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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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KadecˇkazumOrdinariusfürStrafrechternannt.Bis1935wardieLehrkanzelfür Straf- undStrafprozessrecht indasUniversitätsinstitut integriert.Mit der Stu- dienreform 1935 erfolgte die Teilung in eine Lehrkanzel für Strafrecht und Strafprozessund ineinUniversitätsinstitut fürKriminologie. b) Carl Stooss Carl Stoosswurde am13.Oktober 1849 inBern geboren. Er studierteRechts- wissenschaften in Bern, Leipzig undHeidelberg. Die Entscheidung, Jurist zu werden, traf Stooss »ohne Neigung und Beruf«,396 erst seine akademischen Lehrer–vondenenStooss insbesondereKarlGeorgvonWächterhervorhob– konntendieBegeisterung für die juristischenFächerwecken.DieVorliebe für das StrafrechtweckteAdolf Samuely. Zunächst schlug Stooss dieAnwaltslauf- bahn ein, absolvierte 1873 die BernerAdvokatenprüfung und eröffnete in der folgendenZeit eine eigeneKanzlei.Dochbereits 1876wurde er zumGerichts- präsidentendesAmtsbezirkesBernernannt.SeinespärlicheFreizeitwidmeteer seiner Dissertation zum Thema »Zur Natur der Vermögensstrafen«.397 1878 promovierte Stooss zumDoktor der Rechte an derUniversität Bern. Ein Jahr darauf habilitierte er sich aufAnratendes ZivilistenGustavKönig-Küpfer für Privat- und Zivilprozessrecht.398 Besonderes Ansehen erlangte Stooss durch seine legistische Fähigkeiten, sowar er bereits inder Schweiz anvielenGeset- zesprojektenbeteiligt.NachdemTodSamuelys bewarb sich Stooss auf dessen Nachfolge und wurde 1882 zum ordentlichen Professor für Strafrecht, Straf- prozessrecht undallgemeines Staatsrecht anderUniversität Bern ernannt. Be- reits nach drei Jahren kehrte Stooss als Oberrichter in die Praxis zurück, un- terrichtete jedochab1887alsHonorarprofessorwiederanderUniversitätBern. Inden folgenden Jahren setzte sich Stooss fürdieRechtsvereinheitlichungdes SchweizerStrafrechts ein,Zielwardie Schaffungeines einheitlichenGesetzbu- ches,welchesdie zersplittertenkantonalenStrafgesetze ersetzen sollte.Zudie- semZweckegründete ereineZeitschrift fürSchweizerStrafrechtmitdemTitel »Revuep¦nale suisse«, die 1888 zumerstenMal erschien.Am1.Februar 1888 beauftragtederBundesratCarlStoossmitderwissenschaftlichenVorbereitung des neuen Strafgesetzbuches. Um sich gänzlich auf die gestellte Aufgabe zu konzentrierenlehnteStoossdenRufnachZürichzumNachfolgervonProfessor Carl vonLilienthal ab.Wegender thematischenNähewurde Stooss 1890 zum ordentlichen Professor für vergleichendes schweizerisches Strafrecht und für 396 Stooss, Selbstdarstellung 205. Vgl. auch Thomas Olechowski, Stooß (Stooss) Carl, in ÖBLXIII (Wien2009)21 f. 397 Stooss, ZurNaturderVermögensstrafen. 398 Schäfer, Carl Stooss316. StrafrechtundStrafprozessrecht 423
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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