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KadecˇkazumOrdinariusfürStrafrechternannt.Bis1935wardieLehrkanzelfür
Straf- undStrafprozessrecht indasUniversitätsinstitut integriert.Mit der Stu-
dienreform 1935 erfolgte die Teilung in eine Lehrkanzel für Strafrecht und
Strafprozessund ineinUniversitätsinstitut fürKriminologie.
b) Carl Stooss
Carl Stoosswurde am13.Oktober 1849 inBern geboren. Er studierteRechts-
wissenschaften in Bern, Leipzig undHeidelberg. Die Entscheidung, Jurist zu
werden, traf Stooss »ohne Neigung und Beruf«,396 erst seine akademischen
Lehrer–vondenenStooss insbesondereKarlGeorgvonWächterhervorhob–
konntendieBegeisterung für die juristischenFächerwecken.DieVorliebe für
das StrafrechtweckteAdolf Samuely. Zunächst schlug Stooss dieAnwaltslauf-
bahn ein, absolvierte 1873 die BernerAdvokatenprüfung und eröffnete in der
folgendenZeit eine eigeneKanzlei.Dochbereits 1876wurde er zumGerichts-
präsidentendesAmtsbezirkesBernernannt.SeinespärlicheFreizeitwidmeteer
seiner Dissertation zum Thema »Zur Natur der Vermögensstrafen«.397 1878
promovierte Stooss zumDoktor der Rechte an derUniversität Bern. Ein Jahr
darauf habilitierte er sich aufAnratendes ZivilistenGustavKönig-Küpfer für
Privat- und Zivilprozessrecht.398 Besonderes Ansehen erlangte Stooss durch
seine legistische Fähigkeiten, sowar er bereits inder Schweiz anvielenGeset-
zesprojektenbeteiligt.NachdemTodSamuelys bewarb sich Stooss auf dessen
Nachfolge und wurde 1882 zum ordentlichen Professor für Strafrecht, Straf-
prozessrecht undallgemeines Staatsrecht anderUniversität Bern ernannt. Be-
reits nach drei Jahren kehrte Stooss als Oberrichter in die Praxis zurück, un-
terrichtete jedochab1887alsHonorarprofessorwiederanderUniversitätBern.
Inden folgenden Jahren setzte sich Stooss fürdieRechtsvereinheitlichungdes
SchweizerStrafrechts ein,Zielwardie Schaffungeines einheitlichenGesetzbu-
ches,welchesdie zersplittertenkantonalenStrafgesetze ersetzen sollte.Zudie-
semZweckegründete ereineZeitschrift fürSchweizerStrafrechtmitdemTitel
»Revuep¦nale suisse«, die 1888 zumerstenMal erschien.Am1.Februar 1888
beauftragtederBundesratCarlStoossmitderwissenschaftlichenVorbereitung
des neuen Strafgesetzbuches. Um sich gänzlich auf die gestellte Aufgabe zu
konzentrierenlehnteStoossdenRufnachZürichzumNachfolgervonProfessor
Carl vonLilienthal ab.Wegender thematischenNähewurde Stooss 1890 zum
ordentlichen Professor für vergleichendes schweizerisches Strafrecht und für
396 Stooss, Selbstdarstellung 205. Vgl. auch Thomas Olechowski, Stooß (Stooss) Carl, in
ÖBLXIII (Wien2009)21 f.
397 Stooss, ZurNaturderVermögensstrafen.
398 Schäfer, Carl Stooss316.
StrafrechtundStrafprozessrecht 423
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik