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kerunggegenüberderJustizvorherrschte.ErfordertesowohleinUmdenkendes
Gesetzgebershinsichtlichder aktuellenGeistes- undZeitströmungen, als auch
Veränderungen bei der Personalpolitik des Justizministeriums. Gerade ange-
sichts der Bestrebungen einer Rechtsvereinheitlichung in Deutschland und
ÖsterreichseiaufdieseProblemebesonderesAugenmerkzulegen.372Dasletzte
Referat hielt SchimaüberdieVertretungdes Staates vordenbürgerlichenGe-
richten.373 Auch er ging dabei auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede des
deutschenundösterreichischenRechtsein–sogebeesetwainDeutschlandkein
der österreichischen Finanzprokuratur vergleichbares Institut, sondern der
Staat werde durch »gewöhnliche« Rechtsanwälte vertreten, was zu manchen
Nachteilen führte,weshalb auch er seinendeutschenKollegendasösterreichi-
scheModell alsVorbildanempfohl.
Die Vorschläge der österreichischen Zivilprozessualisten waren nicht völlig
wirkungslos:Nachdembereits 1924eineNovellederdeutschenZPOeineAnglei-
chung andieösterreichischenGrundsätze zumZiel hatte (dieses jedochnur un-
vollkommenerreichenkonnte),wurde1931einneuerEntwurferstellt,deru.a.eine
WahrheitspflichtderParteiennormierteundGrundlage für eineweitere– ausge-
rechnet vom NS-Gesetzgeber umgesetzte – Novelle der deutschen ZPO wurde.
Zueiner vollständigenRechtsangleichungkames aber auch inder Folgezeit nie-
mals.374
6. DieLehre1918–1938
SowohlderStudienplan1893alsauchderStudienplan1935sahenvor,dassdas
zivilgerichtlicheVerfahrensrecht über zwölfWochenstunden, verteilt auf zwei
Semester, zu lehrenwar. Dementsprechend hielt Sperl regelmäßig imWinter-
undimSommersemester jeeinesechsstündigeVorlesungundbetitelte jenemit
»Teil 1: Zivilprozessrecht«, diesemit »Teil 2«. Es ist anzunehmen, dass dieser
zweite Teil das außerstreitige Verfahren, das Exekutions- und Insolvenzrecht
enthaltenhabenwird.BeginnendmitdemSS1925hieltPetschekkomplementär
dazu eineVorlesung ausTeil 1 imSommersemester, Teil 2 imWintersemester.
Letztmalig hielt Sperl – schon alsHonorarprofessor –WS1933/34 dieHaupt-
vorlesung; parallel dazubegannWalker seineVorlesungstätigkeit imZivilpro-
zessrecht (und schränkte seine Lehrtätigkeit im bürgerlichen Recht drastisch
ein), sodassnunWalkerundPetschekalternierenddiebeidenTeile lasen;noch
für das SS 1938war angekündigt, dass Petschekden1.Teil,Walker den 2.Teil
372 Pollak,Vertrauenskrise.
373 Schima,Vertretung.
374 Mair, Zivilverfahrensrecht305 ff. Die
judiziellenFächer418
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik