungen«,dieeralsStaatsratmachte,mit»Sorgenum
dieZukunftdesStaates«erfüllten.338Sorgen,diesich1938bewahrheitensollten:
»MitderBesetzungÖsterreichshörteWalker auf hervorzutreten, umsomehr,
alserzujenengehörte,diedenNationalsozialismusvonallemAnfanganalsdas
erkannten,waserwar«,umschreibtSchimaetwaskryptischdieStellungWalkers
zumNS-Regime.339DeutlichereWorte findet Klang, wenn er hervorhebt, dass
WalkerauchindieserZeit»treueFreundschaft«hieltund»auchdenMut«hatte,
»imDezember 1939 bei der Einäscherung seines Freundes und Fachkollegen
Piskozuerscheinen.«340DaWalkerimApril1938sein70.Lebensjahrvollendete,
wurde ermit Ende September desselben Jahres in den dauerndenRuhestand
versetzt, einEhrenjahrwurde ihmverweigert.NichtsdestowenigerwurdeWal-
kernochbis1939weitermitderAbhaltungvonLehrveranstaltungenbetraut.341
Erstarbnach»schweremLeiden«amNeujahrstag1944 imAltervon75Jahren.
4. DiePrivatdozenten
NebenSperlundWalkerwurdedasFach»ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht«inder
Zwischenkriegszeit noch von drei Privatdozenten gelehrt: Rudolf Pollak, Georg
Petschek,undHansSchima(sen.).342 Jedervonihnenwar–wenigstenszumTeil–
jüdischerAbstammungundverlordaherimApril1938seineLehrbefugnis.Daauch
Walker in jenemJahrausAltersgründenemeritierte (an seineStelle trat 1939der
Nationalsozialist Ernst Swoboda343), stellte das Jahr 1938 auch für das Zivilge-
richtlicheVerfahrensrechteinestarkepersonelleZäsurdar.
338 Klang,Walker276.
339 Schima,Walker13.
340 Klang,Walker276.
341 Auf ihrer Projekthomepage »Eliten/dis/kontinuitäten imWissenschaftsbetrieb der Zweiten
Republik. ZurReintegration der imNationalsozialismus aus »politischen«Gründenvertrie-
benen Lehrenden derUniversitätWien nach 1945« [http://www.univie.ac.at/de/universitaet/
forum-zeitgeschichte/projekte/elitendiskontinuitaeten/#c2498–abgerufen18.12.2013]führen
Stadler,HuberundPoschwegenderVerweigerungdesEhrenjahresauchWalkerauf ihrer
Listeder»auspolitischenGründenentlassenenLehrenden«an.
342 Ebenfalls für Zivilprozessrecht habilitiert war Albert Ehrenzweig sen., doch hielt er im
Zeitraum 1918–1938 keine Vorlesungen zu diesem Fach, sondern v.a. zum Privatversi-
cherungsrecht. Er wird daher nicht in diesemKapitel, sondern in jenem über dasHan-
delsrecht (oben393)behandelt.
343 EdesMinisteriums für innereundkulturelleAngelegenheitenZ317950/1939,ÖStAAVA,
UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton608,Zivilprozess;vgl.auchMair,Zivilverfahrensrecht
311, 337.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 411
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik