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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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kerunggegenüberderJustizvorherrschte.ErfordertesowohleinUmdenkendes Gesetzgebershinsichtlichder aktuellenGeistes- undZeitströmungen, als auch Veränderungen bei der Personalpolitik des Justizministeriums. Gerade ange- sichts der Bestrebungen einer Rechtsvereinheitlichung in Deutschland und ÖsterreichseiaufdieseProblemebesonderesAugenmerkzulegen.372Dasletzte Referat hielt SchimaüberdieVertretungdes Staates vordenbürgerlichenGe- richten.373 Auch er ging dabei auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede des deutschenundösterreichischenRechtsein–sogebeesetwainDeutschlandkein der österreichischen Finanzprokuratur vergleichbares Institut, sondern der Staat werde durch »gewöhnliche« Rechtsanwälte vertreten, was zu manchen Nachteilen führte,weshalb auch er seinendeutschenKollegendasösterreichi- scheModell alsVorbildanempfohl. Die Vorschläge der österreichischen Zivilprozessualisten waren nicht völlig wirkungslos:Nachdembereits 1924eineNovellederdeutschenZPOeineAnglei- chung andieösterreichischenGrundsätze zumZiel hatte (dieses jedochnur un- vollkommenerreichenkonnte),wurde1931einneuerEntwurferstellt,deru.a.eine WahrheitspflichtderParteiennormierteundGrundlage für eineweitere– ausge- rechnet vom NS-Gesetzgeber umgesetzte – Novelle der deutschen ZPO wurde. Zueiner vollständigenRechtsangleichungkames aber auch inder Folgezeit nie- mals.374 6. DieLehre1918–1938 SowohlderStudienplan1893alsauchderStudienplan1935sahenvor,dassdas zivilgerichtlicheVerfahrensrecht über zwölfWochenstunden, verteilt auf zwei Semester, zu lehrenwar. Dementsprechend hielt Sperl regelmäßig imWinter- undimSommersemester jeeinesechsstündigeVorlesungundbetitelte jenemit »Teil 1: Zivilprozessrecht«, diesemit »Teil 2«. Es ist anzunehmen, dass dieser zweite Teil das außerstreitige Verfahren, das Exekutions- und Insolvenzrecht enthaltenhabenwird.BeginnendmitdemSS1925hieltPetschekkomplementär dazu eineVorlesung ausTeil 1 imSommersemester, Teil 2 imWintersemester. Letztmalig hielt Sperl – schon alsHonorarprofessor –WS1933/34 dieHaupt- vorlesung; parallel dazubegannWalker seineVorlesungstätigkeit imZivilpro- zessrecht (und schränkte seine Lehrtätigkeit im bürgerlichen Recht drastisch ein), sodassnunWalkerundPetschekalternierenddiebeidenTeile lasen;noch für das SS 1938war angekündigt, dass Petschekden1.Teil,Walker den 2.Teil 372 Pollak,Vertrauenskrise. 373 Schima,Vertretung. 374 Mair, Zivilverfahrensrecht305 ff. Die judiziellenFächer418
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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