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5. DieZivilprozessrechtslehrertagung1928
SechsMonate, nachdem inWien dieVereinigungderDeutschen Staatsrechts-
lehrerzusammengekommenwar,undnurwenigeWochen,nachdeminSalzburg
der 35.Deutsche Juristentag stattgefundenhatte,wurdedasniederösterreichi-
sche Landhaus in derWiener Herrengasse Tagungsort einer weiteren juristi-
schenTagung,mitderdieZugehörigkeitÖsterreichszumdeutschenRechtskreis
betontwerdensollte:Vom27.bis29.Oktober1928tagteaufInitiativeSperlsdie
VereinigungdeutscherZivilprozessrechtler inWien.
Von den drei genannten Tagungenwar die der Zivilprozessrechtlermit le-
diglich20Teilnehmernsicherlichdiekleinste,dochstandsiestärkernochalsdie
beiden übrigen im Zeichen der österreichisch-deutschen Rechtsvereinheitli-
chung, was schon Justizminister Franz Slama in seiner Eröffnungsansprache
betonte,undwassichauchamTagungsprogrammzeigte.Esstammtennichtnur
dreider fünfReferentenausÖsterreich, sondernes referiertenGeorgPetschek
undderPragerJuristRobertNeunerexplizitüberNotwendigkeitundGestaltung
einesgemeinsamenZivilprozeßrechtsfürÖsterreichunddasDeutscheReich.369
Während Neuner sich dabei auf die Gerichtsverfassung, die besonderen Ver-
fahrensarten und die Zwangsvollstreckung konzentrierte, widmete sich Pet-
schekdemErkenntnisverfahren.EineschonfrühervonKollegengeäußerteIdee,
Deutschlandmöge die österreichische ZPO übernehmen,Österreich dagegen
dasdeutscheBGB,wurde vonPetschek verworfen:Die hundertprozentigeRe-
zeption eines fremdenGesetzes stoße immer auf Vorbehalte, und gerade be-
züglichderösterreichischenZPOhabe es in derVergangenheit vielKritik aus
Deutschland gegeben, sie würde den Richtern zu viel Macht geben und die
Anwälte zu »Kärrnern« herabdrücken, »gerade gut genug, demRichter unter
seiner strengen Zucht das Tatsachenmaterial zu liefern, ohne Einfluß auf die
juristischeRichtung, die der Prozeßnahm«.370DerartigeVorwürfe entkräftete
Petschek und sparte umgekehrt nicht mit Kritik am deutschen Zivilprozess-
recht,insbesondereanderunübersichtlichenVielheitvonVerfahrensarten,aber
auch, dass Erledigungen nach deutschemRecht allzu oft inUrteilsform (statt
durchBeschluss) erfolgen,was dieRechtsmittelverfahren ausufern lasse.Hier,
imBerufungsverfahren, prognostizierte Petschek die größten Schwierigkeiten
für eine Rechtsvereinheitlichung, doch imGanzen blieb er optimistisch, dass
eineEinigunggelingenkönne.371
Pollak referierte in seinem Vortrag auf der Tagung 1928 über das tiefe
Misstrauen, das zu jenerZeit inder–deutschenwieösterreichischen–Bevöl-
369 Pollak, Tagung; Schima,Vereinigung180.
370 Petschek, Zivilprozeßordnung fürdasDeutscheReichundÖsterreich188.
371 Ebd.225, 235 f.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 417
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik