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nichtzuletztausfinanziellenGründendazuentschloss,demRufzufolgen,erlitt
jedoch zeitlebens unterHeimwehund »bedauerte […], daß er niemehr eine
Berufung zurück in das Schweizerland erhalten hat«.405Neben derHauptvor-
lesung bot Stooss strafrechtlicheÜbungen an und gab für diesen Zweck eine
Sammlung von Strafrechtsfällen heraus. Auf die österreichische Strafrechts-
entwicklungkonnteStoossnurwenigEinfluss ausüben, sowurdenseine Ideen
großteils abgelehnt.Diesging sogar soweit, dass er in seinerSelbstdarstellung
schreibt: »InmeinerVorlesungstellte ichdasösterreichischeStrafrechtmitder
Zeit vielfach anders dar als Lammasch.Meine Zuhörer sagtenmir, im Staats-
examen lasse manmeine Ansichten nicht gelten. So entschloß ichmich, ein
Lehrbuch des österreichischen Strafrechts zu schreiben.«406Hold-Ferneck be-
schrieb dieses Werk wie folgt: »Es zeigt sein pädagogisches Talent und die
Vorzüge, die schon sein gesetzgeberischesWerkauszeichneten: ungewöhnlich
scharfeFassungundvolleSelbständigkeitdesDenkens.«407AuchGleispachlobte
es in seiner Buchbesprechung 1911, er bezeichnete Stooss als »Schriftsteller
[…],demdieGabekurzerunddochklarerDarstellung[…]eigenist[…]Seine
Polemikiststetsvornehmundsobegründet,daßsieanregt,auchwennmansich
ihr nicht anzuschließen vermag.«408 Stooss wirkte 1899/1900 und 1909/10 als
DekanderWienerRechts- undStaatswissenschaftlichen Fakultät und 1904/05
als Senator.AlsZeichendes internationalenAnsehenswurden ihmdasEhren-
doktorat derMedizin derUniversität Bern, das Ehrendoktorat derRechtswis-
senschaftenderUniversität Genf, das Ehrendoktorat der Staatswissenschaften
der Universität Bonn und schließlich zu seinem 80.Geburtstag409 das Ehren-
doktoratderStaatswissenschaftenderUniversitätWienverliehen.4101923wurde
Carl Stooss auf VorschlagHansVoltelinis zumkorrespondierenden, 1925 auf
Vorschlag MorizWlassaks zumwirklichen Mitglied der Akademie derWis-
senschaften inWiengewählt. SeineLehrtätigkeit anderUniversitätWienübte
StoossauchnachseinerEmeritierungimSeptember1921alsHonorarprofessor
aus.Da er nun frei vondenHauptvorlesungenwar,widmete er sich in seinen
Lehrveranstaltungenkriminalpolitischen Fragenundbesprach imSommerse-
mester1923denösterreichisch-deutschenStrafgesetzentwurf.411 ImSeptember
1923zogStoossnachGraz,412woeram24.Februar1934 starb.
405 Oberkofler,NikolausGrass264.
406 Stooss, Selbstdarstellung229.
407 Hold-Ferneck, Carl Stooß29.
408 Gleispach, LehrbuchdesOesterreichischenStrafrechts547.
409 WienerZeitungvom13.10. 1929, S. 3.
410 PersonalstandderUniversitätWien1929/30.
411 VorlesungsverzeichnissederUniversitätWienSS1922,WS1922/23, SS1923.
412 Eine Rückkehr in die Schweiz kam aus finanziellenGründen nicht in Frage: Die Pensi-
onszusagen des österreichischen Finanzministeriums aus 1910 Stooss gegenüber waren
»auf einenWohnsitz inÖsterreichbeschränkt«.Vgl. Schäfer, Carl Stooss318mwN.
StrafrechtundStrafprozessrecht 425
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik