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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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5. DieZivilprozessrechtslehrertagung1928 SechsMonate, nachdem inWien dieVereinigungderDeutschen Staatsrechts- lehrerzusammengekommenwar,undnurwenigeWochen,nachdeminSalzburg der 35.Deutsche Juristentag stattgefundenhatte,wurdedasniederösterreichi- sche Landhaus in derWiener Herrengasse Tagungsort einer weiteren juristi- schenTagung,mitderdieZugehörigkeitÖsterreichszumdeutschenRechtskreis betontwerdensollte:Vom27.bis29.Oktober1928tagteaufInitiativeSperlsdie VereinigungdeutscherZivilprozessrechtler inWien. Von den drei genannten Tagungenwar die der Zivilprozessrechtlermit le- diglich20Teilnehmernsicherlichdiekleinste,dochstandsiestärkernochalsdie beiden übrigen im Zeichen der österreichisch-deutschen Rechtsvereinheitli- chung, was schon Justizminister Franz Slama in seiner Eröffnungsansprache betonte,undwassichauchamTagungsprogrammzeigte.Esstammtennichtnur dreider fünfReferentenausÖsterreich, sondernes referiertenGeorgPetschek undderPragerJuristRobertNeunerexplizitüberNotwendigkeitundGestaltung einesgemeinsamenZivilprozeßrechtsfürÖsterreichunddasDeutscheReich.369 Während Neuner sich dabei auf die Gerichtsverfassung, die besonderen Ver- fahrensarten und die Zwangsvollstreckung konzentrierte, widmete sich Pet- schekdemErkenntnisverfahren.EineschonfrühervonKollegengeäußerteIdee, Deutschlandmöge die österreichische ZPO übernehmen,Österreich dagegen dasdeutscheBGB,wurde vonPetschek verworfen:Die hundertprozentigeRe- zeption eines fremdenGesetzes stoße immer auf Vorbehalte, und gerade be- züglichderösterreichischenZPOhabe es in derVergangenheit vielKritik aus Deutschland gegeben, sie würde den Richtern zu viel Macht geben und die Anwälte zu »Kärrnern« herabdrücken, »gerade gut genug, demRichter unter seiner strengen Zucht das Tatsachenmaterial zu liefern, ohne Einfluß auf die juristischeRichtung, die der Prozeßnahm«.370DerartigeVorwürfe entkräftete Petschek und sparte umgekehrt nicht mit Kritik am deutschen Zivilprozess- recht,insbesondereanderunübersichtlichenVielheitvonVerfahrensarten,aber auch, dass Erledigungen nach deutschemRecht allzu oft inUrteilsform (statt durchBeschluss) erfolgen,was dieRechtsmittelverfahren ausufern lasse.Hier, imBerufungsverfahren, prognostizierte Petschek die größten Schwierigkeiten für eine Rechtsvereinheitlichung, doch imGanzen blieb er optimistisch, dass eineEinigunggelingenkönne.371 Pollak referierte in seinem Vortrag auf der Tagung 1928 über das tiefe Misstrauen, das zu jenerZeit inder–deutschenwieösterreichischen–Bevöl- 369 Pollak, Tagung; Schima,Vereinigung180. 370 Petschek, Zivilprozeßordnung fürdasDeutscheReichundÖsterreich188. 371 Ebd.225, 235 f. ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 417
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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